EU-Telekommunikationsreform
Die Europäische Union rüstet sich für eine Ära mit einer flächendeckenden Netzanbindung mit sehr hohen Übertragungsraten, die die Grundlage für die Technologien der nächsten Generation wie 5G ist.
Daher hat die EU neue Vorschriften für die Telekommunikationsbranche eingeführt. Für internationale Anrufe innerhalb der EU wurde bereits eine Tarifobergrenze eingeführt, und auch der Verbraucherschutz wurde verbessert. Zu den wichtigsten Zielen für die Zukunft gehören
- die Sicherstellung des raschen und umfassenden Ausbaus von 5G‑Netzen und anderen Technologien der nächsten Generation
- die Beschleunigung modernster Innovation
Der Rat hat am 4. Dezember 2018 die neuen Vorschriften für die EU-Telekommunikationsbranche in Form von zwei Rechtsakten angenommen:
- des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
- eines überarbeiteten Mandats für das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Der Europäische Rat hat den Kodex für die elektronische Kommunikation am 19./20. Oktober 2017 als wichtig für die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bezeichnet. Es handelt sich dabei um den einzigen Rechtsakt, der die für die digitale Wirtschaft erforderliche neue Infrastruktur behandelt.
Warum ist dies nötig?
Statt auf traditionelle Festnetzdienste wie beim Telefon setzen Verbraucher und Unternehmen zunehmend auf Daten- und Internetzugangsdienste.
Die EU muss sich an diese neue Realität, in der neue internetgestützte Dienste in Konkurrenz zu bestehenden Telekommunikationsdiensten treten, anpassen und dabei zugleich weiterhin für einen hohen Verbraucherschutz und für marktwirtschaftlichen Wettbewerb sorgen.
Damit dies effizient geschieht, muss jedoch eine Reihe großer Herausforderungen bewältigt werden:
- eingeschränkte Netzanbindung mit sehr hohen Übertragungsraten für feste und mobile Infrastrukturen in der ganzen EU
- die Gefahr unzureichender Kapazitäten für die Reaktion auf einen schnellen Wandel auf dem Markt und bei der Technologie, wie etwa das Aufkommen des Internets der Dinge
- administrative Hürden aufgrund von Überregulierung und mangelnder Kohärenz
Das erhoffte Ergebnis ist die schnelle und breite Einführung von Netzen der nächsten Generation, so etwa Glasfaserhausanschlüsse und mobile Breitbandtechnologie (5G). Diese verbesserte Netzanbindung könnte auch die Gründung neuer Unternehmen und die Schaffung neuer Geschäftsmodelle begünstigen und somit zu einem sehr wichtigen Wachstumsmotor werden.
Der Europäische Rat hat diese Netzinfrastruktur im Juni 2016 als eine Voraussetzung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU bezeichnet.
Wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Aufbau des 5G‑Netzes in ganz Europa bis 2020-2025 durchgeführt werden, könnte dies der Europäischen Kommission zufolge der EU jährlich schätzungsweise 146,5 Milliarden € einbringen. Außerdem könnten diese Maßnahmen dazu führen, dass bis zu 2,4 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden.
Konnektivitätspaket
Mit dieser Initiative sollen bis 2025 die folgenden Ziele erreicht werden:
- Gigabit-Netzanbindung für die großen Impulsgeber der Wirtschaft wie Schulen, mittlere und große Unternehmen sowie die großen Erbringer öffentlicher Dienstleistungen
- ausbaufähige Netzanbindung mit mindestens 100 Mb pro Sekunde für alle europäischen Haushalte
- 5G-Abdeckung für alle städtischen Gebiete und alle wichtigen Landverkehrswege.
-
1. Januar Im Einzelnen
-
2019
-
21./22. März Sicherheit der 5G-Netze auf der Tagesordnung der EU-Führungsspitzen
Die Führungsspitzen der EU sind sich darin einig, dass eine starke wirtschaftliche Basis für Europas Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist.
Mit Blick darauf ruft der Europäische Rat die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Entwicklung der digitalen Wirtschaft zu ergreifen.
Die Staats- und Regierungschefs sehen der Empfehlung der Kommission zur Sicherheit der 5G-Netze erwartungsvoll entgegen.
-
2018
-
4. Dezember Bessere Konnektivität: EU verabschiedet Telekommunikationsreform
Der Rat nimmt neue Telekommunikationsvorschriften der EU zur Förderung des schnellen Ausbaus von 5G und anderen Netztechnologien der nächsten Generation in Europa, zur Beschleunigung modernster Innovation und zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich elektronische Kommunikation an.
Dabei handelt es sich um zwei Rechtsakte, den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und ein überarbeitetes Mandat für das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK).
Der Kodex umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Förderung des Wettbewerbs
- Anregung von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität
- besserer Verbraucherschutz, wobei die entsprechenden Vorschriften auch für Dienste wie Nachrichtenanwendungen gelten sollen
- Einführung des öffentlichen Warnsystems der "umgekehrten 112" auf nationaler Ebene, wobei die Bevölkerung im Fall größerer Notfälle wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge Warnmeldungen direkt auf ihren Mobiltelefonen erhält
Mit der Annahme der beiden Rechtsakte wird außerdem durch neue Regelungen zu günstigeren Anrufen innerhalb der EU der Endkundentarif für Anrufe von einem Mobil- oder Festnetztelefon aus dem Heimatland eines Verbrauchers in ein anderes EU-Land auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Textnachrichten innerhalb der EU werden maximal 6 Cent pro Nachricht kosten. Die neuen Obergrenzen gelten ab dem 15. Mai 2019.
-
29. Juni Mitgliedstaaten billigen EU-weite Telekommunikationsreform
EU-Botschafter billigen umfassende neue Regelungen für den europäischen Telekommunikationsmarkt.
Diese beinhalten unter anderem:
- den raschen und umfassenden Ausbau von 5G-Netzen und anderen Technologien der nächsten Generation in ganz Europa
- einen stärkeren Verbraucherschutz
- eine Tarifobergrenze für internationale Anrufe innerhalb der EU
-
2017
-
4. Dezember Sicherstellung kohärenter Telekommunikationsvorschriften
Der Rat legt seinen Standpunkt zur Aktualisierung der Vorschriften für das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) fest. Nach dieser Festlegung können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden.
Mit seinem Standpunkt hat der Rat dafür Sorge getragen, dass die für das GEREK vorgeschlagenen neuen Vorschriften mit dem Mandat des Gremiums in Bezug auf den Kodex für die elektronische Kommunikation in Einklang stehen.
Das GEREK wurde 2009 eingerichtet und nahm 2010 seine Arbeit auf. Sein wichtigstes Ziel besteht darin, die konsequente Umsetzung der Telekommunikationsvorschriften in der gesamten EU zu gewährleisten und die nationalen Regulierungsbehörden und die EU-Institutionen mit technischen Fachwissen zu unterstützen.
-
24. Oktober Rat hält am 2020-Ziel für die 5G-Frequenzen fest
Der estnische Vorsitz informiert auf der Tagung des Telekommunikationsrates über praktische Schritte für die 5G-Netzanbindung.
Die Minister erörtern, wie das Ziel des Europäischen Rates, bis 2020 über die erforderlichen Frequenzen zu verfügen, am besten zu erreichen ist.
"Wir sind uns alle einig, dass wir die richtigen Voraussetzungen für den schnellen und umfassenden Aufbau von 5G-Netzen in Europa schaffen müssen." Urve Palo, estnische Ministerin für Unternehmertum und Informationstechnologie -
11. Oktober Neue Telekommunikationsvorschriften: Rat nimmt Gespräche mit dem Europäischen Parlament auf
Der Rat hat dem estnischen Vorsitz das allgemeine Mandat erteilt, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften für den Bereich der elektronischen Kommunikation aufzunehmen.
Diese Vorschriften werden Europa durch die Förderung von Investitionen, Wettbewerb, Verbraucherschutz und Entwicklung neuer Dienste für das 5G-Zeitalter rüsten.
Die Ankurbelung der Investitionen ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die EU der ständig wachsenden Nachfrage nach einer Gigabit-Anbindung, die ein zentraler Bestandteil der digitalen Revolution ist, nachkommen kann.
-
18. Juli 5G-Erklärung
Die für Telekommunikation zuständigen Minister unterzeichnen eine 5G-Erklärung, in der sie ihren Willen bekräftigen, Europa als weltweit führenden 5G-Markt zu positionieren. Dieses Ziel muss unter anderem durch folgende Schlüsselmaßnahmen erreicht werden:
- die rechtzeitige und vorhersehbare Bereitstellung von mehr Frequenzen für 5G
- die Gewährleistung einer umfassenden Mobilabdeckung von hohem Standard in ganz Europa
- die Erleichterung des Aufbaus von Glasfasernetzen
-
8./9. Juni Debatte über die Telekommunikationsreform
Die für Telekommunikation zuständigen Minister führen eine Orientierungsaussprache über die Reform der EU-Vorschriften im Bereich Telekommunikation. Die Aussprache konzentriert sich auf das gewünschte Maß an Koordinierung auf EU-Ebene zur Verwirklichung der ehrgeizigen Anbindungsziele.
-
25. April Auf dem Weg zu 5G: EU fördert Konnektivität
Der Rat nimmt einen Beschluss an, um zu gewährleisten, dass hochwertige Funkfrequenzen für drahtlose Breitband-Dienste in allen EU-Mitgliedstaaten freigegeben werden. Diese Maßnahme gilt als grundlegender Anschub für die Mobilfunkanbindung und die Einführung der 5G-Technologie.
Die Mobilfunkbetreiber erhalten dadurch bis zum 30. Juni 2020 den alleinigen Zugang zum 700-MHz-Band. Die koordinierte Nutzung des 700-MHz-Bands, das hohe Übertragungsraten und eine hervorragende Reichweite bietet, verspricht schnellere und bessere Internet-Verbindungen in ganz Europa.