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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 6. Dezember 2022

Wichtigste Ergebnisse

Finanzielle Unterstützung für die Ukraine

Der Rat erörterte ein Legislativpaket zur finanziellen Unterstützung der Ukraine in Höhe von 18 Mrd. €. Von den drei Rechtsvorschriften, mit denen eine strukturelle Lösung für die finanzielle Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 geschaffen werden soll, wurde eine verabschiedet:

  • Eine Änderung der Haushaltsordnung, die die Finanzierung der Makrofinanzhilfe im Rahmen der sogenannten diversifizierten Finanzierungsstrategie ermöglicht.

Die übrigen Teile des Pakets wurden nicht angenommen:

  • Eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens, die die Nutzung des Spielraums ermöglicht, um die Kreditaufnahme für die Ukraine in den Jahren 2023 und 2024 zu gewährleisten.
  • Das Instrument zur Makrofinanzhilfe Plus („MFA+“-Instrument), das den Rahmen für die Unterstützung der Ukraine vorgibt, einschließlich der Bereiche und der Bedingungen für ihre Inanspruchnahme.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Die Ukraine braucht dringend unsere Hilfe. Hier im Saal wurde heute deutlich, dass es einen klaren politischen Willen gibt, der Ukraine zu helfen, auch finanziell. Ich freue mich, dass wir zumindest eine der drei finanziellen Maßnahmen beschlossen haben, für die eine qualifizierte Mehrheit erforderlich war. Die Kommission kann nun mit der Aufnahme von Mitteln beginnen, damit wir der Ukraine Anfang Januar finanzielle Unterstützung gewähren können. Ich bin sicher, dass wir uns keine weiteren Verzögerungen leisten können.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister

Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung

Die Kommission stellte ihre Mitteilung über die Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung vor. Für den Ministerrat war dies die erste Gelegenheit, über die Mitteilung der Kommission zu beraten. Die Ministerinnen und Minister äußerten sich zunächst positiv, brachten ihre noch offene Fragen und Bedenken vor und zeigten sich offen für konstruktive Beratungen über die verschiedenen Aspekte der vorgeschlagenen Reformen in den kommenden Monaten, um der Kommission die für die nächsten Schritte erforderliche politische Unterstützung zu geben. Die Beratungen werden nun auf Expertenebene fortgesetzt.

Wirtschaftliche Erholung in Europa

Der Rat zog Bilanz über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, nachdem die Kommission den Sachstand erläutert hatte.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung als Reaktion auf die Herausforderungen, vor denen die europäische Wirtschaft aufgrund der Pandemie steht. Die Mittel der Fazilität in Höhe von 672,5 Mrd. € werden zur Unterstützung der Reformen und Investitionen verwendet, die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten dargelegt sind.

Energiebesteuerung

Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie begrüßten die erzielten Fortschritte und zeigten sich entschlossen, die Bemühungen um eine möglichst baldige Einigung fortzusetzen.

Neue Eigenmittel der EU

Der Vorsitz legte seinen Bericht über die Beratungen über die neuen Eigenmittel der Union vor.

Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich Finanzdienstleistungen

Der Vorsitz erläuterte den Sachstand bei Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen.

Europäisches Semester 2023

Die Kommission stellte den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023, den Warnmechanismus-Bericht 2023 und ihre Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor.

EU-Haushalt 2023

Als Folgemaßnahme zur Annahme des EU-Haushaltsplans für 2023 einigte sich der Rat auf eine Erklärung zur Rubrik 7 über die Verwaltungsausgaben der EU-Organe.

Ausführung des EU-Haushaltsplans im Jahr 2021

Der Präsident des Europäischen Rechnungshofs legte den Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 vor.

Am Ende der Tagung übergab der tschechische Finanzminister und amtierende Vorsitzende des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ Zbyněk Stanjura den Vorsitz an die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson. Schweden übernimmt im Januar 2023 den Ratsvorsitz.
Am Ende der Tagung übergab der tschechische Finanzminister und amtierende Vorsitzende des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ Zbyněk Stanjura den Vorsitz an die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson. Schweden übernimmt im Januar 2023 den Ratsvorsitz.

Unternehmensbesteuerung: Gruppe „Verhaltenskodex“

Der Rat billigte die Schlussfolgerungen zu den von der Gruppe „Verhaltenskodex“ erzielten Fortschritten als Punkt ohne Aussprache.

Bericht an den Europäischen Rat zu Steuerfragen

Der Rat billigte seinen Bericht an den Europäischen Rat zu Steuerfragen als Punkt ohne Aussprache. Die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister legen dem Europäischen Rat zweimal jährlich einen Bericht zu Steuerfragen vor.

EU-Haushalt: Rechtsstaatlichkeitsmechanismus

Beim Frühstück erörterte der Rat den Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn. Die Ministerinnen und Minister nutzten diese Gelegenheit für erste Reaktionen auf die Bewertung der von Ungarn ergriffenen Abhilfemaßnahmen, die die Kommission am 30. November veröffentlicht hat. Die Frist für die Entscheidung des Rates über die Maßnahmen endet am 19. Dezember.

Steuern: globaler Mindeststeuersatz (Säule 2)

Beim Frühstück erörterte der Rat die Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union.

Die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte wurden ohne Aussprache angenommen.

Neue international vereinbarte Vorschriften sollen für eine faire und wirksame Besteuerung multinationaler Konzerne sorgen

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 9. Januar 2025