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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 22. September 2020
Wichtigste Ergebnisse
Sondertagung des Europäischen Rates
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über den Entwurf von Schlussfolgerungen für die Sondertagung des Europäischen Rates am 1. und 2. Oktober.
Auf ihrer Tagung werden die Staats- und Regierungschefs der EU über den Binnenmarkt, die Industriepolitik und den digitalen Wandel beraten. Sie werden ferner einen Gedankenaustausch über die Beziehungen zwischen der EU und China und eine strategische Aussprache über die Türkei führen.
Der Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, über die Umsetzung des Austrittsabkommens und die Vorbereitungen der EU im Hinblick auf das Ende des Übergangszeitraumes am 31. Dezember 2020.
Die Ministerinnen und Minister bekräftigten ihre Unterstützung für den Chefunterhändler und sein Mandat und brachten ihre Zuversicht zum Ausdruck, dass in der nächsten Verhandlungsrunde, die für die Woche vom 28. September anberaumt ist, weitere Fortschritte erzielt werden könnten. Sie betonten ferner, dass das Austrittsabkommen eingehalten werden müsse.
Der nächste mehrjährige Finanzrahmen und das Aufbaupaket
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die seit Ende August geführten trilateralen Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, mit denen die erforderliche Zustimmung des Europäischen Parlaments zur MFR-Verordnung sichergestellt werden soll.
Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die neuen Eigenmittel, die Governance von Next Generation EU, die Mittelausstattung der EU-Programme und horizontale Fragen, etwa in den Bereichen Klima, Geschlechtergleichstellung und biologische Vielfalt. Die Verhandlungsteams arbeiten intensiv daran, den Prozess rasch abzuschließen.
In ihren Ausführungen betonten mehrere Rednerinnen und Redner, dass der MFR und das Aufbauinstrument ein untrennbares Paket bildeten. Die Ministerinnen und Minister hoben ferner hervor, dass alle Verfahren so bald wie möglich abgeschlossen werden müssen, um die von der Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen unterstützen und einen rechtzeitigen Start der neuen Programme sicherstellen zu können.
Ich bin zufrieden, dass bei unserem Dialog mit dem Parlament einige Fortschritte erzielt wurden. Jetzt ist es wichtig, diesen Prozess rasch zu einem positiven Abschluss zu bringen. Die Pandemie hatte große Auswirkungen auf unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften, und wir müssen dringend unsere Versprechen einhalten, den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren zu helfen.
Michael Roth, deutscher Staatsminister für Europa
Auf der Grundlage eines Fortschrittsberichts des Vorsitzes erörterten die Ministerinnen und Minister, wie eine verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene hinsichtlich nationaler Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit während der COVID‑19-Pandemie erreicht werden kann. Die Mitgliedstaaten bekundeten breite Unterstützung für den vorgeschlagenen Ansatz zur Erhebung und Darstellung von Daten durch das ECDC und betonten die Bedeutung einer klaren und rechtzeitigen Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Öffentlichkeit. Sie werden ferner prüfen, wie die Risikobewertung, die Ausweisung von Risikogebieten und die auszulösenden Maßnahmen koordiniert werden können.
Die Beratungen im Rat werden in den kommenden Wochen fortgesetzt, damit eine Einigung über eine Empfehlung des Rates erzielt werden kann.
Einschränkungen der Freizügigkeit wirken sich auf den Alltag vieler unserer Bürgerinnen und Bürger aus, unabhängig davon, ob sie aus beruflichen, familiären oder touristischen Gründen reisen. Die Mitgliedsstaaten bekräftigten heute ihr starkes Engagement für eine bessere Koordinierung dieser Maßnahmen, um damit für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit für alle zu sorgen. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, Schengen und den Binnenmarkt zu schützen.
Michael Roth, deutscher Staatsminister für Europa
Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV unterrichtete die Kommission die Ministerinnen und Minister über die Entwicklungen in Polen und Ungarn seit Ende letzten Jahres. Aufgrund der COVID‑19-Pandemie und der Unmöglichkeit, physische Ratstagungen abzuhalten, war der Rat in diesem Jahr nicht in der Lage, Beratungen nach Artikel 7 zu führen.
In ihrem Überblick über Polen konzentrierte sich die Kommission auf Disziplinarstrafen für Richter und die Umsetzung des Beschlusses des Gerichtshofs vom 8. April 2020 über die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs. In Bezug auf Ungarn erläuterte die Kommission die Lage in mehreren Bereichen, unter anderem im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz, den Medienpluralismus und die akademische Freiheit.
Legislative Programmplanung
Die Kommission hat dem Rat die Absichtserklärung zum Entwurf ihres Arbeitsprogramms für 2021 und ihren Bericht über die strategische Vorausschau 2020 vorgelegt, die als Input für die anstehende mehrjährige Programmplanung der EU-Organe dienen wird.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.