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Rat (Justiz und Inneres), 20.05.2016, 20. Mai 2016

Wichtigste Ergebnisse

Visumpolitik

Die Minister haben vor dem Hintergrund der jüngsten Kommissionsvorschläge zur Visaliberalisierung eine allgemeine Aussprache über Visumpolitik geführt.

Eine Visaliberalisierung hat große Vorteile für die EU und für Drittländer. Wir brauchen aber eine Notbremse für alle visumfreien Länder, damit die Visaliberalisierung nicht missbraucht werden kann. Ich freue mich, dass wir uns heute auf einen Mechanismus geeinigt haben, der uns das Vorgehen gegen Missbrauch erleichtert. Ich sehe nun der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament erwartungsvoll entgegen, damit dies bald umgesetzt werden kann", so der niederländische Minister für Migration und Präsident des Rates, Klaas Dijkhoff.

Der Rat betonte, dass die Visumpflicht nur dann aufgehoben werden kann, wenn im Vorfeld vereinbarte Richtwerte erreicht sind. Die Minister hielten fest, dass auf der Grundlage einer Bewertung der Kommission in strenger und gerechter Weise eine Entscheidung darüber gefällt wird, ob die Richtwerte erreicht sind.

Der Rat einigte sich zudem auf seine Verhandlungsposition zum Vorschlag für eine Verordnung zur Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus, der auf alle bestehenden Visaliberalisierungsabkommen angewendet werden kann. Auf Grundlage dieses Mandats wird der niederländische Vorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald auch das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Der niederländische Minister für Migration und Präsident des Rates, Klaas Dijkhoff, führte hierzu aus: "Eine Visaliberalisierung hat große Vorteile für die EU und für Drittländer. Wir brauchen aber eine Notbremse für alle visumfreien Länder, damit die Visaliberalisierung nicht missbraucht werden kann. Ich freue mich, dass wir uns heute auf einen Mechanismus geeinigt haben, der uns das Vorgehen gegen Missbrauch erleichtert. Ich sehe nun der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament erwartungsvoll entgegen, damit dies bald umgesetzt werden kann."

Migrationsfragen

Die Innenminister führten einen Gedankenaustausch zum aktuellen Stand in Migrationsfragen, vor allem zur Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März und zu den Migrationsströmen im zentralen Mittelmeer.

Die teilnehmenden Staaten wurden insbesondere aufgefordert, die Neuansiedlung syrischer Flüchtlinge aus der Türkei im Rahmen der 1:1-Regelung und ebenso die Umverteilung von Asylwerbern aus Griechenland und Italien gemäß den Ratsbeschlüssen vom September 2015 zu beschleunigen.

Die Mitgliedstaaten schlossen sich der Analyse der Kommission bezüglich der von der Türkei seit dem 20. März ergriffenen Maßnahmen an; sie stimmten auch der Bewertung der Kommission zu, nach der die Türkei alle in der Mitteilung vom 16. März aufgeführten notwendigen Schritte unternommen hat. Die Mitgliedstaaten gaben ihrer Überzeugung Ausdruck, dass Migranten entsprechend der Erklärung EU-Türkei vom 18. März in die Türkei zurückgeführt werden können und sollten.

Europäische Grenzwache

Die Minister wurden über die Fortschritte bei dem Entwurf einer Verordnung über die Europäische Grenzwache unterrichtet. Ziel des Vorsitzes ist es, entsprechend der Forderung des Europäischen Rates bis Ende Juni eine Einigung zwischen den beiden Gesetzgebern zu erzielen.

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