Chemikalien
Chemische Stoffe sind für viele Alltagstätigkeiten von grundlegender Bedeutung und in Produkten des täglichen Lebens zu finden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist daher eine Voraussetzung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Aktuelle Nachrichten
Am 17. Juni 2026 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Vereinfachung der Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungvon Chemikalien, kosmetischen Mitteln und Düngeprodukten erzielt.
Mit dem Abkommen werden unnötiger Verwaltungsaufwand verringert, Innovation und Kreislaufwirtschaft gefördert und hohe Verbraucher- und Umweltschutzstandards aufrechterhalten.
Diese Bestimmungen sind der verbleibende Teil des sogenannten „Omnibus-Pakets VI“, mit dem die Vorschriften im Bereich chemischer Produkte vereinfacht werden und zugleich ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen bzw. Verbraucher und Umwelt aufrechterhalten bleibt.
REACH-Verordnung
Mit der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wurden seit 2007 Verfahren für die Erhebung und Bewertung von Informationen zu den Eigenschaften und Gefahren chemischer Stoffe – angefangen von jenen, die in Industrieprozessen verwendet werden, bis hin zu den in unserem Alltag verwendeten Stoffen (Farben, Kleidung, Kunststoffwaren) – eingeführt.
Alle Unternehmen, die Chemikalien als Rohstoffe oder Fertigerzeugnisse herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden, müssen
- diese Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren und
- die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken ermitteln und steuern.
Nach Auswertung der erhaltenen Informationen können die ECHA und die Mitgliedstaaten die Verwendung bestimmter Stoffe beschränken oder verbieten, wenn die damit verbundenen Risiken nicht beherrschbar sind.
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien wird seit 2009 sichergestellt, dass Unternehmen ihre gefährlichen Chemikalien in allen EU-Mitgliedstaaten nach denselben Kriterien beschreiben und kennzeichnen können, bevor sie diese in Verkehr bringen.
Im Oktober 2024 hat der Rat neue Vorschriften angenommen, um
- die Kennzeichnung chemischer Stoffe zu präzisieren,
- die Verfahren für die Bereitstellung von Informationen über Gefahren im Zusammenhang mit in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalien zu verbessern,
- das Verfahren zur Identifizierung gefährlicher Stoffe zu beschleunigen und
- spezifische Vorschriften für nachfüllbare chemische Produkte aufzunehmen.
Am 17. November 2025 gab der Rat endgültig grünes Licht für die Verschiebung der Vorschriften der CLP-Verordnung. Mit diesem „Stop-the-Clock“-Mechanismus wird der Geltungsbeginn der Verordnung auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Am 16. Juni 2026 einigten sich die beiden gesetzgebenden Organe darauf, den Geltungsbeginn der CPL-Vorschriften auf den 1. Januar 2030 zu verschieben. Ferner wurden vereinbart:
- Vereinfachung der Kennzeichnungsvorschriften, indem sie auf allgemeinen Lesbarkeitskriterien und nicht auf detaillierten Spezifikationen beruhen, mit der einzigen Ausnahme einer spezifischen Mindestschriftgröße für Produkte, die sich an die breite Öffentlichkeit richten
- besondere Ausnahmeregelungen für die Kennzeichnung von Kleinverpackungen
- Verlängerung des Übergangszeitraums für die Verpflichtung zur Neukennzeichnung, wenn Stoffe in Produkten in ein höheres Gefahrenniveau eingestuft werden, um die Befolgungskosten für die Industrie zu senken
Spezifische Chemikalien
Düngemittel
Mit der Düngemittelverordnung wird seit Juli 2022 sichergestellt, dass mit der „CE-Kennzeichnung“ versehene EU-Düngemittel (z. B. Dünger, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate), wenn sie bestimmten Anforderungen genügen, in der gesamten EU frei verkauft werden können.
Außerdem beinhaltet die Verordnung
- harmonisierte Grenzwerte für eine Reihe von Kontaminanten, wie Cadmium, in mineralischen Düngemitteln und
- die Zielsetzung, die Herstellung und Verwendung organischer Düngemittel zu fördern.
Am 22. Juli 2024 hat der Rat eine Verordnung über die digitale Kennzeichnung von Düngeprodukten angenommen.
Ziel der Verordnung ist es, die Lesbarkeit der Etiketten im Interesse eines effizienteren Einsatzes der Düngemittel zu verbessern und die Kennzeichnungspflichten für Lieferanten zu vereinfachen.
Mit den neuen Vorschriften soll bewirkt werden, dass
- die digitale Kennzeichnung breitere Verwendung findet,
- Landwirten und anderen Verbrauchern, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen oder Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen, bessere Informationen zur Verfügung stehen und
- die Kosten und der ökologische Fußabdruck der Hersteller geringer ausfallen.
Wasch- und Reinigungsmittel
In der Detergenzienverordnung sind seit 2005 die Vorschriften festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit Detergenzien im Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden und dort frei zirkulieren können. Es ist vorgeschrieben, dass
- enthaltene Seifen vollständig biologisch abbaubar sein müssen und
- Inhaltsstoffe und Dosierungsangaben auf dem Etikett angegeben sein müssen.
Am 8. Dezember 2025 billigte der Rat neue EU-Vorschriften für sicherere Detergenzien für Mensch und Umwelt.
Die neuen Rechtsvorschriften:
- die biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien gefördert, insbesondere in Kapselfolien,
- die Verringerung schädlicher Bestandteile ermöglicht,
- die Kennzeichnungsinformationen (z. B. über allergene Duftstoffe und Konservierungsstoffe) verbessert und Informationen der Hersteller den Behörden und medizinischem Personal zur Verfügung gestellt,
- die digitale Kennzeichnung und der digitale Produktpass für Detergenzien und Tenside eingeführt,
- Tierversuche bei der Herstellung von Detergenzien und Tensiden untersagt und
- Anreize für nachhaltige neue Verfahren wie dem Verkauf von Nachfüllungen von Detergenzien geschaffen.
Am 16. Juni 2026 einigten sich die beiden gesetzgebenden Organe darauf, den Geltungsbeginn der Düngemittel-Verordnung auf den 1. Januar 2030 zu verschieben. Sie haben auch zusätzliche Änderungen in Bezug auf die Registrierung und Zulassung von Düngemittelkomponenten ausgearbeitet und die Kommission beauftragt, neue Kriterien für die Registrierung von Materialien zu prüfen, die in Düngemitteln verwendet werden können, um Innovationen in diesem Sektor zu fördern.
Kosmetika
Mit der Verordnung über kosmetische Mittel wird seit 2013 die Unbedenklichkeit von in der EU in Verkehr gebrachten kosmetischen Erzeugnissen (wie Zahnpasta, Parfüm, Sonnenschutzmittel) gewährleistet und werden Innovationen in dieser Branche gefördert.
Im Rahmen der EU-Vorschriften gilt zudem
- die Verpflichtung zur Registrierung aller in der EU in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel,
- dass bestimmten kosmetischen Mitteln (wie endokrinen Disruptoren, Haarfärbemitteln), die mit einem höheren Gesundheitsrisiko verbunden sind oder eine höhere wissenschaftliche Komplexität aufweisen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist und
- dass Tierversuche für kosmetische Zwecke verboten sind.
Am 16. Juni 2026 einigten sich die beiden gesetzgebenden Organe auf Folgendes:
- Anpassung der Dauer der Übergangsfristen für die schrittweise Einstellung der Verwendung von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffen) im Verhältnis zu den ihnen zugrunde liegenden Risiken
- Notwendigkeit von Leitlinien der Kommission zu alternativen Stoffen, die einen CMR-Stoff in einem Produkt ersetzen könnten
- Beibehaltung der umfassenden Notifizierung für Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln, die vor dem Inverkehrbringen übermittelt werden muss
Persistente organische Schadstoffe
Persistente organische Schadstoffe (POP) sind besonders schädliche Stoffe. Sie finden sich in Abfällen aus einigen Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und elektronischen Geräten.
Um zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, in der Abfälle zunehmend als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden, ist es entscheidend, neue Grenzwerte für den POP-Gehalt in Abfällen einzuführen.
Der Rat hat im Oktober 2022 eine entsprechende Verordnung angenommen.
Chemikalienstrategie
Die chemische Industrie ist das viertgrößte verarbeitende Gewerbe in der EU: 29 000 Unternehmen stellen 1,2 Millionen direkte Arbeitsplätze und unterstützen 19 Millionen Arbeitsplätze in allen Lieferketten.
In seinen Schlussfolgerungen vom März 2021 billigte der Rat die von der Kommission vorgelegte EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit.
In der Strategie wird eine langfristige Vision für die Chemikalienpolitik der EU dargelegt, um die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen,
- die menschliche Gesundheit besser zu schützen,
- die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie zu stärken und
- zu einer schadstofffreien Umwelt beizutragen.
Die Strategie enthält auch Vorschriften für das Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“, das der Rat am 13. November 2025 angenommen hat. Durch die Vorschriften werden die Sicherheitsbewertungen für Chemikalien gestrafft, wodurch der Austausch von Daten, die Ermittlung von Risiken und die Förderung von Innovation hin zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien erleichtert wird. Dies wiederum wird die Gesundheit der Menschen und die Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien schützen.
Weitere Informationen
Letzte Überprüfung: 26. Juni 2025