Wie die EU ausfallende Banken abwickelt
Die EU hat einen soliden Rahmen für die geordnete Abwicklung ausfallender Banken entwickelt, um die Finanzstabilität zu schützen, die Kontinuität wichtiger Bankdienstleistungen zu gewährleisten und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten.
Was ist eine Bankenabwicklung?
Bei der Bankenabwicklung handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren für den Umgang mit ausfallenden Banken. Das Verfahren wird dann angewandt, wenn die Behörden feststellen, dass die Abwicklung einer Bank besser geeignet ist als ein reguläres Insolvenzverfahren, um die Finanzstabilität und die Einleger zu schützen und das Risiko der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu minimieren.
Bei der Abwicklung von Banken kommen spezifische Instrumente und Mechanismen zum Einsatz, um die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Bank wirksam zu verwalten; dazu zählen etwa Instrumente des Bail-in, der Unternehmensveräußerung, des Brückeninstituts oder der Ausgliederung von Vermögenswerten.
Dieses Verfahren unterliegt der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und – bei bedeutenden Banken in der Bankenunion – dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus.
Warum ist ein Mechanismus zur Abwicklung ausfallender Banken erforderlich?
Ein EU-Rahmen für die Bankenabwicklung ist von entscheidender Bedeutung, um zu vermeiden, dass Bankenrettungen von den Steuerzahlern finanziert werden, und sicherzustellen, dass die Kosten von Bankenausfällen stattdessen von den Anteilseignern und Gläubigern der Banken getragen werden
Während der weltweiten Finanzkrise mussten die Regierungen Banken retten, um einen vollständigen Zusammenbruch des Finanzsystems zu verhindern, das von einem enormen Wertverlust bei hypothekarisch gesicherten Wertpapieren und dem Einsturz des Immobilienmarkts bedroht war.
Diese Rettungsmaßnahmen wurden mit Steuergeldern finanziert, da das Ausmaß der Krise sofortige und substanzielle Eingriffe erforderte, um das Vertrauen und die Stabilität im Finanzsektor wiederherzustellen.
Mit dem Abwicklungsrahmen soll verhindert werden, dass sich diese Situation wiederholt, indem ein klarer und einheitlicher Ansatz für den Umgang mit Bankausfällen ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel bereitgestellt wird.
Was ist der einheitliche Abwicklungsmechanismus?
Mit dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus wird ein zentralisierter Ansatz für die Abwicklung bedeutender Banken und grenzüberschreitend tätiger Bankengruppen innerhalb der Bankenunion gewährleistet.
Ziel des Mechanismus ist es,
das Übergreifen von Krisen auf nicht teilnehmende Mitgliedstaaten zu verhindern
das Risiko zu beseitigen, dass Mitgliedstaaten getrennt voneinander potenziell inkohärente Entscheidungen für die Abwicklung grenzüberschreitender Bankengruppen treffen
zu vermeiden, dass Banken von staatlich finanzierter Unterstützung abhängig und auf unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten angewiesen sind
das Aufsichtssystem der Bankenunion – den einheitlichen Aufsichtsmechanismus – zu ergänzen
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus gilt in den Ländern, die an der Bankenunion teilnehmen: die 20 Länder des Euro-Raums und Bulgarien.
Wie ist der einheitliche Abwicklungsmechanismus gestaltet?
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus besteht aus
- dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss und
- dem einheitlichen Abwicklungsfonds.
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss ist eine völlig unabhängige EU-Agentur und das wichtigste Beschlussfassungsgremium im Rahmen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus.
Unter das Mandat des Ausschusses fallen bedeutende Banken im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus und grenzüberschreitende Gruppen. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst Folgendes:
- Abwicklungsplanung – er prüft und genehmigt die von den Banken ausgearbeiteten Abwicklungspläne, um sicherzustellen, dass sie auf potenzielle Krisen vorbereitet sind.
- Umsetzung – er setzt Abwicklungskonzepte in Zusammenarbeit mit den nationalen Abwicklungsbehörden um.
- Beschlussfassung – er kann Beschlüsse über Abwicklungsmaßnahmen und die Inanspruchnahme des einheitlichen Abwicklungsfonds fassen.
- Überwachung – er bietet zusätzliche Überwachung, um die Kohärenz und Wirksamkeit des Abwicklungsprozesses in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Der Ausschuss arbeitet eng mit der Europäischen Zentralbank, den nationalen zuständigen Behörden und anderen EU-Organen zusammen, um sein Mandat zu erfüllen.
Der einheitliche Abwicklungsfonds
Der einheitliche Abwicklungsfonds ist ein Notfallfonds, der auf supranationaler Ebene geschaffen wurde und in Krisenzeiten genutzt werden kann.
Mit diesem Fonds soll
- eine geordnete Abwicklung ausfallender Banken sichergestellt werden, wenn andere Möglichkeiten, wie das Bail-in-Instrument, bereits ausgeschöpft wurden;
- ein Rückgriff auf Steuergelder als Krisenmanagementinstrument vermieden werden.
Der Fonds setzt sich aus Beiträgen von 2 777 Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in 21 EU-Ländern, die der Bankenunion angehören, zusammen.
Er wird vom Bankensektor selbst finanziert. Alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in den 21 Ländern, die der Bankenunion der EU angehören, müssen eine jährliche Gebühr (einen sogenannten Beitrag) an den Fonds entrichten. Der Betrag, der von jeder Bank einzuzahlen ist, richtet sich nach deren Größe und Risikoprofil. Seit 2023 beläuft sich der Fonds auf 77,6 Mrd. €.
Wie funktioniert das Abwicklungsverfahren?
Der Mechanismus funktioniert nach folgendem Schema:
- Die Europäische Zentralbank bewertet, ob eine Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt. Bei dieser Bewertung werden Kriterien wie die Kapital- und die Liquiditätsausstattung und/oder operative Herausforderungen herangezogen.
- Der Einheitliche Abwicklungsausschuss beurteilt, ob eine Abwicklung der Bank im öffentlichen Interesse liegt. Dazu müssen die potenziellen Auswirkungen eines Ausfalls der Bank auf die Finanzstabilität, den Einlegerschutz und die Kontinuität kritischer Bankfunktionen geprüft werden.
- Wird eine Abwicklung für notwendig erachtet, so arbeitet der Einheitliche Abwicklungsausschuss ein Abwicklungskonzept aus. In diesem Konzept werden die einzusetzenden Instrumente und Maßnahmen dargelegt, etwa Instrumente des Bail-in, der Unternehmensveräußerung, des Brückeninstituts oder der Ausgliederung von Vermögenswerten.
- Sind die Voraussetzungen für eine Abwicklung nicht gegeben, so wird die Bank nach nationalem Recht abgewickelt.
- Dahingegen genehmigt der Ausschuss das Abwicklungskonzept, wenn die Voraussetzungen für eine Abwicklung gegeben sind. Daraufhin beginnt eine Frist von 24 Stunden, innerhalb der die Kommission das Konzept entweder billigen oder Einwände dagegen erheben kann. Soll im Rahmen des vorgeschlagenen Abwicklungskonzepts der einheitliche Abwicklungsfonds in Anspruch genommen werden, so kann die Kommission dem Rat darüber hinaus vorschlagen, dass er Einwände dagegen erhebt oder eine erhebliche Änderung des Betrags des einheitlichen Abwicklungsfonds billigt. Wenn weder die Kommission noch der Rat Einwände erhebt, tritt das Abwicklungskonzept 24 Stunden nach der Genehmigung durch den Ausschuss in Kraft.
- Der Ausschuss überwacht die Umsetzung des Konzepts genau, um einen reibungslosen und wirksamen Verlauf sicherzustellen, und nimmt erforderlichenfalls Anpassungen vor, um die Finanzstabilität zu schützen.
Wie funktioniert der einheitliche Abwicklungsmechanismus? (Infografik)
Abwicklungsinstrumente
- Bail-in: Verbindlichkeiten werden in Eigenkapital umgewandelt, wodurch Anteilseigner und Gläubiger für Verluste haftbar gemacht werden. Ziel ist die Rekapitalisierung der ausfallenden Bank und die Wiederherstellung ihrer Existenzfähigkeit, ohne auf Steuergelder zurückzugreifen.
- Unternehmensveräußerung: Existenzfähige Teile einer ausfallenden Bank werden an andere Institute übertragen. Mit diesem Instrument soll die Kontinuität der kritischen Funktionen und Dienstleistungen der Bank sichergestellt werden.
- Brückeninstitut: Zur Aufrechterhaltung kritischer Funktionen wird eine zeitlich begrenzte Bank geschaffen. Das Brückeninstitut kann für einen begrenzten Zeitraum tätig sein, der in der Regel bis zu zwei Jahre lang ist und um ein Jahr verlängert werden kann.
- Ausgliederung von Vermögenswerten: Notleidende Darlehen und toxische Vermögenswerte werden in einer getrennten Einrichtung isoliert, die häufig als „Bad Bank“ oder Vermögensverwaltungsgesellschaft bezeichnet wird. Dieses Instrument trägt dazu bei, die Bilanz der ausfallenden Bank zu bereinigen, und ermöglicht ihr die Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit.
Finanzielle Unterstützung
Die Mittel aus dem einheitlichen Abwicklungsfonds können eingesetzt werden, um die erforderliche finanzielle Unterstützung zu leisten und so die Stabilität und die Kontinuität wesentlicher Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Kommission muss die Inanspruchnahme dieses Fonds genehmen, damit die Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen gewährleistet ist. Der Rat kann diese Inanspruchnahme ablehnen; er bietet zusätzliche Überwachung und strategische Ausrichtung.
Welche Aufgabe hat der Rat?
Der Rat
- ernennt die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses;
- legt fest, wie die im Voraus erhobenen Beiträge des Bankensektors zum einheitlichen Abwicklungsfonds geleistet werden (durch einen Durchführungsrechtsakt);
- kann in bestimmten Fällen ein spezielles Abwicklungskonzept ablehnen, bei dem der einheitliche Abwicklungsfonds in Anspruch genommen wird.
Letzte Überprüfung: 27. Januar 2025