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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 26. März 2024 09:35

Unterstützung für Landwirte: Rat billigt gezielte Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die Vertreter der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft haben heute eine gezielte Überprüfung bestimmter Basisrechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebilligt, die von der Europäischen Kommission als Reaktion auf die Anliegen der Landwirte vorgeschlagen wurde.

Mit dieser Überprüfung werden Probleme angegangen, wie sie beispielsweise bei der Umsetzung der GAP-Strategiepläne aufgetreten sind, mit dem Ziel, Vereinfachungen vorzunehmen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und für mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen zu sorgen.

Wir haben unseren Landwirten zugehört, und wir haben zügige Maßnahmen ergriffen, um ihren Anliegen in einer Zeit, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, gerecht zu werden. Die gezielte Überarbeitung der Vorschriften sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen mehr Flexibilität für Landwirte und Mitgliedstaaten und der Verringerung des Verwaltungsaufwands. Zugleich werden die ambitionierten Umweltziele der Gemeinsamen Agrarpolitik gewahrt.

David Clarinval, Belgiens Vizepremierminister und Minister für Selbstständige, KMU und Landwirtschaft, institutionelle Reformen und demokratische Erneuerung

Gewährleistung einer gezielten Reaktion

Mit der Überprüfung werden bestimmte Elemente der Verordnung über die GAP-Strategiepläne und der Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (die sogenannte horizontale Verordnung) angegangen.

Der Text sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit, die ambitionierten Umwelt- und Klimaschutzziele der derzeitigen GAP aufrechtzuerhalten, und der Zusicherung, den Anliegen der Landwirte gerecht zu werden.

Anpassung der Konditionalitätsanforderungen

Der Sonderausschuss Landwirtschaft hat heute die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) gebilligt.

Die GLÖZ-Standards bestehen aus neun dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Standards, die für Landwirte gelten, die Unterstützung im Rahmen der GAP erhalten. Diese Standards werden angesichts des Zusammenhangs zwischen der Einhaltung dieser Anforderungen und der Unterstützung für Landwirte auch als Konditionalitäten bezeichnet.

Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass eine allgemeine Bestimmung eingeführt wird, nach der die Mitgliedstaaten im Falle unvorhergesehener klimatischer Bedingungen, die die Landwirte daran hindern, die Konditionalitätsanforderungen einzuhalten, befristete und gezielte Ausnahmen von bestimmten Anforderungen gewähren können. Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission ein Mal jährlich über solche Ausnahmen unterrichten.

Darüber hinaus werden spezifische Ausnahmen von bestimmten GLÖZ-Standards eingeführt, wie etwa

  • für GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten: Die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität, um auf der Grundlage nationaler und regionaler Besonderheiten darüber zu entscheiden, welche Böden in welcher Jahreszeit geschützt werden müssen;
  • für GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: der Fruchtwechsel bleibt weiterhin das wichtigste Verfahren, allerdings können die Mitgliedstaaten als Alternative auch auf die Anbaudiversifizierung zurückgreifen; dies ist für die Landwirte weniger aufwändig, insbesondere in Gebieten, die von Dürren oder starken Niederschlägen betroffen sind;
  • für GLÖZ 8: die Landwirte sind künftig lediglich verpflichtet, bestehende Landschaftselemente zu wahren, und werden von nun an ermutigt, auf freiwilliger Basis im Rahmen von Öko-Regelungen Land brach liegen zu lassen oder neue Landschaftselemente zu schaffen.

Mit der gebilligten Überarbeitung werden auch kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen der GAP ausgenommen.

Da dies für 65 % der im Rahmen der GAP Begünstigten gilt, aber nur etwa 10 % der landwirtschaftlichen Flächen betrifft, wird sich somit der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Kontrollen sowohl für die Landwirte als auch die nationalen Verwaltungen erheblich verringern, wobei zugleich die Umweltziele gewahrt werden.

Mehr Flexibilität für Mitgliedstaaten und Landwirte

Entsprechend den früheren Forderungen der Mitgliedstaaten wird die Überprüfung dafür sorgen, dass die EU-Staaten ihre GAP-Strategiepläne nun auf Dauer zwei Mal jährlich ändern können und nicht mehr nur ein Mal, wie dies derzeit der Fall ist. Dadurch erhalten sie mehr Flexibilität, um sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Darüber hinaus können während des gesamten Programmplanungszeitraums noch drei weitere Anträge auf Änderung eingereicht werden.

Weiteres Vorgehen

Der Vorsitzende des Sonderausschusses Landwirtschaft wird das Schreiben mit dem Angebot des Rates nun dem Europäische Parlament übermitteln.

Der Ausschuss für Landwirtschaft des Europäischen Parlaments hat beschlossen, für diesen Vorschlag das Dringlichkeitsverfahren anzuwenden. Der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung wird voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 22. bis 25. April 2024 festgelegt.

Die Verordnung muss anschließend noch vom Rat förmlich angenommen, von den Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Sollte alles wie geplant verlaufen, wird die Verordnung bis Ende dieses Frühjahrs in Kraft treten.

Angesichts des äußerst kurzen Zeitraums zwischen der Annahme des Vorschlags durch die Kommission (15. März 2024) und seinem geplanten Inkrafttreten wird deutlich, wie fest entschlossen die drei Institutionen sich der derzeitigen Situation der europäischen Landwirte annehmen.

Hintergrund

Auf seiner Tagung vom 26. Februar 2024 hat der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ den politischen Willen bestätigt, wirksam auf die Anliegen der Landwirte zu reagieren, und die Kommission nachdrücklich aufgefordert, einen Vorschlag zur gezielten Änderung der GAP-Verordnungen vorzulegen.

Am 15. März 2024 hat die Kommission (das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission, Janusz Wojciechowski) einen Vorschlag veröffentlicht.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2025