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Rat erzielt Einigung über Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie
Der Rat hat heute seine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zu einem Vorschlag zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie festgelegt. Die neuen Vorschriften werden einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bewirken, da schädliche Emissionen aus Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetrieben in die Luft und ins Wasser sowie durch Einleitung von Abfällen verringert werden.
Schadstoffemissionen verursachen schwere Krankheiten und Schäden an der Umwelt. Die EU strebt an, bis 2050 die Umweltverschmutzung auf ein Niveau zu senken, das für die menschliche Gesundheit nicht mehr schädlich ist. Mit der heute erzielten Einigung des Rates über Industrieemissionen werden strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung an der Quelle festgelegt. Dadurch werden die jeweiligen Grenzwerte für Schadstoffemissionen auf einem wirksameren Niveau festgelegt und der Industrie sowie großen Tierhaltungsbetrieben klare Leitlinien vorgegeben, um die richtigen Investitionen zu tätigen, damit die Umweltverschmutzung wirksam verringert wird.
Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt
Die Industrieemissionsrichtlinie ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung der Emissionen von Schadstoffen, etwa Stickstoffoxiden, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid, durch Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe. Anlagen und landwirtschaftliche Betriebe im industriellen Maßstab müssen gemäß einer von den nationalen Behörden erteilten Genehmigung unter standardmäßiger Nutzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden.
Wichtigste Änderungen des Rates
In ihrer allgemeinen Ausrichtung haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission dahin gehend geändert, dass auch Intensivtierhaltungsbetriebe mit einer höheren Anzahl an Großvieheinheiten (GVE) als 350 GVE (Rinder und Schweine), 280 GVE (Geflügel) und 350 GVE (landwirtschaftliche Gemischtbetriebe) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Betriebe der extensiven Landwirtschaft wären ausgeschlossen. Die neuen Vorschriften würden schrittweise angewandt, angefangen bei den größten landwirtschaftlichen Betrieben.
Mit der Einigung erklären sich die Mitgliedstaaten bereit, Bergbautätigkeiten in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Sie haben einen Schwellenwert von 500 Tonnen Produktionskapazität pro Tag für nichtenergetische Mineralien und Erze eingeführt, die in industriellem Maßstab hergestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben Gips aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen und einen Schwellenwert für Wasserstoff aufgenommen, der durch Wasserelektrolyse erzeugt wird.
Mit der allgemeinen Ausrichtung wurde die Flexibilität eingeführt, die die Mitgliedstaaten benötigen, um die Bestimmungen über Sanktionen und Schadensersatz bei Gesundheitsschäden an ihre unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen anzupassen.
Die Mitgliedstaaten haben für den Fall einer Krise, die zu einer schwerwiegenden Unterbrechung oder Engpässen in den Bereichen Energieversorgung oder wesentliche Ressourcen, Materialien oder Ausrüstungen führt, eine Ausnahme von den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionsgrenzwerten unter strengen Bedingungen eingeführt.
in der allgemeinen Ausrichtung ist eine zeitlich befristete Ausnahme für Feuerungsanlagen vorgesehen, die Teil eines kleinen isolierten Netzes und nicht an das Festlandenergienetz angeschlossen sind. Es soll ausreichend Zeit für den Aufbau von Verbundnetzen geben, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.
In der allgemeinen Ausrichtung werden die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele für das Innovationszentrum für Industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) festgelegt. Außerdem werden viele andere Teile des Vorschlags präzisiert, und der Verwaltungsaufwand für die Betreiber und die nationalen Behörden soll verringert werden.
Hintergrund und weiteres Vorgehen
Nachdem der Rat jetzt eine allgemeine Ausrichtung festgelegt hat, können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden, sobald dieses seine Verhandlungsposition festgelegt hat.
Industrieanlagen – etwa zur Stromerzeugung, Zementherstellung, Abfallbewirtschaftung, Abfallverbrennung und Intensivtierhaltung –, deren Tätigkeiten in der Richtlinie aufgeführt sind, müssen gemäß einer von den nationalen Behörden erteilten Genehmigung betrieben werden. In der Genehmigung werden Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe festgelegt, die von den Anlagen emittiert werden. Die Genehmigungen erfassen Emissionen in Luft, Wasser und Boden, Abfallerzeugung, Verwendung von Rohstoffen, Energieeffizienz, Lärm, die Verhütung von umweltbezogenen Unfällen und die Wiederherstellung des Standorts nach der Stilllegung. Die Emissionsgrenzwerte basieren auf den besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Begrenzung der Emissionen.
Großvieheinheit (GVE) ist eine Referenzeinheit, für die Koeffizienten auf der Grundlage von Futteranforderungen für verschiedene Arten von Tieren verwendet werden. Sie ist in der Regel niedriger als die Zahl der Tiere in einem bestimmten Betrieb.
Hauptziel der Überarbeitung ist es, Fortschritte bei der Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels der EU für eine schadstofffreie Umwelt zu erzielen.
Mit den neuen Vorschriften werden
mehr Anlagen (insbesondere mehr große Intensivtierhaltungsbetriebe) in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen,
die Ausstellung von Genehmigungen wirksamer gestaltet,
der Verwaltungsaufwand verringert,
die Transparenz erhöht und
bahnbrechende Technologien und andere innovative Konzepte stärker unterstützt.