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Der Rat hat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zur „DAC 8“-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung festgelegt. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Kryptowerte und über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen. Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, indem der Anwendungsbereich der Registrierungs- und Meldepflichten und die allgemeine Zusammenarbeit der Steuerbehörden ausgeweitet werden.
Heute stärken wir die Vorschriften für die Zusammenarbeit der Behörden und schließen Schlupflöcher, die bisher zur Vermeidung der Besteuerung von Einkünften genutzt wurden. Dadurch verringert sich das Risiko, dass Kryptowerte für Steuervermeidung und Steuerbetrug genutzt werden. Die Einigung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU bei der Umsetzung globaler Standards führend ist.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Rahmen für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung
Die Kommission erläuterte ihre Vorschläge zur Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die Einlagensicherung (CMDI). Die Ministerinnen und Minister gaben erste Stellungnahmen ab. Die eingehende Analyse der Vorschläge wird nun auf der Ebene der Sachverständigen der Mitgliedstaaten fortgesetzt.
Der Vorsitz erläuterte den Sachstand bei Gesetzgebungsvorschlägen für den Bereich Finanzdienstleistungen.
Der Rat nahm ferner die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie eine der Verordnungen des Legislativpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche an. Letztere wird die Verfügbarkeit von Informationen über Kryptowertetransfers verbessern und den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäschezwecke erschweren.
Es freut mich sehr, dass wir heute unser Versprechen einlösen, mit der Regulierung des Kryptowertesektors zu beginnen. Das aktuelle Geschehen zeigt, dass es dringend Vorschriften braucht, um Europäerinnen und Europäer, die in diese Werte investiert haben, besser zu schützen und den Missbrauch der Kryptowirtschaft zum Zwecke der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus zu verhindern.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die EU erschwert den Missbrauch von Kryptowährungen für Geldwäschezwecke
Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Rat wird im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine eine Bestandsaufnahme vornehmen und dabei den Schwerpunkt auf Zollfragen legen. Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland und konzentrierte sich dabei aus Sicht des Zolls auf die mögliche Umgehung der restriktiven Maßnahmen bei der Aus- und Einfuhr von Waren.
Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch – auch im Hinblick auf die Nachfrage nach Darlehen im Rahmen der ARF und die Erfahrungen mit der leistungsbasierten Struktur der Fazilität.
Der Vorsitz und die Kommission informierten den Rat über die wichtigsten Ergebnisse des G20-Treffens der Finanzministerinnen und -minister und Zentralbankpräsidentinnen und -präsidenten sowie der Frühjahrstagung des IWF vom 10. bis 16. April 2023.
Europäisches Semester: Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
Der Rat nahm ohne Aussprache seine Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet an. Am 17. Januar 2023 hatte der Rat den Text vorbehaltlich der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen gebilligt; auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24. März 2023 wurde er dann auch auf höchster Ebene gebilligt.
Als Punkte ohne Aussprache legte der Rat seinen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2023 fest, der technische Anpassungen unter anderem in Bezug auf REPowerEU, CBAM und das USC-Programm betrifft, und billigte die Mittelübertragung Nr. DEC 07/2023. Im Rahmen der Beratungen über den Jahreshaushaltsplan der EU für 2024 billigte der Rat eine gemeinsame Erklärung zu den Terminen für das Haushaltsverfahren und die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses im Jahr 2023.
Der Rat nahm ferner eine Verordnung an, mit der das Risiko von Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf dem EU-Markt bereitgestellt, dorthin eingeführt oder von dort ausgeführt werden, minimiert werden soll. Die EU ist ein großer Abnehmer von Rohstoffen wie Palmöl, Rind, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja sowie daraus hergestellten Produkten, etwa Schokolade, Körperpflegeprodukten und Holzmöbeln. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass der Verbrauch dieser Rohstoffe und Produkte und der Handel mit ihnen auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und fortgesetzten Schädigung von Waldökosystemen beitragen.
Wirtschafts- und finanzpolitischer Dialog zwischen der EU und dem westlichen Balkan und der Türkei
Am Rande der Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ kamen Vertreter der EU‑Mitgliedstaaten, der Länder des westlichen Balkans und der Türkei, der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank sowie Vertreter der Zentralbanken der Länder des westlichen Balkans und der Türkei zu ihrem jährlichen wirtschaftspolitischen Dialog zusammen. Ziel des Dialogs ist es, die künftige Teilnahme der Länder des westlichen Balkans und der Türkei am Europäischen Semester vorzubereiten (Montenegro, die Republik Serbien, Nordmazedonien, die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina und die Republik Türkei sind Bewerberländer für den EU-Beitritt; das Kosovo* ist ein mögliches Bewerberland).
Die Teilnehmer billigten gemeinsame Schlussfolgerungen und betonten darin ihr gemeinsames Interesse an der Festlegung geeigneter politischer Reaktionen auf die jüngsten negativen Schocks einschließlich der wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Teilnehmer betonten die gemeinsame Haltung der EU, der Länder des westlichen Balkans und der Türkei und verurteilten aufs Schärfste die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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Zudem nahm der Rat ohne Aussprache die Punkte an, die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt waren.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.