- Rat (Wettbewerbsfähigkeit)
Rat (Wettbewerbsfähigkeit), 04.-05.12.2014, 4./5. Dezember 2014
Rat berät über Maßnahmen für den Ausbau des Binnenmarktes
Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister der EU haben auf ihrer Tagung vom 4./5. Dezember 2014 in Brüssel Einvernehmen darüber erzielt, was getan werden muss, um den Binnenmarkt auszubauen und die wirtschaftliche Integration Europas voranzutreiben.
Binnenmarkt
Bei ihrer Orientierungsaussprache über die Frage, welche Maßnahmen zum Ausbau des Binnenmarktes ergriffen werden müssen, haben sich die Minister auf die Bereiche konzentriert, in denen am ehesten Investitionen und Wachstum generiert werden können. Sie haben sich auf Folgendes verständigt:
- Vollendung des Energie-, Verkehrs- und digitalen Binnenmarktes
- wirksame Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
- Bürokratieabbau
- Förderung des Online-Handels
- Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen
Im Anschluss an ihre Aussprache verabschiedeten die Minister Schlussfolgerungen zu den Themen "Intelligente Rechtsetzung" und "Zollrisikomanagement", beides Faktoren, die entscheidend dazu beitragen, dass der Binnenmarkt besser funktioniert.
In ihren Schlussfolgerungen zur intelligenten Rechtsetzung betonen die EU-Minister, dass europäische Vorschriften transparent, einfach und wachstumsfördernd sein müssen. Erforderlich seien Lösungen, mit denen Unternehmen und Bürgern die mit 28 nationalen Märkten verbundenen Kosten vermeiden könnten. In einem Dokument zum Zollrisikomanagement haben sich die Minister für eine EU-Strategie ausgesprochen, die darauf ausgerichtet ist, den Handel zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit der Lieferkette zu erhöhen.
Pauschalreisen in Europa (2011)
- 23 % der Urlauber haben sich ihren Urlaub nach ihren Wünschen zusammengestellt.
- 23 % der Urlauber wählten herkömmliche vorab zusammengestellte Pauschalreisen.
- 35 % aller Reisebuchungen erfolgten online.
Pauschalreisen
Der Rat hat sich auf einen Standpunkt zur Reform der EU-Vorschriften für Pauschalreisen verständigt.
Der Begriff "Pauschalreise" bezeichnet eine Kombination aus Reiseleistungen, die üblicherweise Beförderung, Unterkunft und einige andere Leistungen, wie z.B. Mietwagen, umfassen. Die aktuellen Vorschriften für Pauschalreisen stammen aus dem Jahr 1990; damals gab es noch kein Internet, der Flugverkehr war nicht liberalisiert und im Reisemarkt wurden zumeist vorab zusammengestellte Pauschalreisen angeboten.
Ziel der geplanten Neuregelung ist eine Ausweitung des derzeitigen Schutzes für von Reiseveranstaltern oder Reisebüros zusammengestellte herkömmliche Pauschalreisen auf Pauschalreisen, die nach den Wünschen des Verbrauchers zusammengestellt werden.
Nach seiner Einigung kann der Rat jetzt in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten.
Sonstige Tagesordnungspunkte
Sicherheitsnormen
Die Minister haben sich auf einen Standpunkt zur geplanten Modernisierung der Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen sowie an Drahtseilanlagen, wie Seilschwebebahnen und Sesselbahnen, verständigt. Mit den neuen Vorschriften sollen die Kontrollen – ohne zusätzliche Belastung oder Kosten für die Wirtschaft – verschärft werden.
Der Rat wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
Raumfahrtpolitik
Die Minister haben die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrt und den Beitrag dieses Sektors zur Förderung der europäischen Wirtschaft erörtert. Anschließend hat der Rat Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er erläutert, welche vorrangigen Ziele mit der europäischen Raumfahrtpolitik verfolgt und mit welchen Mitteln sie erreicht werden sollen. Er ruft zudem zu einer Verstärkung der Weltraumforschung und einer engeren Zusammenarbeit zwischen EU, Europäischer Weltraumagentur und Mitgliedstaaten auf.
Europäischer Forschungsraum
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den Fortschritten auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum (EFR) verabschiedet, in denen er die Kommission auffordert den Überwachungsmechanismus in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Ein voll funktionsfähiger EFR bedürfe einer wirksamen Gestaltung und "einer verstärkten Rolle der Mitgliedstaaten".
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