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GAP: Direktzahlungen nach 2013

Was ändert sich an den Direktzahlungen?

Direktzahlungen (d. h. die Einkommensgrundsicherung, die den Landwirten als Gegenleistung für öffentliche Güter und Dienstleistungen, die sie erbringen, gewährt wird): Sie werden schrittweise neu auf die Mitgliedstaaten und Regionen verteilt, um die größten Unterschiede in Bezug auf ihre Höhe innerhalb der EU zu beseitigen.

Kürzung der Direktzahlungen: Direktzahlungen für Großbetriebe in Höhe von über 150 000 EUR pro Jahr werden um mindestens 5 % gekürzt. Die eingesparten Mittel verbleiben in den betreffenden Mitgliedstaaten und werden für die Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt.

Biologische Landwirtschaft

Zu den biologischen landwirtschaftlichen Methoden im Rahmen der GAP-Reform gehören:

  • Erhaltung einer Mindestfläche an Dauergrünland
  • Anbau von mindestens drei verschiedenen Kulturpflanzen auf dem Ackerland
  • Erhaltung einer Mindestfläche mit Landschaftselementen wie Hecken und Weiher oder von Brachen, Forstflächen oder Flächen mit Kulturpflanzen, die die Boden- und Wasserqualität verbessern.

Die bestehenden Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten bei der Höhe der Zahlungen werden teilweise ausgeglichen: In Mitgliedstaaten, in denen die Direktzahlungen pro Hektar derzeit weniger als 90 % des EU-Durchschnitts betragen, werden die Zahlungen schrittweise erhöht. Bis 2019 sollen EU-weit im Schnitt mindestens rund 196 EUR pro Hektar bezahlt werden. Diese Konvergenz wird von den Mitgliedstaaten finanziert, in denen die Direktzahlungen über dem EU-Durchschnitt liegen.

Direktzahlungen an neue Landwirte und Junglandwirte (unter 40‑Jährige) werden für die ersten fünf Jahre ihrer Tätigkeit aufgestockt. Zusätzlich können andere Stützungsmaßnahmen im Rahmen der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums in Anspruch genommen werden.

In Zukunft können Landwirte, die nur geringe Direktzahlungen erhalten, von einer vereinfachten Kleinerzeugerregelung profitieren. Hierdurch wird sich der Verwaltungsaufwand für die Kleinbetriebe und die nationalen Behörden verringern.

Ökologisierung: 30 % der Direktzahlungen werden den Landwirten nur dann gewährt, wenn sie klima- und umweltschonende biologische landwirtschaftliche Methoden anwenden. Bei der ökologischen Landwirtschaft wird automatisch davon ausgegangen, dass diese Bedingung erfüllt ist. Verstöße gegen diese Auflagen werden geahndet.

Künftig werden nur "aktive Landwirte" Fördermittel erhalten. Nach den neuen Regeln können Großgrundbesitzer, die keine echte Landwirtschaft betreiben, und Unternehmen mit großen Grünflächen (z.B. Flughäfen) keine Betriebsprämien mehr beantragen.

Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Verwendung ihrer nationalen Mittel: Alle Mitgliedstaaten können bis zu 15 % ihrer verfügbaren Mittel zwischen den beiden GAP-Säulen umschichten. Mitgliedstaaten, deren Budget für Direktzahlungen unter dem EU-Durchschnitt liegt, können sogar bis zu 25 % ihrer für die zweite Säule bestimmten Mittel auf die erste Säule übertragen.