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  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“, 14. Dezember 2021

Wichtigste Ergebnisse

Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Die Ministerinnen und Minister haben die Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess gebilligt.

Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens
Ich freue mich, dass die Ministerrunde und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einstimmig angenommen haben. Als Ratsvorsitz hat Slowenien daran gearbeitet, dem Erweiterungsprozess der EU neuen Schwung zu verleihen, und die westlichen Balkanländer bei ihren Bemühungen unterstützt, sich der EU anzunähern. Wir werden weiterhin auf unserem gemeinsamen Engagement aufbauen und uns aktiv um eine glaubwürdige Fortsetzung des Erweiterungsprozesses bemühen. Der Westbalkan steht vor den gleichen Herausforderungen wie die EU. Wir müssen sie gemeinsam angehen, da wir die Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft teilen.
Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens
Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens

Die Beratungen haben vor dem Hintergrund der jährlichen Mitteilung der Kommission über die EU-Erweiterungspolitik und der Berichte über Montenegro, Serbien, die Türkei, die Republik Nordmazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina und das Kosovo* stattgefunden.

Der Rat hat eine Bilanz der erzielten Fortschritte gezogen und die Lage in jedem der Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer bewertet, Leitlinien für die Reformprioritäten festgelegt und das Engagement des Rates für die Erweiterungspolitik der Union bekräftigt.

Am Rande der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ fanden am 13. und 14. Dezember Regierungskonferenzen mit Montenegro und Serbien statt.

Tagung des Europäischen Rates am 16. Dezember 2021

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hat einen Gedankenaustausch über den Entwurf von Schlussfolgerungen für die Tagung der Führungsspitzen am 16. Dezember in Brüssel geführt. Der Europäische Rat wird die Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID‑19, die Themen Krisenmanagement und Resilienz, Energiepreise, Sicherheit und Verteidigung, Migration sowie die Lage in Belarus und der Ukraine erörtern.

In Bezug auf COVID-19 wird er voraussichtlich über die aktuelle epidemiologische Lage der Pandemie und das Auftreten einer neuen COVID-19-Variante beraten, einschließlich der Impfstoffsituation und der Koordinierungsbemühungen.

Die EU-Führungsspitzen werden sich ferner mit der externen Dimension der Migration befassen.

Der Europäische Rat wird Weichenstellungen für den Entwurf des Strategischen Kompasses vornehmen, mit dem eine gemeinsame strategische Vision für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU angestrebt wird und der am 9. November 2021 vorgelegt wurde.

Die folgenden Themen werden ebenfalls auf der Tagesordnung stehen: Krisenmanagement und Resilienz nach der Annahme von Schlussfolgerungen durch den Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 23. November 2021 sowie die Entwicklung der Energiepreise unter Berücksichtigung der vorläufigen Berichte der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Die Führungsspitzen werden voraussichtlich die Lage an der Grenze der EU zu Belarus und an der russisch-ukrainischen Grenze erörtern und eine Bestandsaufnahme der Vorbereitungen für das Gipfeltreffen EU-Afrika am 17./18. Februar 2022 vornehmen.

Konferenz zur Zukunft Europas

Der Vorsitz hat die Ministerrunde über den Sachstand in Bezug auf die Konferenz zur Zukunft Europas unterrichtet und auf die Herausforderungen hingewiesen, die sich aus der derzeitigen epidemiologischen Lage ergeben.

Die Konferenz zur Zukunft Europas war eine unserer klaren Prioritäten, und ein großer Teil der Konferenz fand während des slowenischen Ratsvorsitzes statt. Wir mussten uns einer schwierigen epidemiologischen Lage stellen, aber wir haben unser Bestes getan, um die Bürgerinnen und Bürger immer noch in den Mittelpunkt dieses Prozesses zu stellen und dafür zu sorgen, dass ihre Stimme gehört wird. Wir freuen uns, dass der Schwerpunkt nun voll und ganz auf dem Inhalt liegt, da die Bürgerinnen und Bürger ihre ersten Empfehlungen abgeben, und dass wir unsere Partner im Westbalkan in die Plenarversammlung einbezogen haben. Gašper Dovžan, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Sloweniens

Die nächste Plenarversammlung der Konferenz wird voraussichtlich im Januar stattfinden.

Rechtsstaatlichkeit in Polen

Die Ministerinnen und Minister haben den Sachstand in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV überprüft.

Seit der letzten Anhörung Polens auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ im Juni sind bedeutende Entwicklungen zu verzeichnen. Die Kommission hat die Ministerrunde über den aktuellen Stand informiert, und Polen hat seine Bemerkungen vorgebracht.

Der künftige französische Vorsitz hat seine Absicht angekündigt, während seiner Amtszeit im ersten Halbjahr nächsten Jahres eine förmliche Anhörung abzuhalten.

Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV wurde für Polen am 20. Dezember 2017 eingeleitet, als die Kommission ihren begründeten Vorschlag zur Rechtsstaatlichkeit in Polen veröffentlichte.

Achtung der Werte der EU in Ungarn

Der Rat hat sich ferner im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV einen Überblick über die Lage in Bezug auf die Achtung der Werte der EU in Ungarn verschafft.

Seit der letzten Anhörung auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ im Juni sind im Fall Ungarns bedeutende Entwicklungen zu verzeichnen. Die Kommission hat die Ministerrunde über den aktuellen Stand informiert, und Ungarn hat seine Bemerkungen vorgebracht.

Der künftige französische Vorsitz hat seine Absicht angekündigt, während seiner Amtszeit im ersten Halbjahr nächsten Jahres eine förmliche Anhörung abzuhalten.

Das Verfahren betreffend Ungarn wurde am 12. September 2018 eingeleitet, als das Plenum des Europäischen Parlaments eine Entschließung mit einem begründeten Vorschlag annahm, in der der Rat aufgefordert wurde, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 EUV genannten Werte durch Ungarn besteht.

Bericht über Antisemitismus

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat den am 9. November veröffentlichten Bericht „Antisemitism: overview of anti-Semitic incidents recorded in the European Union 2010-2020“ (Antisemitismus: Überblick über die in der Europäischen Union erfassten antisemitischen Vorfälle im Zeitraum 2010 bis 2020) vorgestellt.

Europäisches Semester 2022

Der slowenische Vorsitz und der künftige französische Vorsitz haben den Fahrplan für das Europäische Semester 2022 vorgelegt, nachdem die Kommission am 24. November das Herbstpaket veröffentlicht hatte.

Das zentrale Dokument dieses Pakets ist der Jahreswachstumsbericht zum nachhaltigen Wachstum, der auch in diesem Jahr zusammen mit dem verbleibenden Paket veröffentlicht wurde, das aus dem Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht, der Empfehlung zum Euro-Währungsgebiet, dem Warnmechanismus-Bericht und der Stellungnahme zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets besteht.

Mit dem Fahrplan soll dafür gesorgt werden, dass alle einschlägigen Ratsformationen und ihre Vorbereitungsgremien koordiniert und kohärent auf die Vorbereitung des Europäischen Rates hinarbeiten.

Gesetzgeberische Prioritäten für 2022

Die Ministerinnen und Minister haben die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2022 in öffentlicher Sitzung gebilligt.

Im Anschluss an die Billigung der Gemeinsamen Erklärung durch den Rat werden die Präsidenten der drei Organe diese Erklärung am Rande der Dezembertagung des Europäischen Rates unterzeichnen.

Arbeitsprogramm des Rates

Die Ministerrunde hat das Achtzehnmonatsprogramm des Rates (1. Januar 2022 bis 30. Juni 2023) gebilligt.

Frankreich wird den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz von Januar bis Juni 2022, Tschechien von Juli bis Dezember 2022 und Schweden von Januar bis Juni 2023 innehaben.

Außerdem hat der Rat die Punkte, die in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.


* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

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Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025