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Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Umsetzung und den Auswirkungen der Sanktionen, die in Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine verhängt worden waren.
Die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine hat während unseres Vorsitzes weiterhin höchste Priorität. Die heutigen Beratungen waren wichtig, um die Lage weiter zu beobachten und der Aggression Russlands gegen die Ukraine auf der Grundlage unserer gemeinsamen Maßnahmen entgegenzuwirken. Außerdem wurden die Ministerinnen und Minister über den Stand der Arbeiten zu den Möglichkeiten für die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine unterrichtet. Der schwedische Vorsitz wird diese Arbeiten im Rat als Priorität weiterführen.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung. Grundlage dafür war die Mitteilung der Kommission über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Die Kommission hatte diese Mitteilung den Wirtschafts- und Finanzministern erstmals auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 6. Dezember 2022 vorgestellt. Die März-Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) wird eine weitere Gelegenheit bieten, hier Fortschritte zu erzielen.
In ihren Beiträgen gaben die Ministerinnen und Minister politische Orientierungen zu folgenden vom schwedischen Vorsitz vorgeschlagenen allgemeinen Themenbereichen vor: Wie kann für eine länderspezifische Haushaltsanpassung gesorgt und gleichzeitig an der multilateralen Überwachung, die in den gemeinsamen haushaltspolitischen Vorschriften und Richtwerten der EU verankert ist, festgehalten werden? Welche Ansichten werden im Hinblick auf eine etwaige stärkere Schwerpunktsetzung auf die mittelfristige Planung vertreten? Welche Rolle kann eine risikobasierte Analyse der Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands bei der Ermittlung länderspezifischer Herausforderungen spielen?
Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass für eine Einigung über das weitere Vorgehen weitere Arbeiten erforderlich sind.
Wir haben lange über die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung beraten. Das Thema ist wichtig, insbesondere in diesen unsicheren wirtschaftlichen Zeiten. Wir benötigen heute mehr denn je gemeinsame Regeln für die Wirtschafts- und Haushaltspolitik, um uns orientieren zu können. Dass die Mitgliedstaaten hier unterschiedliche Ansichten vertreten, ist kein Geheimnis, aber wir scheuen vor schwierigen Gesprächen nicht zurück. Wir haben auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission aus dem vergangenen Jahr über verschiedene Aspekte der Gestaltung des künftigen Rahmens gesprochen. Viele waren hier der Ansicht, dass wir die Haushaltsanpassung mit Reformen und Investitionen kombinieren sollten, um die Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Finanzen anzugehen. Wir haben auch erkannt, dass eine mittelfristige Perspektive Vorteile bietet, wenn diese Herausforderungen konsequent und langfristig bewältigt werden sollen. Und wir hielten es für wichtig, die nationale Eigenverantwortung zu stärken, während ein Paket solider gemeinsamer Regeln und Rahmen beibehalten wird. Das richtige Verhältnis zwischen diesen beiden Aspekten wird für künftige Fortschritte von entscheidender Bedeutung sein.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Der Rat nahm einen Durchführungsbeschluss zur Änderung des Aufbau- und Resilienzplans im Zusammenhang mit technischen Änderungen an dem von Deutschland vorgelegten Aufbau- und Resilienzplan an.
Die Ministerinnen und Minister billigten das Mandat der EU im Hinblick auf das G20-Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten am 24./25. Februar 2023 in Bengaluru (Indien).
Steuern: EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
Der Rat überarbeitete die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Aktuell werden 16 Länder und Gebiete in der EU-Liste geführt: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, die Bahamas, die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, Fidschi, Guam, die Marshallinseln, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.
Wir haben heute beschlossen, vier weitere Länder und Gebiete in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen: die Britischen Jungferninseln, Costa Rica, die Marshallinseln und Russland. Wir fordern alle in der Liste aufgeführten Länder auf, ihren Rechtsrahmen zu verbessern und auf die Einhaltung internationaler Steuerstandards hinzuarbeiten. Gleichzeitig beglückwünsche ich Nordmazedonien, Barbados, Jamaika und Uruguay herzlich dazu, dass sie ihren Verpflichtungen erfolgreich nachgekommen sind und aus dem „Dokument über den Stand der Zusammenarbeit“ gestrichen werden konnten.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Der Rat beschloss ohne eine Aussprache, die restriktiven Maßnahmen der EU angesichts der Lage in Simbabwe bis zum 20. Februar 2024 zu verlängern und die Maßnahmen mit Blick auf die politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in dem Land weiterhin fortwährend zu überprüfen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.