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Abfallhandel

Abfall kann eine Ressource sein. Die neuen EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen sollen die Kreislaufwirtschaft ankurbeln und gleichzeitig sicherstellen, dass Abfallausfuhren keine Umweltverschmutzung verursachen.

Was ist Abfallhandel?

Die Beseitigung oder das Recycling der in einem Land anfallenden Abfälle findet nicht immer in diesem Land statt. Abfall kann zwischen Ländern gehandelt werden. Der Handel dient verschiedenen Zwecken, darunter:

  • der Abfallbehandlung (einschließlich der Verwertung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe)
  • der Beseitigung

Wirtschaftstätigkeiten und Haushalte in der EU verursachen alljährlich mehr als 2 000 Millionen Tonnen Abfall. Das entspricht 4,8 Tonnen Abfall pro Kopf – etwa dem Gewicht eines afrikanischen Elefanten.

Der größte Teil des in der EU anfallenden Abfalls wird zwar in der EU behandelt, aber erhebliche Mengen werden in andere Länder verbracht. Rund 32,7 Millionen Tonnen werden ausgeführt, was einem Anstieg um 75 % seit 2004 entspricht, während innerhalb der EU 70 Millionen Tonnen gehandelt werden.

Die Türkei ist mit Abstand das wichtigste Empfängerland der EU-Abfallausfuhren (13,7 Millionen Tonnen), gefolgt von Indien und dem Vereinigten Königreich (Daten der Europäischen Kommission, 2020).

Der größte Teil des EU-Abfallhandels entfällt auf Eisen und Stahl

Textfassung

Ein Balkendiagramm, das die Ausfuhr und Einfuhr von Abfällen aus der/in die EU im Jahr 2021 nach Abfallarten zeigt. Mehr als die Hälfte der Abfallausfuhren der EU sind Eisenmetalle, also Eisen und Stahl (59 % bzw. 19,48 Mio. Tonnen im Jahr 2021). Die EU führt jedoch auch Eisenmetallabfall ein, und zwar 5,5 Millionen Tonnen im Jahr 2021.

Weitere im Jahr 2021 eingeführte und ausgeführte Abfälle (in Millionen Tonnen):

  • Papier und Pappe: Ausfuhr 4,37, Einfuhr 2,41
  • Nichteisenmetalle: Ausfuhr 2,12, Einfuhr 1,44
  • Textilien: Ausfuhr 1,52, Einfuhr 0,41
  • Mineralien: Ausfuhr 1,47, Einfuhr 1,42
  • Plastik: Ausfuhr 1,14, Einfuhr 0,74
  • Gummi: Ausfuhr 0,94, Einfuhr 0,11
  • Holz: Ausfuhr 0,72, Einfuhr 2,38
  • ohne Angaben: Ausfuhr 0,46, Einfuhr 3,58
  • organische Stoffe: Ausfuhr 0,40, Einfuhr 1,06
  • Glas: Ausfuhr 0,37, Einfuhr 0,71

Quelle: Eurostat.

Warum ist eine Regulierung des Abfallhandels notwendig?

Wenn der Abfallhandel nicht reguliert und kontrolliert wird, kann er der Umwelt und der Gesundheit der Menschen schaden.

Insbesondere wenn Abfälle gefährliche Stoffe enthalten, können sie an Land und in den Weltmeeren eine Verschmutzung mit verheerenden Umweltfolgen verursachen. Kunststoffabfälle sind beispielsweise in der Regel nicht biologisch abbaubar und bleiben sehr lange in der Umwelt.

Durch die Beschränkung von Abfallausfuhren und die Einführung von Überwachungsmaßnahmen können Umweltrisiken begrenzt oder abgewendet werden.

Neben der Vermeidung von Umweltverschmutzung kann die Festlegung von Vorschriften für den Abfallhandel auch sicherstellen, dass die in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe wiederverwendet oder recycelt werden, und somit zur Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen.

Heute werden in der EU nur 46 % aller Abfälle recycelt (Daten der Europäischen Umweltagentur, 2020). Schätzungen zufolge werden weltweit weniger als 20 % der Abfälle recycelt. Das Potenzial für eine Steigerung der Recyclingquoten ist also hoch.

Welche Abfälle haben in der EU die höchste Recyclingquote?

Textfassung

Liniendiagramm, aus dem die Gesamtrecyclingquote in der EU im Zeitverlauf und die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle, Siedlungsabfälle sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte hervorgehen.

Insgesamt stieg die Recyclingquote in der EU von 42,9 % im Jahr 2010 auf 46,1 % im Jahr 2020.

Die Recyclingquote für Verpackungsabfälle stieg von 54,7 % im Jahr 2005 auf einen Höchststand von 67,6 % im Jahr 2016 und ging leicht auf 64,3 % im Jahr 2020 zurück.

Bei Siedlungsabfällen ist ein kontinuierlicher Anstieg erkennbar: von 32 % im Jahr 2004 auf 48,6 % im Jahr 2020.

Die Recyclingquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte stieg von 27,9 % im Jahr 2010 auf einen Höchststand von 39,5 % in den Jahren 2016 und 2017 und ging leicht auf 38,9 % im Jahr 2018 zurück.

Quelle: Europäische Umweltagentur

Ein weiterer Aspekt ist der illegale Abfallhandel.

Derzeit dürften zwischen 15 % und 30 % der Abfallverbringungen illegal sein. Verbringungen, bei denen keine Nachverfolgung stattfindet, entgehen den Kontrollen, sodass die betreffenden Abfälle mit höherer Wahrscheinlichkeit unsachgemäß entsorgt oder behandelt werden und somit die Umweltrisiken steigen. Durch den illegalen Handel mit Abfällen bleiben zudem Möglichkeiten der Wiederverwendung oder des Recyclings von Materialien ungenutzt.

Wie reguliert die EU die Verbringung von Abfällen?

Die EU-Vorschriften über die Verbringung von Abfällen, die erstmals 2006 angenommen wurden, gelten für

  • die Ausfuhr und Einfuhr von Abfällen zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern,
  • die Verbringung von Abfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Die Vorschriften gelten für alle Arten von Abfällen.

Innerhalb der EU ist die Verbringung sowohl gefährlicher als auch nicht gefährlicher Abfälle zulässig und geregelt. Was die Verbringung in Drittländer betrifft, ist gemäß den Vorschriften die Ausfuhr gefährlicher Abfälle aus EU-Ländern in Nicht-EU- und Nicht-OECD-Länder untersagt. In den Vorschriften sind Notifizierungs- und Zustimmungsverfahren für die Abfallverbringung festgelegt.

Vorschriften über die Grenzen hinaus

Die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen baut auf dem Basler Übereinkommen von 1989 auf, bei dem es sich um das umfassendste globale Umweltübereinkommen über gefährliche Abfälle und andere Abfälle handelt. Die EU ist seit 1994 Vertragspartei dieses Übereinkommens der Vereinten Nationen.

Darüber hinaus beruhen die EU-Vorschriften über die Verbringung von Abfällen auf einem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) – der die meisten EU-Mitgliedstaaten angehören – gefassten Beschluss aus dem Jahr 2001 zur Einrichtung eines Kontrollsystems für die Abfallverwertung in den OECD-Ländern.

Aktualisierung der EU-Vorschriften für die Abfallverbringung

Die EU hat im Jahr 2024 ihre Vorschriften aktualisiert, um den Handel mit Abfällen innerhalb der EU und mit Drittländern besser zu regulieren. Im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bestehen die Ziele der überarbeiteten EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen darin,

  • die Kreislaufwirtschaft in der EU zu fördern,
  • sicherzustellen, dass Abfallausfuhren der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nicht schaden, und
  • illegale Verbringungen zu verhindern.

Die aktualisierten Vorschriften umfassen Folgendes:

  • strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-EU-Länder,
  • bessere Vorschriften für die Verbringung innerhalb der EU und
  • Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Verbringung.

Ausfuhren in Nicht-EU-Länder

Nach den neuen Vorschriften gelten strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-EU-Länder.

Damit soll sichergestellt werden, dass Abfälle aus der EU nur dann in Nicht-EU-Länder ausgeführt werden, wenn garantiert ist, dass das Empfängerland über umweltgerechte Bewirtschaftungsverfahren verfügt und Abfälle nachhaltig behandeln kann.

Das Ausfuhrverbot wird in den aktualisierten Vorschriften beibehalten, d. h., es ist nicht zulässig,

  • für die Beseitigung bestimmte Abfälle in Nicht-EU-Länder zu verbringen und
  • für die Verwertung in Nicht-OECD-Ländern bestimmte gefährliche Abfälle auszuführen.

Darüber hinaus werden strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-EU-Länder eingeführt. Dazu gehört, dass die Ausfuhr nicht gefährlicher Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Länder untersagt ist, während die Ausfuhr nicht gefährlicher Kunststoffabfälle in OECD-Länder vorbehaltlich des strengeren Verfahrens der vorherigen Zustimmung zulässig sein wird.

Die aktualisierten Vorschriften umfassen auch:

  • eine Liste der Länder, die für die Einfuhr von Abfällen aus der EU zugelassen sind, auf der Grundlage ihrer Abfallbehandlungskapazitäten,
  • die Überwachung und Kontrolle der Ausfuhr von Abfällen in OECD-Länder durch die Europäische Kommission,
  • die Verpflichtung der EU-Exportunternehmen zur Durchführung unabhängiger Prüfungen von Abfallbewirtschaftungsanlagen und
  • die Festlegung verbindlicher Kriterien für „Gebrauchtgegenstände“ wie Fahrzeuge und Batterien.

Verbringung innerhalb der EU

Der Schwerpunkt der neuen Vorschriften für die Verbringung von Abfällen zwischen den EU-Ländern liegt darauf, die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln.

Mit den Vorschriften werden die Verfahren verbessert, um eine nachhaltigere Abfallbewirtschaftung und höhere Recyclingquoten für Rohstoffe zu erreichen.

Zu den Maßnahmen gehören:

  • ein Verbot der Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen, soweit deren Verbringung nicht im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Zustimmung genehmigt wurde,
  • weniger strenge Verfahren für die Verbringung von auf der „grünen Liste“ geführten Abfällen zur Verwertung,
  • die Digitalisierung der Verfahren,
  • beschleunigte Verfahren für Abfälle, die der Verwertung zugeführt werden, und
  • die Harmonisierung der Abfallklassifizierung in der EU.

Illegale Verbringung

Um den illegalen Abfallhandel zu bekämpfen, zielen die aktualisierten Vorschriften darauf ab,

  • grenzübergreifende Ermittlungen im Bereich des illegalen Abfallhandels zu unterstützen,
  • eine EU-Gruppe für die Durchsetzung einzurichten, um die Abstimmung, auch mit internationalen Partnern, zu verbessern, und
  • die Sanktions- und Vollstreckungsvorschriften zu verbessern.

Die Rolle des Rates

Die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen unterliegt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Der Rat und das Europäische Parlament fungieren beide als Gesetzgeber und müssen sich auf den endgültigen Wortlaut der aktualisierten Vorschriften einigen.

Im Anschluss an den Vorschlag für die Überarbeitung der Vorschriften durch die Europäische Kommission im November 2021 hat der Rat in der Gruppe „Umwelt“ Beratungen auf fachlicher Ebene zwischen Vertretern der Mitgliedstaaten geführt.

Im Mai 2023 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat auf ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Der Rat und das Europäische Parlament konnten im November 2023 eine Einigung erzielen.

Die Vorschriften wurden vom Rat im März 2024 angenommen, wodurch das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Woher kommt der Abfall in der EU?

Über 35 % des Abfalls in der EU fallen im Baugewerbe an. Der Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden sind der Sektor mit dem zweithöchsten Abfallaufkommen.

Textfassung

Ein vertikales Balkendiagramm zeigt das Abfallaufkommen in der EU nach Sektoren im Jahr 2020. Der größte Anteil der Abfälle stammte aus dem Baugewerbe (37,5 %), gefolgt von Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (23,4 %), Abfall- und Wasserdienstleistungen (10,8 %), verarbeitendem Gewerbe (10,7 %) und Haushaltsabfällen (9,4 %). Die restlichen 8,2 % entfielen auf das Abfallaufkommen anderer Wirtschaftstätigkeiten: Dienstleistungen (4,4 %), Energie (2,3 %), Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (1 %) sowie Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (0,5 %).

Quelle: Eurostat.

Letzte Überprüfung: 11. Januar 2024