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GAP-Fördervorschriften 2023-2027

Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik für 2023-2027 soll die Landwirtschaft in der EU gerechter, grüner und ergebnisorientierter machen.

Anpassung an neue Herausforderungen

Übergeordnetes Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ist es,

  • für erschwingliche, sichere und hochwertige Lebensmittel zu sorgen,
  • Landwirtinnen und Landwirten ein stabiles Einkommen zu gewährleisten,
  • die Märkte zu stabilisieren und
  • ländliche Gebiete zu unterstützen.

Die GAP gibt es bereits seit den 1960er Jahren; sie wird jedoch immer wieder überprüft und an neue Herausforderungen angepasst, die sich dem EU-Agrarsektor stellen.

Ein Landwirt mit einer Milchkanne und eine Person mit einer Gemüsekiste. Im Hintergrund Kühe auf einer Weide und ein Bauernhof als Symbole für die Landwirtschaft.
Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail

Hauptziele der GAP 2023-2027

Mit der jüngsten Reform für den Zeitraum 2023-2027 will die EU:



• den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Planung geben,

• Fördermittel gerechter verteilen, um kleinere landwirtschaftliche Betriebe und jüngere Landwirtinnen und Landwirte besser zu unterstützen,

• einen Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU leisten, und

• die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern und sich auf Krisen vorbereiten.

Flexible Planung für die Mitgliedstaaten

Ein neues Verfahren gibt den Ländern mehr Flexibilität, Agrarfördermittel ausgehend von den Gegebenheiten und dem Bedarf vor Ort zuzuweisen.

Statt bestimmte Maßnahmen zu verlangen, haben in der reformierten GAP Ziele Priorität. Die EU-Mitgliedstaaten können flexibel ihren individuellen Bedarf ermitteln und wählen, mit welchen Instrumenten sie diese Ziele erreichen wollen.

Diese Instrumente müssen in den nationalen Strategieplänen dargelegt werden. Jeder Plan muss dann von der Europäischen Kommission gebilligt werden, um sicherzugehen, dass es nicht zu Verzerrungen des Binnenmarkts oder zu einer übermäßigen Belastung der Begünstigten oder der Behörden kommt.

Einmal im Jahr muss jeder EU-Mitgliedstaat einen Bericht vorlegen, um seine Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-weiten Ziele festzuhalten. Durch eine Reihe gemeinsamer, auf EU-Ebene vereinbarter Ergebnisindikatoren wird gewährleistet, dass die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen einheitlich und fair bewertet wird.

Gerechtere Verteilung der Zahlungen

Direktzahlungen gewähren Landwirtinnen und Landwirten ein stabiles Einkommen und bieten ein Sicherheitsnetz gegen schwankende Preise. Im Zeitraum 2023-2027 sollen die Zahlungen gerechter verteilt werden:

  • 10 % sollen an kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe gehen
  • 3 % sollen an jüngere Landwirtinnen und Landwirte gehen
  • sie werden an soziale und arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft

Durch die Umverteilung können Zahlungen an andere Begünstigte gekürzt oder gedeckelt werden.

Umweltfreundlichere Bewirtschaftungsverfahren

Mit den neuen Vorschriften werden Anreize und Verpflichtungen für Landwirtinnen und Landwirte geschaffen, klimasensible und umweltfreundliche Methoden anzuwenden. Zum Beispiel

  • müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, Feucht- und Torfgebiete schützen, um kohlenstoffreiche Böden zu erhalten,
  • können Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen von Öko-Regelungen zusätzliche Unterstützung erhalten, wenn sie umwelt- und klimafreundliche Methoden anwenden, die über ihre obligatorischen Anforderungen hinausgehen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen 25 % der Direktzahlungen für diese Öko-Regelungen ausgeben.
Ökologisierung der Landwirtschaft

Ökologisierung der Landwirtschaft

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Krisenvorsorge

Gleichzeitig will die EU die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors steigern. Die neuen Vorschriften für 2023-2027 fördern die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und landwirtschaftlichen Betrieben, um das Angebot an die Nachfrage anzupassen.

Außerdem wird mit einer Reserve von 450 Mio. € pro Jahr sichergestellt, dass die EU künftige Krisen bewältigen kann, die infolge von Tierseuchen, Marktstörungen, extremen Wetterereignissen oder hohen Energie- oder Betriebsmittelpreisen (etwa im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg) auftreten können. In den Jahren 2022 und 2023 wurde 1 Mrd. € mobilisiert, um Landwirte bei der Bewältigung von Krisensituationen zu unterstützen.

Den Anliegen der Landwirte Rechnung tragen

Um ihren Anliegen Rechnung zu tragen, hat die EU ein Jahr nach Beginn der neuen GAP-Politik Maßnahmen eingeführt, die den Landwirtinnen und Landwirten Erleichterung verschaffen sollen, nämlich durch weniger Verwaltungsaufwand und mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Anforderungen der GAP 2023-2027.

Bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen und bestimmten Umweltanforderungen werden Ausnahmen erlaubt. Dabei geht es z. B. um:

  • Verfahren zur Bodenbedeckung
  • Fruchtfolge und Diversifizierung
  • Brachflächen und Landschaftselemente

Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar, die 65 % der GAP-Begünstigten, aber nur 10 % der Fläche ausmachen, werden nicht kontrolliert oder bestraft, wenn sie die Umweltvorschriften nicht einhalten. Dadurch verringert sich der Verwaltungsaufwand für viele von ihnen erheblich, auch wenn die Umweltverpflichtungen bestehen bleiben.

Darüber hinaus haben die EU-Länder nun die Möglichkeit, ihre Strategiepläne nicht nur ein Mal, sondern zwei Mal im Jahr zu ändern.

So werden die Umwelt- und Klimaziele mit den Anliegen der Landwirtinnen und Landwirte in Einklang gebracht, wobei auch die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen – etwa die Folgen der Invasion Russlands in die Ukraine – und extreme Wetterereignisse berücksichtigt werden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027

Im Dezember 2024 billigte der Rat einstimmig eine Reihe von Schlussfolgerungen zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik. Den Schlussfolgerungen zufolge sollte die Agrarpolitik der Zukunft

  • wettbewerbsfähig
  • krisenfest
  • nachhaltig
  • landwirtfreundlich und
  • wissensbasiert sein.

In den Schlussfolgerungen wird die Bedeutung der GAP für die Verwirklichung dieser Ziele herausgestellt. Darin werden auch die zentralen Ziele hervorgehoben, nach denen die Ernährungssicherheit sicherzustellen ist, während der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten und für angemessene Verbraucherpreise zu sorgen ist.

Auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ vom Mai 2025 sprachen die Ministerinnen und Minister über die im Februar 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Mitteilung „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“. Sie kamen überein, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft und die Vereinfachung der Agrarpolitik entscheidende Ziele sind.

Vier Bereiche stehen dabei im Mittelpunkt:

  • die Attraktivität der Landwirtschaft für künftige Generationen
  • ein wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger Agrar- und Lebensmittelsektor
  • die Zukunftsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors
  • faire Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten

Die Vereinfachung von EU-Vorschriften, Forschung und Innovation sowie die Digitalisierung gehören laut Mitteilung zu den wichtigsten Treibern, um Ziele in diesen Schwerpunktbereichen zu verwirklichen.

Ernährung der Menschen in Europa: 60 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik

Sechs Jahrzehnte nach ihrer Einführung im Jahr 1962 unterstützt die EU mit ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik einen offenen Binnenmarkt für landwirtschaftliche Lebensmittel. Europäische Landwirtinnen und Landwirte und andere, denen die GAP zugute kommt, berichten über ihre Erfahrungen.

Abbildung: Landwirtschaft in der EU

Letzte Überprüfung: 26. Mai 2025