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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 19. Februar 2019 14:55

Größere Sicherheit für Ausweisdokumente: vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament

Die EU führt strengere Sicherheitsvorschriften für Personalausweise ein, um Fälle von Identitätsbetrug zu verringern. Vertreterinnen und Vertreter des rumänischen Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments haben heute eine informelle Einigung über eine Verordnung erzielt, mit der die Sicherheit der Personalausweise der Unionsbürgerinnen und ‑bürger sowie der Aufenthaltsdokumente, die ihnen und ihren aus Drittstaaten stammenden Familienangehörigen ausgestellt werden, erhöht wird. Die informelle Einigung wird nun den EU-Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Bestätigung im Namen des Rates vorgelegt.

Durch die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden diese Dokumente sicherer gestaltet, indem Mindestnormen sowohl für die darin enthaltenen Informationen als auch für Sicherheitsmerkmale eingeführt werden, die in allen ausstellenden Mitgliedstaaten einheitlich sein werden.

EU-weite Sicherheit kann nur erreicht werden, indem die Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet wird. Die neuen Vorschriften für Ausweisdokumente werden es uns ermöglichen, Dokumentenbetrug und Identitätsdiebstahl leichter aufzudecken. Terroristen und Straftäter werden es damit schwerer haben, und gleichzeitig wird die Freizügigkeit der echten Reisenden erleichtert. Carmen Daniela Dan, rumänische Innenministerin

Sicherheitsnormen für Personalausweise

Nach den vorgeschlagenen neuen Vorschriften müssen Personalausweise in einem einheitlichen Kreditkartenformat (ID-1) ausgestellt werden, eine maschinenlesbare Zone aufweisen und den Mindestsicherheitsnormen der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) entsprechen. Zudem müssen ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers in einem digitalen Format auf einem kontaktlosen Chip gespeichert sein. In einer EU-Flagge wird der Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats angegeben sein.

Die Personalausweise werden mindestens fünf und höchstens zehn Jahre gültig sein. Für Personen ab 70 Jahren können die Mitgliedstaaten Ausweise mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausstellen. Sofern Ausweise für Minderjährige ausgestellt werden, kann die Gültigkeitsdauer weniger als fünf Jahre betragen.

Auslaufen der alten Personalausweise

Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass die neuen Vorschriften zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab diesem Datum alle neu ausgestellten Dokumente die neuen Kriterien erfüllen müssen.

Generell werden bestehende Personalausweise, die den Anforderungen nicht entsprechen, nach zehn Jahren ab der Anwendung der neuen Vorschriften bzw. mit ihrem Ablauf ungültig (je nachdem, was früher eintritt). Personalausweise, die Bürgerinnen und Bürgern ab 70 Jahren ausgestellt werden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, sofern sie den Sicherheitsnormen entsprechen und eine maschinenlesbare Zone aufweisen.

Die unsichersten Ausweise, die den Mindestsicherheitsnormen nicht entsprechen oder keine maschinenlesbare Zone aufweisen, laufen innerhalb von fünf Jahren ab.

Datenschutzgarantien

Die vorgeschlagene Neuregelung enthält solide Datenschutzgarantien, um zu verhindern, dass die erfassten Informationen in falsche Hände geraten. Insbesondere müssen die nationalen Behörden die Sicherheit des kontaktlosen Chips und der darin gespeicherten Daten gewährleisten, sodass er nicht gehackt werden kann und Unbefugte nicht auf die Daten zugreifen können.

Die neuen Vorschriften beziehen sich im Übrigen nur auf Sicherheitsaspekte und auf die Informationen, die in den Personalausweisen gespeichert sein werden. Sie bilden keine Rechtsgrundlage für die Errichtung neuer Datenbanken auf nationaler oder EU-Ebene; dies ist Gegenstand der einzelstaatlichen Gesetzgebung, wobei die Datenschutzvorschriften vollständig eingehalten werden müssen.

Aufenthaltsdokumente

In den vorgeschlagenen Vorschriften ist auch festgelegt, welche Mindestinformationen Aufenthaltsdokumente enthalten müssen, die Unionsbürgerinnen und ‑bürgern ausgestellt werden. Zudem werden das Format und andere Merkmale von Aufenthaltsdokumenten, die aus Drittstaaten stammenden Familienangehörigen von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern ausgestellt werden, vereinheitlicht.

Hintergrund

In den letzten Jahren wurden gemeinsame Sicherheitsnormen der EU für Ausweis- und Reisedokumente einschließlich Reisepässen, Visa und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige eingeführt. Nach den bestehenden Vorschriften gibt es aber noch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Sicherheitsniveaus nationaler Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern und deren Familienangehörigen, was das Risiko von Dokumentenbetrug erhöht.

Die neuen Vorschriften sind in einem Verordnungsentwurf enthalten, der von der Kommission am 17. April 2018 vorgelegt wurde.

Die vorgeschlagenen Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten nicht dazu, Personalausweise oder Aufenthaltsdokumente einzuführen, wenn diese in den nationalen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen sind.

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Letzte Überprüfung: 5. Februar 2025