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Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sorgt für Ernährungssicherheit, fördert eine nachhaltige Landwirtschaft und unterstützt ländliche Gebiete.

Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten sowie ländlichen Gebieten

In der Europäischen Union bilden mehrere Rechtsvorschriften eine kohärente Agrarpolitik – die Gemeinsame Agrarpolitik. Sie wurde 1962 ins Leben gerufen und ist somit die älteste EU-Politik, die noch immer angewandt wird. Ihr Anteil am EU-Haushalt für 2021-2027 beträgt 386,6 Mrd. €. Das entspricht etwa 0,34 € pro Tag pro EU-Bürgerin und ‑Bürger.

Die Gemeinsame Agrarpolitik trägt dazu bei,

  • den 447 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU erschwingliche, sichere und hochwertige Lebensmittel zur Verfügung zu stellen,
  • durch die Unterstützung von 7 Millionen Begünstigten eine angemessene Lebenshaltung für Landwirtinnen und Landwirte zu gewährleisten und
  • natürliche Ressourcen zu schützen sowie Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen – dafür werden 40 % ihres Haushalts eingesetzt.

Die Politik besteht aus drei Teilen:

  • Direktzahlungen für Landwirtinnen und Landwirte
  • Maßnahmen zur Marktstabilisierung
  • Unterstützung ländlicher Gebiete

Direktzahlungen für Landwirtinnen und Landwirte

Die EU unterstützt Landwirtinnen und Landwirte mit Direktzahlungen,

  • um ihnen ein stabiles Einkommen zur Verfügung zu stellen und sie vor schwankenden Preisen und schlechten Erntejahren zu schützen,
  • um öffentliche Güter bereitzustellen, die in der Regel nicht durch die Märkte finanziert werden, wie zum Beispiel die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen und die Einhaltung von Lebensmittelsicherheits-, Umwelt- und Tierschutzstandards, und
  • um die Landwirtschaft rentabel zu machen.

Mit dieser Unterstützung wird ein sicheres und reichhaltiges Angebot an Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen gewährleistet. Zudem wird sichergestellt, dass die Landwirtinnen und Landwirte alle Standards in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Tiergesundheit und Tierschutz – einige der höchsten Standards weltweit – einhalten. Landwirtinnen und Landwirten, die die Anforderungen nicht erfüllen, kann die Unterstützung ganz oder teilweise entzogen werden („erweiterte Konditionalität“).

Maßnahmen zur Marktstabilisierung

Die GAP umfasst mehrere Marktmaßnahmen, mit denen die Agrarmärkte stabilisiert, Marktkrisen verhindert und heftigen Preisschwankungen, beispielsweise aufgrund einer kurzfristigen Überversorgung, entgegengewirkt werden soll. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • EU-Mittel für Mitgliedstaaten zur Bewältigung von Problemen in bestimmten Sektoren,
  • spezifische Vorschriften für den internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und
  • Ad-hoc-Interventionen in Krisenzeiten entweder durch den Staat, der Erzeugnisse wie Weizen, Reis oder Milchpulver kaufen und lagern kann, oder in Form von Unterstützung für private Marktteilnehmer bei der Lagerung von Erzeugnissen wie Zucker oder Olivenöl.

Diese Marktmaßnahmen sind Teil der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation.

Derzeit aktualisiert die EU diese Vorschriften, um die Verhandlungsmacht der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken und sicherzustellen, dass sie einen fairen Preis für die von ihnen erzeugten Lebensmittel erhalten. Mit diesen Änderungen wird es den Landwirtinnen und Landwirten einfacher gemacht,

  • von eindeutigen, schriftlichen Verträgen und fairen Bedingungen zu profitieren,
  • Anreize für den Beitritt zu Genossenschaften und Vereinigungen zu erhalten und
  • gemeinsam Verträge auszuhandeln.

Am 19. Mai 2025 verständigte sich der Rat auf seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu der aktualisierten Verordnung. Beide EU-Gesetzgeber – der Rat und das Parlament – müssen sich auf eine endgültige Fassung des Rechtsakts einigen, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können.

Unterstützung ländlicher Gebiete

Seit Anfang der 2000er Jahre trägt die Gemeinsame Agrarpolitik dazu bei, dass sich die ländlichen Gebiete entwickeln, florieren und besiedelt bleiben.

Fast die Hälfte Europas besteht aus überwiegend ländlichen Gebieten, in denen 25 % der 447 Millionen Menschen in der EU leben. Diese ländlichen Gebiete gehören auch zu den am stärksten benachteiligten Regionen in der EU. In ihnen liegt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

Maßnahmen der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP tragen dazu bei,

  • landwirtschaftliche Betriebe zu modernisieren,
  • Investitionen in die Infrastruktur, einschließlich in die Konnektivität und die Grundversorgung, zu erhöhen,
  • die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu steigern und
  • den Generationswechsel in der Landwirtschaft sicherzustellen.

Darüber hinaus wird die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch die Kohäsionspolitik der EU ergänzt, insbesondere durch die Unterstützung einer ausgewogenen Entwicklung über verschiedene Regionen hinweg.

Vereinfachung der GAP

Am 18. Dezember 2025 hat der Rat neue Maßnahmen zur Vereinfachung der GAP angenommen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu steigern, indem Bürokratie abgebaut wird, Landwirtinnen und Landwirte – darunter Kleinerzeuger und Existenzgründungen – unterstützt werden, Innovationen gefördert werden und die Produktivität gesteigert wird. Durch die Maßnahmen soll Folgendes erreicht werden:

  • Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kontrollen für Landwirte und nationale Verwaltungen
  • Erhöhung der Zahlungen an Kleinerzeuger und Vereinfachung der Vorschriften für die Konditionalität
  • Verringerung der Vor-Ort-Kontrollen und Streichung des jährlichen Leistungsabschlusses
  • Verbesserung der Finanzierung in Krisenzeiten für Landwirte

Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen von bis zu 1,6 Mrd. € für Landwirtinnen und Landwirte und von mehr als 200 Mio. € für die nationalen Verwaltungen führen.

Finanzierungszeitraum 2023-2027

Die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird regelmäßig überprüft, um sie an die neuen Herausforderungen anzupassen, vor denen der Agrarsektor der EU steht.

Der neue Finanzierungszeitraum begann im Jahr 2023 und dauert noch bis zum Jahr 2027 an. Der Schwerpunkt dieses Zyklus liegt auf

  • der gerechteren Verteilung der Mittel, um kleinere landwirtschaftliche Betriebe sowie junge Landwirtinnen und Landwirte besser zu unterstützen,
  • einem Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU und
  • mehr Flexibilität bei der Planung für die Mitgliedstaaten.
GAP-Fördervorschriften 2023-2027

GAP-Fördervorschriften 2023-2027

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027

Auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ vom 22. September 2025 erörterten die Landwirtschaftsministerinnen und -minister den von der Kommission vorgeschlagenen Rahmen für die künftige GAP.

Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch darüber, wie die neue Finanzierungsstruktur, einschließlich 293,7 Mrd. € für Einkommensstützung und Krisenhilfe, mit den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen im Einklang stehen wird, um EU-weit nachhaltiges Wachstum und Resilienz in der Landwirtschaft zu gewährleisten.

Notwendigkeit der Agrarfinanzierung

Der Agrar- und Lebensmittelsektor ist einer der größten Wirtschaftszweige in der EU. 40 Millionen Menschen sind hier beschäftigt und rund 10 Millionen Landwirtinnen und Landwirte arbeiten daran, hochwertige und erschwingliche Lebensmittel bereitzustellen und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu erhalten.

Der Agrarsektor steht jedoch im Vergleich zu anderen Sektoren vor besonderen Herausforderungen:

  • Er ist stark von Wetter und Klima abhängig und von extremen Wetterereignissen wie Dürren oder Überschwemmungen betroffen, die zu Schwankungen in der Produktion führen.
  • Die Produktion erfordert Zeit und Planung, sodass es zu Verzögerungen bei der Anpassung des Angebots kommt.

Dies kann zu einer Instabilität der Märkte und zu schwankenden Preisen führen.

Weitere Herausforderungen für den Agrar- und Lebensmittelsektor sind unter anderem der globale Wettbewerb, Wirtschafts- und Finanzkrisen, der Klimawandel und Kostenschwankungen bei produktionswichtigen Gütern wie Treibstoff und Düngemitteln.

Trotz der Bedeutung der Lebensmittelerzeugung und des Anstiegs der durchschnittlichen Einkommen in den letzten 20 Jahren liegt das Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten immer noch fast 40 % unter dem Einkommen in anderen Sektoren.

Anteil der Landwirtinnen und Landwirte am durchschnittlichen Einkommen in der EU

Textfassung

im Jahr 2005 – 31 %

im Jahr 2010 – 37 %

im Jahr 2015 – 41 %

im Jahr 2022 – 64 %



Finanzierung der GAP

Die Gemeinsame Agrarpolitik wird aus zwei Fonds (auch als Säulen bezeichnet) im Rahmen des EU-Haushalts finanziert:

  • Mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden Direktzahlungen bereitgestellt und Marktmaßnahmen finanziert.
  • Mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert.

Die Zahlungen werden auf nationaler Ebene von jedem EU-Mitgliedstaat verwaltet. Die Entwicklung des ländlichen Raums wird von den Mitgliedstaaten kofinanziert.

Die Rolle des Rates im Rahmen der GAP

Der Rat der EU ist für den Erlass von Rechtsvorschriften zuständig. In der Regel geschieht dies gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Ende 2021 haben der Rat und das Parlament neue GAP-Vorschriften für 2023 bis 2027 gebilligt. Im Frühjahr 2024 haben sie einige Änderungen vorgenommen, um die Vorschriften flexibler zu machen und den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu verringern.

Die EU-Mitgliedstaaten verwalten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission die laufende Durchführung der GAP. Der Rat stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten in alle Aspekte der Politik einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für delegierte Rechtsakte, die die Kommission erlassen kann, etwa um technische Einzelheiten in den Rechtsvorschriften zu aktualisieren.

Die Arbeit des Rates zu allen Fragen im Zusammenhang mit der GAP wird vom Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) vorbereitet, der aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten besteht. Der Ausschuss ist seit 1960 tätig.

Ernährung der Menschen in Europa: 60 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik

Sechs Jahrzehnte nach ihrer Einführung im Jahr 1962 unterstützt die Gemeinsame Agrarpolitik der EU einen offenen Binnenmarkt für landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse aus der EU. Europäische Landwirtinnen und Landwirte und Begünstigte berichten über die GAP.

Illustration zur Landwirtschaft in der EU

Siehe auch

„Vom Hof auf den Tisch“

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Ernährungssicherheit und Erschwinglichkeit von Nahrungsmitteln

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Geografische Angaben für Lebensmittel und Getränke

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Letzte Überprüfung: 18. Dezember 2025