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Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit), 29. März 2022

Wichtigste Ergebnisse

Die Ministerrunde ließ sich zunächst über den aktuellen Stand bezüglich der Reaktion der Union auf die Folgen des Ukraine-Kriegs im Gesundheitsbereich informieren und führte anschließend einen Gedankenaustausch über die künftigen Herausforderungen im Rahmen der EU-Strategie für Solidarität bei Impfstoffen.

Medizinische und humanitäre Lage in der Ukraine

Die Kommission informierte die Delegationen über die gesundheitliche und humanitäre Lage in der Ukraine und über die Maßnahmen der Union, insbesondere über die Einrichtung eines Solidaritätsmechanismus für die Verlegung ukrainischer Patienten, über den Zugang zu Impfungen gegen Infektionskrankheiten – vor allem für Kinder – und über Initiativen im Bereich der psychischen Gesundheit.

Die Ministerinnen und Minister bekräftigten, dass sie entschlossen sind, die Ukraine und ihre Bevölkerung im Gesundheitsbereich zu unterstützen. Dies gelte auch für die angrenzenden Mitgliedstaaten der Union, die in erster Linie die medizinische Versorgung ukrainischer Flüchtlinge auf sich nähmen.

Unionsstrategie für Solidarität bei Impfstoffen

Zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie und ein Jahr nach Beginn der Impfkampagnen in der EU haben die Mitgliedstaaten über eine Aktualisierung ihrer Strategie für Impfstoffbeschaffung und ‑spenden beraten, wobei es darum geht, den neuen Herausforderungen in Bezug auf COVID‑19-Impfungen zu begegnen.

Die epidemiologische Lage hinsichtlich der Verbreitung von SARS‑CoV‑2 in Europa und weltweit verbessert sich, und somit übersteigt das Impfstoffangebot die Nachfrage sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Staaten, die Impfstoffspenden von der Union erhalten.

Die Union hat sich verpflichtet, 700 Millionen Dosen bis Mitte 2022 zu spenden, damit die Zielvorgabe der WHO, 70 % der Weltbevölkerung zu impfen, erfüllt werden kann. Im März 2022 hatten die Mitgliedstaaten bereits über 400 Millionen COVID‑19-Impfstoffdosen für die bedürftigsten Länder bereitgestellt. Damit steht die Union unter den Gebern weltweit an erster Stelle.

Die Weitergabe von Impfstoffen an bedürftige Länder zählt auch künftig zu den Hauptzielen der EU-Impfstrategie der Union, deren Umsetzung sich jedoch im Interesse der Effizienz weiterentwickeln muss.

So könnten bei der globalen Impfstrategie der Union unter anderem folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Anpassung der Impfstoff-Kaufverträge, da ein Großteil der europäischen Bevölkerung bereits eine erste Impfung erhalten hat und die Mitgliedstaaten über beträchtliche Impfstoffreserven verfügen;
  • Optimierung der Lieferzeitpläne für Dosen, die gespendet werden sollen, sowie der Verwaltung der Lagerbestände in Verbindung mit COVAX;
  • regelmäßiger Dialog mit den Unternehmen, damit diese Anpassungen vorgenommen werden können.

Die Mitgliedstaaten haben ferner unterstrichen, dass diese Ansätze anhand einer gemeinsamen wissenschaftlichen Expertise und Überwachung auf Unionsebene bewertet werden müssten.

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten betont, dass so rasch wie möglich eine gemeinsame Impfstrategie festgelegt werden müsse, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Ausweitung des Zugangs zu einer vierten Dosis.

Abbildung: COVID‑19: Beitrag der EU zur globalen Solidarität bei Impfstoffen.
COVID‑19: Beitrag der EU zur globalen Solidarität bei Impfstoffen (Infografik)

COVID‑19: Beitrag der EU zur globalen Solidarität bei Impfstoffen (Infografik)

Europäische Reaktion auf seltene Krankheiten (informelles Mittagessen)

Mehr als 30 Millionen Menschen in Europa leiden an einer seltenen Krankheit; davon werden 95 % bisher gar nicht oder nicht angemessen behandelt.

Vor diesem Hintergrund haben die Ministerinnen und Minister erörtert, inwieweit die Zusammenarbeit und Abstimmung sowohl der Mitgliedstaaten untereinander als auch auf Unionsebene im Bereich der seltenen Krankheiten verstärkt werden sollte. Der Vorsitz hat diese Debatte organisiert, da aus seiner Sicht ein verstärktes Handeln der Union in diesem Bereich ein konkretes Beispiel dafür ist, dass die Union der öffentlichen Gesundheit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern konkrete Vorteile bringt.

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und medizinischen Einrichtungen in Bezug auf seltene Krankheiten ist bereits jetzt entscheidende Voraussetzung dafür, dass den betroffenen Patienten geholfen werden kann, aber mit weiteren Instrumenten ließen sich die Maßnahmen der Union noch verbessern. Die Ministerrunde hat insbesondere besprochen, welche Rolle der künftige europäische Raum für Gesundheitsdaten bei der Bekämpfung seltener Krankheiten spielen könnte. So wären neue sichere und personalisierte Therapien schneller zugänglich, wenn in einem gesicherten Umfeld auf hochwertige Gesundheitsdaten zugegriffen werden könnte.

Sonstiges

Der Vorsitz hat Informationen zum kürzlich erlassenen Ratsbeschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union über einen internationalen Vertrag über Pandemieprävention, ‑vorsorge und ‑reaktion und über zusätzliche Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vorgetragen.

Der Vorsitz hat über die verschiedenen Konferenzen berichtet, die seit Januar 2022 im Bereich Gesundheit stattgefunden haben. Dabei erwähnte er die Konferenzen zur Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme (18. Januar), zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (2. Februar), zur globalen Gesundheit (9. Februar), zu seltenen Krankheiten (28. Februar) und zur Antibiotikaresistenz (7. März) sowie die informelle Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ in Grenoble (10. Februar) über den Aufbau einer Union der öffentlichen Gesundheit.

Der Vorsitz hat die Ministerrunde schließlich über die laufenden Verhandlungen unterrichtet, die der Rat und das Europäische Parlament zur Zeit führen, um sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu der Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu einigen.

Außerdem hat der Rat die Punkte, die in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.

Der Rat hat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 im Hinblick auf die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung angenommen.

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