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Verpackungen

Es gibt immer mehr Verpackungsabfälle in der EU. Neue EU-Rechtsvorschriften wirken diesem Problem entgegen, indem die Regeln in allen Mitgliedstaaten harmonisiert und die Kreislaufwirtschaft angeschoben werden.

Immer mehr Verpackung

Seit den 1990er Jahren gibt es EU-Rechtsvorschriften zu Verpackungen. Doch trotz der Maßnahmen und Bemühungen zur Verringerung nimmt die Menge an Verpackungsabfällen in der EU zu, insbesondere da in den letzten Jahren immer mehr online eingekauft und nach Hause geliefert sowie unterwegs verzehrt wird.

Die jüngsten von Eurostat veröffentlichten Zahlen zeigen, dass Europäerinnen und Europäer im Jahr 2021 im Durchschnitt über 188 kg an Verpackungsabfällen erzeugt haben. Von Paketen für Online-Käufe, Verpackungsfolien bis hin zu Bechern für Kaffee zum Mitnehmen und Getränkekapseln und vielem mehr: Jede und jeder Einzelne in Europa wirft – oft unmittelbar nach dem Kauf – jeden Tag ein halbes Kilo an Verpackungen weg.

2021 wurden in den Ländern der EU 84 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle erzeugt, das sind 24 % mehr als 2010.

Ohne Gegenmaßnahmen könnten die Verpackungsabfälle bis 2030 um weitere 19 % steigen. In den letzten Jahren war das Wachstum bei Verpackungen höher als bei der Wirtschaft und der Bevölkerung der EU.

Zunehmende Kluft zwischen Abfall- und Recyclingmengen

Zwar ist die Recyclingmenge in der EU im Vergleich zu 2010 um 23 % gestiegen, doch reichte das nicht aus, um mit dem Anstieg der Gesamtmenge an Verpackungsabfällen Schritt zu halten. Die Daten zeigen eine Kluft zwischen dem Wachstum von Verpackungsabfällen und dem der Menge an recyceltem Verpackungsabfällen.

Textfassung

Liniendiagramm, das den Anstieg bei Verpackungsabfällen und recyceltem Material zwischen 2010 und 2021 in Kilogramm pro Kopf zeigt. Bis 2017 entspricht der Anstieg der Menge an recyceltem Verpackungsabfällen fast dem Anstieg der Verpackungsabfälle. Seitdem gehen die Linien auseinander, da die recycelte Menge nicht so stark gestiegen ist wie die Menge der Verpackungsabfälle.

Aus einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission geht hervor, dass viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, die Recyclingziele der EU zu erreichen. Eine der Ursachen sind nicht recycelbare Verpackungen. Verpackungen sind nicht recycelbar, wenn sie nicht getrennt gesammelt oder ordnungsgemäß sortiert werden können oder wenn Recycling-Infrastruktur und ‑Verfahren fehlen oder ineffizient sind.

Papier und Karton fallen am häufigsten bei Verpackungen als Abfall an

Das gängigste Material bei Verpackungsabfällen sind Papier und Karton, die 34 Mio. Tonnen der gesamten Verpackungsabfälle im Jahr 2021 ausmachten.

Textfassung

Kreisdiagramm, aus dem die Materialverteilung bei Verpackungsabfällen im Jahr 2021 hervorgeht:

  • Papier und Karton: 40 %
  • Kunststoff: 19 %
  • Glas: 19 %
  • Holz: 17 %
  • Metall: 5 %

Umweltauswirkungen von Verpackungen

Verpackungen erleichtern den Transport und den Schutz von Waren. Die Herstellung von Verpackungen sowie Verpackungsabfälle haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt.

Einige Bäume und ein Stapel Papier.

Nutzung natürlicher Ressourcen

50 % des in der EU verwendeten Papiers ist für Verpackungen bestimmt.

Eine Kunststoffflasche, die im Meer schwimmt.

Umweltverschmutzung

Etwa die Hälfte der Abfälle im Meer besteht aus Verpackungen; Verpackungen verschmutzen auch Böden.

Eine Wolke mit der chemischen Formel für CO<sub>2</sub> und Pfeile nach unten.

Klimawandel

Die CO2-Emissionen aus Verpackungen entsprechen den Emissionen eines kleinen bis mittleren EU-Landes.

Neue EU-Vorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen

Im November 2022 schlug die Europäische Kommission überarbeitete EU-Rechtsvorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen vor. Mit dem Vorschlag werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Verringerung des Aufkommens an Verpackungsabfällen
  • Förderung einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen auf kosteneffiziente Weise
  • Harmonisierung der Verpackungsvorschriften in der gesamten EU

Der Vorschlag würde zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und seines Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994 würde ersetzt und in eine Verordnung umgewandelt. Damit würden diese Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssten.

Mit den vorgeschlagenen Vorschriften würden neue Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten entstehen. Der Verpackungssektor, der sowohl die Herstellung als auch die Abfallbewirtschaftung umfasst, erwirtschaftet derzeit in der EU einen Gesamtumsatz von 370 Mrd. €. Durch die neuen Vorschriften würde der Verpackungssektor eine größere Rolle bei der Umwandlung der EU in eine sauberere, nachhaltigere und stärker kreislauforientierte Wirtschaft gemäß dem europäischen Grünen Deal einnehmen.

Im Dezember 2023 erzielten die 27 Mitgliedstaaten der EU eine Einigung über den Standpunkt des Rates für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu dem Vorschlag.

Der Rat und das Europäische Parlament müssen sich auf den endgültigen Wortlaut des Rechtsakts einigen, bevor dieser zu EU-Recht werden kann.

Vermeiden, Wiederverwenden, Recyceln

Das erste und wichtigste Ziel der EU ist es, Verpackungen von vornherein zu vermeiden. Wenn Verpackungen unvermeidbar sind, sollten sie wiederverwendet oder recycelt werden, oder ihre Energie sollte zurückgewonnen werden.

Abfallhierarchie in der EU

Die Abfallhierarchie der EU wird in einer umgekehrten Pyramide dargestellt: Vermeidung ist die bevorzugte Option, gefolgt von Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung, die am wenigsten bevorzugt wird.

Die Vorschriften würden alle Verpackungen ungeachtet des verwendeten Materials und alle Verpackungsabfälle ungeachtet ihrer Herkunft (unter anderem Industrie, Fertigung, Einzelhandel und Haushalte) umfasst.

Verringerung von Verpackungsabfällen

Die neuen Vorschriften enthalten Zielvorgaben für die Verringerung der Menge an Verpackungsabfällen im Vergleich zu 2018 um

  • 5 % bis 2030
  • 10 % bis 2035
  • 15 % bis 2040

Die Ziele würden pro Kopf pro Mitgliedstaat gelten.

Um diese Zielvorgaben zu erreichen, würden mit den neuen Vorschriften

  • bestimmte Arten von Einwegverpackungen verboten,
  • Verpackungsmaterial minimiert und
  • die Wiederverwendung von Verpackungen gesteigert werden.

Einwegverpackungen

Bestimmte Arten von Einwegverpackungen wären verboten, z. B. für Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr in Restaurants und Cafés, Beutel für Würzmittel, Einwegbecher und -teller, Einwegverpackungen für Hotel-Toilettenartikel in geringer Größe und Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse.

Verpackungsmaterial minimieren

Die Unternehmen müssten die für die Verpackung erforderliche Materialmenge so gering wie möglich halten, indem sie zum Beispiel doppelte Wände und falsche Böden sowie unverhältnismäßig große Verpackungen für den Transport kleiner Gegenstände vermeiden. Ziel ist es, unnötige Verpackungen und die Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.

Wiederverwendung, Wiederbefüllung und Rückgabe

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Verpackungen wiederverwenden, wiederbefüllen und zurückgeben können. In dem Vorschlag werden Ziele für verschiedene Sektoren und Verpackungsformate festgelegt, um die Möglichkeit der Wiederverwendung und Wiederbefüllung zu erhöhen, wobei die Endverbraucher ihre eigenen Behälter, auch für Mitnahmeartikel, befüllen.

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Durch den Vorschlag sollen alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recycelbar werden.

Recyclingziele

Die Recyclingziele für 2025 und 2030, die in der geltenden EU-Richtlinie für alle wichtigen Verpackungsmaterialien festgelegt sind, würden beibehalten. Die Mitgliedstaaten könnten das Erreichen der Ziele um bis zu fünf Jahre verschieben.

Verpackungsart bis 2025 bis 2030
Alle Verpackungen65 %70 %
Papier und Karton75 %85 %
Glas70 %75 %
Kunststoffe50 %55 %
Holz25 %30 %

Um diese Zielvorgaben zu erreichen, würden die neuen Vorschriften dafür sorgen, dass

  • alle Verpackungen recycelbar sind,
  • mehr recycelte Kunststoffe verwendet werden,
  • deutlichere Etiketten eingeführt werden und
  • einige Einwegbehälter gesammelt werden.

Recycelte Kunststoffe

Ab dem 1. Januar 2030 sollten Kunststoffverpackungen eine bestimmte Mindestmenge an recyceltem Kunststoff enthalten, sodass mehr recycelte Kunststoffe genutzt werden.

Etiketten für die Sortierung

Durch neue Kennzeichnungsvorschriften wüssten die Verbraucherinnen und Verbrauchern besser, wie sie Verpackungsabfälle unterschiedlicher Art sortieren, kompostierbare Abfälle erkennen und den Rezyklatanteil in Verpackungsabfällen einsehen können. Damit würde das Recycling und die Verwertung von Materialien gefördert und die Kreislaufwirtschaft angekurbelt, sodass weniger Druck besteht, Primärrohstoffe zu verwenden.

Sammlung von Einwegbehältern

Nach den neuen Vorschriften wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Einwegbehälter einzurichten. Bis 2029 müssten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass jährlich mindestens 90 % der Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall getrennt gesammelt werden.

Sonstige Bestimmungen

Die neuen Vorschriften würden sich auch auf die Sicherheit von Verpackungsmaterialien beziehen, sodass die Verwendung der schädlichsten Stoffe schrittweise eingestellt würde.

Sie enthalten außerdem Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge.

Was würde sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher ändern?

Wenn die Gesetzgeber sich über den Vorschlag einigen und er zu EU-Recht wird, werden die Änderungen bei der Gestaltung von Verpackungen und der Abfallbewirtschaftung für die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar. Wie das?

Hier einige Beispiele:

Ein Milchbehälter und ein Recycling-Abfallbehälter mit dem gleichen Recycling-Symbol.

Die Etiketten auf den Produkten würden eindeutig zeigen, in welchen Behälter diese zu entsorgen sind.

Ein Vergrößerungsglas zeigt die Liste der Materialien, aus denen ein Kaffeebecher zum Mitnehmen besteht.

Auf dem Etikett würden die in der Verpackung verwendeten Materialien aufgeführt.

Eine nachfüllbare Shampooflasche, die aus einem größeren Shampoobehälter befüllt wird.

Hotels würden wiederbefüllbare Behälter für Toilettenartikel verwenden.

Ein nachfüllbarer Behälter für Lebensmittel zum Mitnehmen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher würden für Lebensmittel zum Mitnehmen wiederverwendbare Behälter verwenden.

Ein Burger wird in einen Behälter gelegt, der größer als erforderlich ist.

Verpackungen müssten so klein wie möglich sein, um keine Ressourcen zu verschwenden.

Eine Hand gibt eine Dose zur Rückgabe in einen Sammelcontainer.

Für einige Einwegbehälter würden Pfand- und Rücknahmesysteme eingerichtet.

Letzte Überprüfung: 16. Dezember 2024