GAP: Entwicklung des ländlichen Raums nach 2013
Was ändert sich an der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums?
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wurde umstrukturiert, um ihre Wirkung zu verstärken. Durch eine engere Verknüpfung mit den Struktur- und Investmentfonds der EU können EU-Mittel aus mehreren Quellen eingesetzt werden, um – mit Kofinanzierung der Mitgliedstaaten – eine breite Palette von innovativen Projekten, angefangen von Betrieben, die Landwirtschaft und Aquakultur kombinieren, bis hin zum Ausbau der Breitbandinfrastrukturen, zu fördern.
Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums werden die Mitgliedstaaten weiterhin ihre eigenen Programme aufstellen, die sich am Bedarf ihrer eigenen ländlichen Gebiete orientieren.
Ihnen wird sogar noch mehr Flexibilität eingeräumt, denn die geltende Regelung wird durch ein Bündel von Prioritäten ersetzt. Hierzu zählt u.a. Innovation, die insbesondere durch folgende Maßnahmen gefördert wird:
- Wissenstransfer, Kooperation und Investitionen in Sachwerte
- effizienter Einsatz von Ressourcen, Produktivität und emissionsarme und klimaresistente Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft
- Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Forschung, damit neue Technologien schneller bei den Landwirten ankommen.
Hierdurch wird eine Verbindung hergestellt zwischen der GAP und der EU-Strategie "Europa 2020" für Wachstum und Beschäftigung, deren Schwerpunkt auf Ausbildung, Innovation und Forschung liegt.
Die Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz wurden verstärkt. Ihre Umsetzung ist weiterhin obligatorisch, und mindestens 30 % aller Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums müssen für Umweltmaßnahmen und die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung seiner Folgen, so auch in der Land- und Forstwirtschaft, ausgegeben werden.
Eine Doppelfinanzierung von Ökologisierungsmaßnahmen aus Mitteln beider Säulen ist ausgeschlossen, damit die Landwirte nicht zweimal für dieselbe Tätigkeit bezahlt werden.
Die Gebiete mit naturbedingter Benachteiligung werden anhand von acht biophysikalischen Kriterien neu definiert, sodass für sie künftig überall in der EU eine einheitliche, objektive Regelung gilt.
Der Anteil der Beihilfen aus dem Fonds wurde angepasst, um der unterschiedlichen finanziellen Lage in den Regionen Rechnung zu tragen. Nach der Reform werden für weniger entwickelte Regionen höhere Kofinanzierungssätze gelten.