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  • Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, 14. März 2022

Wichtigste Ergebnisse

Der Rat erörterte die Lage in der Ukraine und die auf europäischer Ebene beschlossenen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für die Aufnahme von Flüchtlingen.

Der Rat nahm außerdem eine allgemeine Ausrichtung zu einem Entwurf für eine Richtlinie für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen an. Die Ministerinnen und Minister billigten ferner Schlussfolgerungen zu einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Langzeitarbeitslosigkeit, nahmen den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 an und billigten Schlussfolgerungen zum Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und zum gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022.

Die Ministerinnen und Minister nahmen an zwei Orientierungsaussprachen teil, die dazu beitragen sollten, das Beschäftigungspotenzial der Union voll auszuschöpfen: eine Aussprache über die Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und der Förderung der Diversität in der Arbeitswelt, und eine Aussprache über die uneingeschränkte Beteiligung älterer Menschen am Arbeitsmarkt.

Ukraine

Die durch den Konflikt in der Ukraine vertriebenen Menschen müssen Zugang zu Aufnahme- und Betreuungsleistungen, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum sowie soziale Betreuung erhalten, wobei Kindern und Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch, nachdem die Kommission ihre Initiative am 8. März 2022 vorgestellt hatte. Ziel dieser Initiative mit dem Namen "CARE" ist es, die Flexibilitäten und Umschichtungen von Haushaltsmitteln, die 2020 in die europäischen Sozialfonds aufgenommen wurden, zu erneuern, um diese Unterstützung für Flüchtlinge zu finanzieren.

Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen

Da nur 30,6 % der Mitglieder und 8,5 % der Vorsitzenden in Leitungsorganen in der Europäischen Union weiblich sind, möchte der Rat Fortschritte auf dem Weg zu europäischen Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts in diesen Organen erzielen. Auf ihrer Tagung in Brüssel einigte sich die Ministerrunde auf ihren Standpunkt zu diesem Richtlinienentwurf und ebnete damit den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine endgültige Einigung über den Text.

Ziel der Richtlinie ist die Festlegung eines quantitativen Ziels für das unterrepräsentierte Geschlecht in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften. Wenn ein Unternehmen die gesteckten Ziele nicht erfüllt, ist es zur Bestellung oder Wahl von Mitgliedern des Leitungsorgans nach klaren, neutral formulierten und eindeutigen Kriterien verpflichtet.

Élisabeth Borne, französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und berufliche Eingliederung
Mit der heute erzielten Einigung ist ein wichtiger Schritt gesetzt worden. Ich hoffe sehr auf eine zügige Aufnahme der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, damit diese Richtlinie bald schon endgültig angenommen werden kann; denn damit können wir dazu beitragen, dass die gläserne Decke durchstoßen wird, mit der Frauen in der Arbeitswelt immer noch allzu häufig konfrontiert sind.
Élisabeth Borne, französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und berufliche Eingliederung
Élisabeth Borne, französische Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und berufliche Eingliederung

Bekämpfung von Diskriminierung bei der Einstellung und Förderung der Vielfalt in der Arbeitswelt

Trotz des umfangreichen europäischen Regelwerks zur Gewährleistung der Gleichbehandlung sind mehr als 50 % der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger der Ansicht, dass die Diskriminierung in ihrem Land fortbesteht. Diskriminierung am Arbeitsplatz ist unter anderem auf das Fortbestehen von Stereotypen, die unzureichende Sensibilisierung von Arbeitgebern und Arbeitskräften für ihre Rechte und Pflichten sowie die unzureichende Umsetzung von Antidiskriminierungsmaßnahmen zurückzuführen. Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über dieses Thema und erörterten unter anderem, welche weiteren Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sein könnten, um Diskriminierung im Beschäftigungsbereich zu bekämpfen. Darüber hinaus tauschten sie sich über die Rolle und die Mittel aus, die den nationalen Behörden zugewiesen werden sollten, um eine wirksame Umsetzung der Unionsvorschriften zu gewährleisten.

Förderung der uneingeschränkten Beteiligung älterer Menschen am Arbeitsmarkt

Angesichts dessen, dass die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen nur 59,6 % beträgt (Eurostat-Daten), erörterte die Ministerrunde, welche Maßnahmen die EU ergreifen könnte, um ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt und an der Aus- und Weiterbildung zu fördern, und wie das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen angepasst werden könnten, um es ihnen zu erleichtern, berufstätig zu bleiben.

Der Vorsitz erinnerte daran, dass eine Kultur des lebenslangen Lernens und Investitionen in die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz zwei wesentliche Faktoren sind, damit die Menschen im Erwerbsleben bleiben. In diesem Zusammenhang wird im strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021-2027 hervorgehoben, dass das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen, um den Ausschluss vom Berufsleben zu verhindern.

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs

Der Rat billigte Schlussfolgerungen zu einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die seit 2014 vom Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Im Bericht wird festgestellt, dass die ESF-Maßnahmen nicht immer auf die besonderen Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen zugeschnitten waren. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten unter anderem ersucht, für Arbeitssuchende ausführliche individuelle Bestandsaufnahmen und Beratungen anzubieten und dabei alle verfügbaren Mittel, einschließlich Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen, einzusetzen, um bei der Rückkehr in Beschäftigung dabei zu helfen, soziale und psychologische Barrieren zu beseitigen.

Europäisches Semester

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 nahm der Rat den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 an und billigte Schlussfolgerungen zum Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und zum gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022. In ihren Schlussfolgerungen fordern die Ministerinnen und Minister die Mitgliedstaaten auf, den Prioritäten des Jahresberichts zum nachhaltigen Wachstum und des gemeinsamen Beschäftigungsberichts Rechnung zu tragen und ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte zu verstärken.

Sonstiges

Der Vorsitz und die Kommission informierten die Delegationen über den nächsten Dreigliedrigen Sozialgipfel.

Die Europäische Kommission unterrichtete die Ministerrunde über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus, den Jahresbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern, ihre jüngste Mitteilung mit dem Titel „Aktionsplan für die Entwicklung der Sozial- und Solidarwirtschaft“, die Europäische Garantie für Kinder und die nationalen Ziele in Bezug auf Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte.

Die Vorsitzenden des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz haben das Arbeitsprogramm ihres jeweiligen Ausschusses für 2022 vorgestellt.

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