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Der digitale Binnenmarkt für Europa

Mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt soll sichergestellt werden, dass Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in Europa das neue digitale Zeitalter optimal nutzen. Neben elektronischen Lösungen und Daten sowie grenzüberschreitenden digitalen Diensten ist diese Strategie integraler Bestandteil des EU-Projekts für ein digitales Europa.

Die EU hat bereits begonnen, einen freien und sicheren digitalen Binnenmarkt aufzubauen, damit Menschen über die Grenzen hinweg online einkaufen und Unternehmen unionsweit online verkaufen können.

Mit der 2015 von der Kommission vorgeschlagenen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurde die Grundlage für eine geeinte und nachhaltige digitale europäische Gesellschaft geschaffen. 2016 und 2017 gab es einige bahnbrechende Entwicklungen:

  • Abschaffung der Roaming-Gebühren
  • Modernisierung des Datenschutzes
  • grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten
  • Abkommen zur Beseitigung von Hindernissen für den elektronischen Handel durch die Beendigung von ungerechtfertigtem Geoblocking

In naher Zukunft sollen nach der Strategie die digitale Wirtschaft der EU weiter ausgebaut und regulierungsbedingte Barrieren zwischen den EU-Mitgliedstaaten beseitigt werden.

Die EU im neuen digitalen Zeitalter

  • Mit Hilfe von Technologien könnten bereits jetzt 45 % der Aufgaben am Arbeitsplatz automatisiert werden.
  • 65 % der Kinder, die heute eingeschult werden, werden künftig völlig neue Berufe ausüben.

  • Nur 7 % der kleinen und mittleren Unternehmen verkaufen online in anderen EU-Ländern.

  • Durch die Beseitigung der Hindernisse in Bezug auf die Datenlokalisierung würde das BIP der EU um jährlich 8 Mrd. € gesteigert.

Warum ist dies nötig?

Der technologische Wandel betrifft alle Bereiche des heutigen Lebens, von der Bildung und Beschäftigung bis hin zum Sozialsystem. Dieser Wandel hat bereits begonnen und schreitet in hohem Tempo voran. So sind bereits jetzt in einigen Berufsgruppen für bis zu 90 % der Funktionen digitale Kompetenzen erforderlich.

Europa muss sich diesen Wandel zu eigen machen, um seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und ihnen zu ermöglichen, die damit verbundenen neuen Chancen wahrzunehmen. So würde eine Digitalisierung der verarbeitenden Industrie der EU bis 2025 schätzungsweise 1,25 Billionen € einbringen.

Die EU will die digitale Zukunft gestalten, im Hinblick auf Themen wie Vertrauen, Sicherheit und elektronische Behördendienste. Es gibt noch reichlich Raum für Fortschritte. So tätigen derzeit beispielsweise nur 15 % der Bürgerinnen und Bürger Online-Einkäufe in einem anderen Land.

Ein voll funktionierender digitaler Binnenmarkt könnte der EU‑Wirtschaft jährlich bis zu 415 Mrd. € einbringen. Auch könnte die EU damit weltweit im digitalen Bereich eine Führungsrolle übernehmen. Um dieses Potenzial zu erschließen, führt die EU umfassende Reformen durch – von einem neuen Rahmen für das Urheberrecht bis hin zu einer Verordnung über Geoblocking.

  • 2020

    • 9. Juni

      Schlussfolgerungen des Rates: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

      Der Rat nimmt Schlussfolgerungen an, in denen auf eine große Bandbreite von Aspekten der Umsetzung der EU-Digitalstrategie eingegangen wird. Die Schlussfolgerungen erstrecken sich auf folgende Bereiche:

      • Netzanbindung
      • digitale Wertschöpfungsketten
      • elektronische Gesundheitsdienste (eHealth)
      • Datenwirtschaft
      • künstliche Intelligenz
      • digitale Plattformen

      Ferner werden die Auswirkungen des digitalen Wandels bei der Bekämpfung der Pandemie und seine entscheidende Rolle bei der Erholung nach der COVID‑19-Krise hervorgehoben.

      Der digitale Wandel wird nicht nur zur Bewältigung der derzeitigen Gesundheitskrise beitragen, sondern auch eine entscheidende Triebkraft für die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie, das grüne Wachstum und die strategische Autonomie der EU sein. Oleg Butković, kroatischer Minister für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur, Vorsitz des Rates
  • 2019

    • 14. Juni

      EU führt Transparenzverpflichtungen für Online-Plattformen ein

      Die EU sorgt mit einer Neuregelung dafür, dass Unternehmen bei Online-Geschäften künftig mit transparenteren, faireren und vorhersehbareren Rahmenbedingungen rechnen können. Dazu gehört auch ein effizientes System zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung oder Reparatur.

      Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen geregelt werden sollen.

      Zu den Online-Plattformen, die unter die Verordnung fallen, gehören

      • Online-Marktplätze,
      • Online-Dienste für Softwareanwendungen und/oder soziale Medien.

      Auch Online-Suchmaschinen gehören dazu, und zwar unabhängig von ihrem Niederlassungsort, sofern ihre Kunden gewerbliche Nutzer und in der EU niedergelassen sind und sie ihre Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern anbieten, die sich ebenfalls in der EU befinden.

    • 7. Juni

      Vision der EU für ein digitalisiertes Europa: Niemanden zurücklassen

      Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Zukunft eines hoch digitalisierten Europas nach 2020 angenommen. Das entsprechende Dokument trägt den Titel "Förderung der digitalen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten Union und des digitalen Zusammenhalts".

      In den Schlussfolgerungen werden die wichtigsten Prioritäten und Herausforderungen für ein starkes, wettbewerbsfähiges, innovatives und hoch digitalisiertes Europa herausgestellt. Dabei geht es um Folgendes:

      • Unterstützung von Innovationen und Förderung europäischer digitaler Schlüsseltechnologien
      • Achtung ethischer Grundsätze und Werte bei der künstlichen Intelligenz
      • Stärkung der Cybersicherheitskapazitäten Europas
      • Verbesserung der digitalen Kompetenzen
      • Entwicklung der Gigabit-Gesellschaft einschließlich 5G

      Auch wird die Notwendigkeit betont, die Zahl der Frauen in diesem Sektor zu erhöhen und allen schutzbedürftigen Gruppen die Möglichkeit zu geben, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, sodass niemand zurückgelassen wird.

    • 6. Juni

      Digitale Innovation: Bessere Verfügbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors in der EU

      Die EU macht eine Unmenge von Daten des öffentlichen Sektors leichter zugänglich, sodass die Daten als Rohmaterial für künstliche Intelligenz, Blockchain und andere fortgeschrittene Digitaltechnologien weiterverwendet werden können.

      Der Rat hat neue Vorschriften für offene Daten und die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors angenommen. Damit soll die europäische Datenwirtschaft gefördert werden, und zwar durch

      • einen Beitrag zur Entwicklung einer datengestützten Gesellschaft,
      • die Ankurbelung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftssektoren.

      Der Rechtsakt wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    • 15. April

      Rat verabschiedet Urheberrechtsrichtlinie: Neue Vorschriften für das digitale Zeitalter

      Die EU aktualisiert ihre Vorschriften über das Urheberrecht, um sie an das heutige digitale Umfeld anzupassen.

      Hierzu nimmt der Rat eine Richtlinie an, die den Weg zu einem echten digitalen Binnenmarkt ebnet. Die Neuregelung sorgt für einen angemessenen Schutz von Urhebern sowie Künstlerinnen und Künstlern und bietet gleichzeitig neue Möglichkeiten, um überall in der Europäischen Union im Internet auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zuzugreifen und diese weiterzugeben.

      Die Richtlinie regelt viele unterschiedliche Aspekte, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen:

      • Anpassung der Ausnahmen von Urheberrechten an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld
      • Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, um den Zugang zu kreativen Inhalten zu erweitern
      • einen funktionierenden Markt für den Urheberrechtsschutz

      Nach Unterzeichnung der Richtlinie und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln in ihr nationales Recht umzusetzen.

    • 13. März

      Programm "Digitales Europa": EU‑Botschafter/innen bestätigen Einigung

      Zur Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften legt die EU ein neues Förderprogramm namens "Digitales Europa" für die Jahre 2021 bis 2027 auf.

      Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter bestätigen das sogenannte "übereinstimmende Verständnis", das der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielt haben. Ziel ist es, die weiträumige Einführung wichtiger digitaler Technologien, etwa Anwendungen der künstlichen Intelligenz und Cybersicherheits-Tools zu fördern.

      Das übereinstimmende Verständnis spart Haushalts- und sonstige Fragen aus, da diese noch im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021 bis 2027 erörtert werden.

    • 20. Februar

      EU sorgt für mehr Transparenz bei Geschäften auf Online-Plattformen

      Die EU sorgt mit einer Neuregelung dafür, dass Unternehmen bei Geschäften auf Online-Plattformen künftig mit transparenteren, faireren und vorhersehbareren Rahmenbedingungen rechnen können.

      Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben die am 13. Februar mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Verordnung gebilligt, mit der die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen geregelt werden sollen.

      Hauptziel der Verordnung ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der gewerblichen Nutzern von Online-Plattformen transparente Geschäftsbedingungen bietet.

    • 14. Februar

      Reform des Urheberrechts: Vorläufige Einigung über Anpassung der Vorschriften an das digitale Zeitalter

      Die EU aktualisiert ihr Urheberrecht, um unter anderem die Rechte von Erstellern von Inhalten zu stärken, den Rechtsrahmen für Online-Plattformen für die gemeinsame Nutzung von Inhalten zu präzisieren und elektronische Bildungsdienste zu fördern. Der Ratsvorsitz hat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt.

    • 6. Februar

      EU fördert Datenwirtschaft: Umfangreichere Weiterverwendung öffentlicher Daten vom Rat gebilligt

      Große Datenmengen des öffentlichen Sektors, etwa meteorologische oder Umweltdaten, werden künftig schneller und einfacher für die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stehen.

      Die EU-Botschafter haben heute die Einigung zwischen dem Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament über eine Reform bestätigt, mit der die Vorschriften der EU für die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors modernisiert werden. Auch die digitale Innovation soll dadurch gefördert werden, speziell im Bereich der künstlichen Intelligenz.

    • 4. Februar

      EU passt Gesellschaftsrecht an digitales Zeitalter an

      Die EU hat beschlossen, ihr Gesellschaftsrecht zu überarbeiten, damit es auch im digitalen Zeitalter weiter seinen Zweck erfüllt. Durch Nutzung digitaler Tools soll mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit erreicht werden.

      Der Ratsvorsitz ist mit dem Europäischen Parlament zu einer vorläufigen Einigung über den Entwurf einer Richtlinie gelangt, die die Nutzung von Online-Verfahren bei Kontakten von Gesellschaften mit Behörden während des gesamten Lebenszyklus der Gesellschaft erleichtern wird.

    • 22. Januar

      Umfangreichere Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors: vorläufige Einigung

      Die EU verbessert die Zugänglichkeit und Weiterverwendung öffentlich finanzierter Daten. Dies wird beträchtlich dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Datenwirtschaft zu steigern. Zudem wird die Entwicklung fortgeschrittener Technologien – etwa in den Bereichen künstliche Intelligenz oder Cloud-Computing – beschleunigt.

      Der Vorsitz erzielt mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften, die zum Ziel haben,

      • die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen, im Interesse der Wirtschaft und einer modernen datengestützten Gesellschaft
      • die Nutzung offener Daten in der EU zu fördern

      Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat gebilligt werden.

  • 2018

    • 19. Dezember

      Rat billigt Einigung über aktualisierte Regeln für den Domänennamen ".eu".

      Die EU-Botschafter billigen die vorläufige Einigung über die Reform der Regeln für den Domänennamen ".eu". Diese Einigung hat der Ratsvorsitz am 5. Dezember mit dem Europäischen Parlament erzielt.

      ".eu" ist der Name der Top-Level-Domain der EU, unter dem Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen mit Sitz in der EU – und bald auch alle europäischen Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der EU leben – ihren eigenen Domänennamen registrieren können. Diese Name gilt als wesentlicher Baustein für die europäische Internetpräsenz.

    • 13. Dezember

      Besserer grenzüberschreitender Zugang zu Online-Inhalten: EU vereinbart neue Vorschriften

      Die EU unternimmt Schritte, damit online übertragene Fernseh- und Hörfunkprogramme in der gesamten EU leichter zugänglich werden. Der Rat und das Europäisches Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über die künftige Richtlinie.

      Durch die Richtlinie wird den Nutzern in allen EU-Mitgliedstaaten eine größere Auswahl an online übertragenen Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen EU-Staaten zur Verfügung stehen. Hierzu soll die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken, die Teil dieser Programme sind, erleichtert werden.

    • 5. Dezember

      Gesellschaftsrecht an das digitale Zeitalter angepasst: Rat legt seinen Standpunkt fest

      Die EU modernisiert die Vorschriften des Gesellschaftsrechts für die Zwecke des digitalen Zeitalters.

      Die Botschafter der Mitgliedstaaten billigen neue Vorschriften, die den Einsatz digitaler Werkzeuge und Online-Verfahren bei Kontakten von Gesellschaften mit Behörden während des gesamten Lebenszyklus der Gesellschaft erleichtern werden.

    • 4. Dezember

      Programm "Digitales Europa": Rat einigt sich auf Standpunkt

      Die EU arbeitet an einem neuen Förderprogramm namens "Digitales Europa", das 2021 anlaufen und mit dem der digitale Wandel der europäischen Gesellschaften und Volkswirtschaften unterstützt werden soll.

      Der Rat einigt sich auf einen Standpunkt ("partielle allgemeine Ausrichtung") zu einer vorgeschlagenen Verordnung, mit der die weiträumige Einführung wichtiger digitaler Technologien vorangebracht und ihre Akzeptanz gefördert werden soll.

    • 29. November

      Abwicklung von Geschäften über Online-Plattformen: Rat legt Standpunkt fest

      Die EU arbeitet an neuen Bestimmungen, die Online-Plattformen als Geschäftsumfeld für gewerbliche Nutzer in der EU transparenter, fairer und vorhersehbarer machen sollen. Dazu gehört auch ein wirksames System für das Einlegen von Rechtsmitteln.

      Die vorgeschlagene Verordnung ist der erste Rechtsakt der EU, der die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und den Unternehmen, die sie nutzen, regelt.

    • 9. November

      Freier Datenverkehr: EU erlässt neue Vorschriften

      Der Rat genehmigt die Reform, durch die Hindernisse im freien Verkehr nicht personenbezogener Daten innerhalb der EU beseitigt werden sollen.

      Die neuen Vorschriften sollen die Datenwirtschaft und die Entwicklung neuer Technologien – wie beispielsweise grenzüberschreitende autonome Systeme und künstliche Intelligenz – stimulieren.

    • 7. November

      Verstärkter Austausch von Daten des öffentlichen Sektors in der EU: Rat legt seinen Standpunkt fest

      Die EU will die Weiterverwendung von Daten, die sich im Besitz einer öffentlichen Stelle befinden, erleichtern. Die Botschafter der EU vereinbaren die Verhandlungsposition des Rates zu Reformen. Diese sind Teil umfassenderer Bemühungen der EU, den Zugang zu Daten zu verbessern und damit die Wirtschaft zu unterstützen.

      Die neuen Vorschriften sollen beispielsweise dazu beitragen,

      • neue datengestützte Technologien, etwa im Bereich künstliche Intelligenz, zu entwickeln und zu verbreiten
      • offene Daten in der EU in stärkerem Maße verfügbar zu machen
    • 6. November

      Weniger Hetze und mehr europäische Inhalte bei Videostreamingdiensten: Rat erlässt neue EU-Vorschriften

      Die neuen EU-Vorschriften werden für gleiche Wettbewerbsbedingungen für traditionelles Fernsehen und neue Dienste wie Abrufdienste sorgen.

      Video-Sharing-Plattformen werden erstmals Regeln unterworfen, die sicherstellen, dass die Zuschauer, insbesondere Minderjährige, besser vor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten oder Hetze geschützt sind.

      Der Rat hat die neue Richtlinie am 6. November angenommen. Dies ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens.

    • 24. Oktober

      Aktualisierte Regeln für Domain ".eu": Rat legt Standpunkt fest

      Damit will der Rat die Domain ".eu" transparenter machen; gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der EU leben, erweiterte Registrierungsrechte erhalten.

      Zudem steht die vorgeschlagene Änderung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

      Mit fast 4 Millionen Registrierungen ist die Top-Level-Domain ".eu" eine der größten internationalen länderspezifischen Top-Level-Domains. Sie trägt zu einem sicheren und geschützten Online-Umfeld bei und garantiert eine gesamteuropäische Präsenz am globalen digitalen Markt.

    • 27. September

      Zentrales digitales Zugangstor: Rat nimmt Verordnung an

      Der Rat nimmt eine Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors an, nachdem er im Juni eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt hat.

      Mit dem neuen Zugangstor erhalten Einzelpersonen und Unternehmen Online-Zugang zu Informationen und Verfahren sowie Hilfs- und Problemlösungsdiensten.

      Das zentrale digitale Zugangstor wird ein weiteres, äußerst hilfreiches Instrument für Einzelpersonen und Unternehmen sein, die von der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch machen. Der Online-Zugang zu Informationen und Verfahren wird für alle zu gleichen Bedingungen leicht möglich sein. Margarete Schramböck, österreichische Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
    • 20. Juni

      Zentrales digitales Zugangstor: AStV gibt grünes Licht

      Die EU-Botschafter billigen eine Einigung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu online verfügbaren Informationen über den EU-Binnenmarkt, die der bulgarische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament kürzlich erzielt haben.

      Das zentrale digitale Zugangstor wird eine benutzerfreundliche zentrale Zugangsstelle sein, die Bürgern und Unternehmen dabei helfen soll, Informationen zu Themen wie Arbeit, Rente, Studium oder Geschäftstätigkeiten in einem anderen EU-Land zu finden.

    • 25. Mai

      Urheberrecht für das digitale Zeitalter: Rat legt Standpunkt fest

      Der Rat erzielt eine Einigung über den Entwurf einer Richtlinie, mit der das EU-Urheberrecht an das digitale Umfeld angepasst werden soll.

      Dieser Text wird als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.

      Im Standpunkt des Rates werden mehrere Aspekte in den Mittelpunkt gerückt, wie etwa

      • der Schutz von Presseveröffentlichungen, der durch die Schaffung eines neuen Rechts für die Online-Nutzung gewährleistet werden soll
      • die Kluft zwischen Entlohnung und Wertschöpfung, die dadurch beseitigt werden soll, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Zahlungen an Autoren und den Gewinnen der Online-Plattformen herbeigeführt wird
      • die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Diensteanbietern; diesbezüglich soll vorgesehen werden, dass diese Anbieter die Genehmigung der Rechteinhaber einholen müssen.
    • 12. April

      Rat erlässt Vorschriften für grenzüberschreitende Paketzustellung

      Die EU erleichtert Verbrauchern und Unternehmen den Vergleich von Zustellungstarifen in der Union; damit soll der elektronische Handel gefördert werden. Dabei erhalten auch die Regulierungsbehörden mehr Befugnisse, um diesen komplexen Markt zu überwachen. Bereits am 13. Dezember 2017 hat der Rat mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über die neuen Vorschriften erzielt.

      Damit ist ein weiterer Teil des digitalen Binnenmarkts der EU verwirklicht.

      "Durch diese Vorschriften werden Informationen über verschiedene Paketzustellungsoptionen – einschließlich Sendungsverfolgungsdiensten – leichter verfügbar." Ivaylo Moskovski, bulgarischer Minister für Verkehr, Informationstechnologie und Kommunikation
    • 27. Februar

      Geoblocking: Rat verabschiedet Verordnung, um Hindernisse für den elektronischen Handel auszuräumen

      Der Rat verabschiedet eine Verordnung, die ungerechtfertigtes Geoblocking im Binnenmarkt verbietet.

      Geoblocking ist eine Form der Diskriminierung, bei der Online-Kunden daran gehindert werden, Waren oder Dienstleistungen über eine Website zu erwerben, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

      Mit den neuen Vorschriften werden Hindernisse für den elektronischen Handel beseitigt, indem Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden verhindert werden.

  • 2017

    • 20. Dezember

      Beseitigung von Hindernissen für den freien Datenverkehr: Rat legt seinen Standpunkt fest

      Die Europäische Union arbeitet an neuen Regeln, die einen freien und einfachen grenzüberschreitenden Verkehr nicht personenbezogener Daten ermöglichen sollen.

      Die EU-Botschafter einigen sich auf ein Mandat für den Vorsitz, damit dieser entsprechende Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnimmt. Durch die Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen des geografischen Standorts für die Datenspeicherung und -verarbeitung soll die europäische Datenwirtschaft stimuliert werden.

      Zugleich soll mit den neuen Rechtsvorschriften sichergestellt werden, dass die Behörden Zugang zu in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherten oder verarbeiteten Daten haben, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.

      Somit wird im Grunde ein Binnenmarkt für Datenspeicherungs- und ‑verarbeitungsdienste, wie z. B. Cloud-Computing, entstehen.

    • 20. Dezember

      Rat billigt Einigung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

      Die EU-Botschafter billigen neue Vorschriften, mit denen die grenzüberschreitenden Paketzustelldienste durch eine transparentere Tarifgestaltung und größere Marktüberwachungsbefugnisse für die Regulierungsbehörden verbessert werden sollen.

      Der Vorsitz hat am 13. Dezember eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über den betreffenden Verordnungsentwurf erzielt.

    • 15. Dezember

      Grenzüberschreitende Übertragung von Fernseh- und Radiosendungen: Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

      Die EU-Botschafter einigen sich auf den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag zur Erleichterung der digitalen Übertragung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen im Binnenmarkt.

      Dieser Standpunkt dient dem Rat als Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

      "Urheberrechtliche Vorschriften können komplex und schwer verständlich sein, aber wir verfolgen mit dieser Verordnung ein einfaches Ziel: besserer Zugang der Menschen zu Radio- und Fernsehprogrammen aus anderen Ländern. Hierzu müssen wir es den Rundfunkveranstaltern einfacher machen, die notwendigen Rechte zu klären und zu erwerben." Urmas Reinsalu, Justizminister Estlands

      Die vorgeschlagene Regelung soll im Interesse der Verbraucher für die weitere Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sorgen. Hierzu soll die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken, die Gegenstand dieser Programme sind, erleichtert werden.

      So verwirklicht die EU ein weiteres Kernziel des digitalen Binnenmarkts, nämlich einen besseren Online-Zugang zu Fernseh- und Radioprogrammen in der gesamten EU.

    • 14. Dezember

      Grenzüberschreitende Paketzustellung: Vorläufige Einigung über neue Rechtsvorschriften

      Der estnische Vorsitz erzielt mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über neue Rechtsvorschriften, die für mehr Transparenz bei den Tarifen der grenzüberschreitenden Paketzustelldienste sorgen sollen. Durch diese Initiative würden den Regulierungsbehörden zudem mehr Befugnisse zur Überwachung dieses Marktes eingeräumt werden.

      Wenn die Tarife für die grenzüberschreitende Zustellung transparenter sind, haben Verbraucher eine größere Produktauswahl und werden eher geneigt sein, online zu kaufen. Auch eröffnen sich dadurch neue Chancen für Einzelhändler, insbesondere Kleinunternehmen, die wegen ihrer schwachen Marktposition nicht in der Lage sind, bessere Tarife auszuhandeln.

    • 30. November

      Zentrales digitales Zugangstor: Rat einigt sich darauf, Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu erleichtern

      Der Rat legt seinen Standpunkt zur Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors (Single digital gateway) fest, das Bürgern und Unternehmen einen Online-Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützung bieten soll.

      Dieser Standpunkt – eine allgemeine Ausrichtung – ermöglicht die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

      Im zentralen digitalen Zugangstor werden verschiedene Netze und Dienstleistungen zusammengeführt, die auf nationaler und EU-Ebene geschaffen wurden, um Bürger und Unternehmen bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu unterstützen. Hierzu zählen die europäischen Verbraucherzentren, "Ihr Europa – Beratung", SOLVIT, Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums, Europe Direct und Enterprise Europe Network.

      "Wir müssen es unseren Bürgern und Unternehmen leichter machen, die Informationen zu finden, die sie benötigen – unabhängig davon, wo in der EU sie leben, arbeiten oder Geschäfte tätigen. Die Einrichtung einer einzigen Online-Anlaufstelle bietet sich als bequeme Methode an, dies umzusetzen. Damit setzen wir einen neuen Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Dienste in grenzüberschreitenden Situationen und kommen dem digitalen Europa ein Stück näher." Kadri Simson, estnische Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur
    • 30. November

      Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter: Rat stärkt EU-weite Zusammenarbeit

      Der Rat nimmt eine Verordnung zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden in der EU an.

      Ein wirksamer Verbraucherschutz muss den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und der Entwicklung des grenzüberschreitenden Einzelhandels in der EU Rechnung tragen.

      Durch die neue Verordnung sollen daher die Kooperationsmechanismen modernisiert werden, um den Schaden, der Verbrauchern aufgrund von grenzüberschreitenden Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht entsteht, weiter zu verringern.

      Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in den elektronischen Handel zu erhöhen. Mit dieser Überarbeitung des bestehenden Rahmens für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz werden die nationalen Behörden mehr Befugnisse erhalten; dies ist ein Schritt zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts.

    • 29. November

      Geoblocking: EU-Botschafter bestätigen Einigung über Beseitigung von Hindernissen für elektronischen Handel

      Der estnische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielen eine Einigung über das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking.

      Mit dem Entwurf einer Verordnung über Geoblocking, der von beiden Organen angenommen werden muss, sollen Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden beseitigt werden.

      Geoblocking ist eine Form der Diskriminierung, bei der Online-Kunden daran gehindert werden, Waren oder Dienstleistungen über eine Website zu erwerben, deren Standort sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

    • 20. November

      Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" ruft zu einer Verbesserung der Cyber-Sicherheit in Europa und zu einer Stärkung der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe in der gesamten EU auf. Diese Ziele stehen im Einklang mit den Prioritäten, die der Europäische Rat im Oktober 2017 festgelegt hat.

      Die Ministerinnen und Minister betonen, dass alle Länder der EU die erforderlichen Ressourcen und Investitionen bereitstellen müssen, um die Cybersicherheit zu verbessern. Darüber hinaus begrüßen sie eine Reihe konkreter Pläne, wie z. B.:

      • den Aufbau eines Netzes von Cybersicherheitskompetenzzentren in der gesamten Union
      • die Einführung eines europäischen Cybersicherheitszertifizierungsrahmens
      • die Bereitstellung der erforderlichen Strafverfolgungsinstrumente zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
      • die Entwicklung einer koordinierten Reaktion auf europäischer Ebene auf schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle

      Der Rat hebt ebenso die wichtige Verbindung zwischen dem Vertrauen in das digitale Europa und der Abwehrfähigkeit gegen Cyberangriffe in der EU hervor.

    • 25. Oktober

      Feier zur ersten elektronischen Unterzeichnung eines EU-Gesetzgebungsakts

      Im Europäischen Parlament in Straßburg wird am 25. Oktober erstmals ein Gesetzgebungsakt der EU elektronisch unterzeichnet. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und Matti Maasikas vom estnischen Ratsvorsitz unterzeichnen elektronisch die überarbeitete Verordnung über die Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, die damit in Kraft treten kann.

      Diese Feierlichkeit zeigt, dass die EU-Institutionen zusammenarbeiten, um den digitalen Wandel zu verwirklichen. Sie belegt das Engagement der EU für die Umsetzung der EU-weiten eIDAS-Verordnung, mit der ein berechenbares Regelungsumfeld im Hinblick auf sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen geschaffen wird.

      "Ich bin überzeugt, dass wir bald alle unsere Rechtsakte auf diese Weise unterzeichnen werden, einfach weil es sinnvoll ist. Durch die elektronische Unterzeichnung sparen wir Papier, Zeit und Geld." Matti Maasikas, estnischer Ratsvorsitz
      Unterschriften mit Stift und Papier sind dabei, überall in der Europäischen Union digital zu werden
      Elektronische Signaturen zur alltäglichen Praxis machen (Infografik)

      Elektronische Signaturen zur alltäglichen Praxis machen (Infografik)

    • 24. Oktober

      Digitaler Binnenmarkt: Verbleibende Prioritäten der EU für 2017

      Der Rat "Telekommunikation" sagt zu, die Arbeiten am digitalen EU-Binnenmarkt zu beschleunigen, damit die Strategie bis Ende 2018 vollendet werden kann.

      Im Rahmen dieses Prozesses gibt die Ministerrunde das Ziel vor, bis Ende 2017 eine Einigung zu drei wichtige Initiativen zu erreichen: Geoblocking, audiovisuelle Medien und Paketzustellung.

    • 19. Oktober

      Europäischer Rat legt Prioritäten für die Verwirklichung des digitalen Europa fest

      Der Europäische Rat betont, dass er bereit ist, unter Zugrundelegung der Schlussfolgerungen des Digital-Gipfels vom 29. September in Tallinn "das Notwendige dafür zu tun, dass Europa digital wird".

      Die EU-Führungsspitzen prüfen, wie die EU die von der Digitalisierung gebotenen Chancen nutzen und die durch sie bewirkten Herausforderungen bewältigen kann. Sie verständigen sich auf folgende Prioritäten:

      • Sicherstellen, dass öffentliche Verwaltungen und öffentliche Sektoren vollkommen im digitalen Zeitalter ankommen
      • Vollendung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Ende 2018
      • Aufbau einer erstklassigen Infrastruktur und eines erstklassigen Kommunikationsnetzes
      • Annahme eines gemeinsamen Konzepts für die Cybersicherheit
      • verstärkte Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität im Internet
      • Verwirklichung eines wirksamen und fairen Steuersystems, das an das digitale Zeitalter angepasst ist.
    • 9. Oktober

      WiFi4EU-Initiative für einen kostenlosen Internetzugang an öffentlichen Orten vom Rat angenommen

      Der Rat gibt grünes Licht für eine EU-Förderung von kostenlosen drahtlosen Internetzugängen an öffentlichen Orten.

      Durch die neue, WiFi4EU genannte Initiative wird ein leicht erkennbares mehrsprachiges Internetportal spätestens 2020 Zugang zu einer sicheren Hochgeschwindigkeitsverbindung in mindestens 6000 Kommunen in der gesamten EU bieten. Urve Palo, estnische Ministerin für Unternehmertum und Informationstechnologie, erklärt:

      "Mit WiFi4EU erhalten viele Bürgerinnen und Bürger leichter einen hochwertigen Internetzugang. Kommunen, Bibliotheken und andere öffentliche Einrichtungen können ihre digitalen Dienste dann besser anbieten."

      Die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen wird voraussichtlich Ende des Jahres oder Anfang 2018 ergehen.

      Bis 2019 könnten insgesamt bis zu 120 Mio. € an EU-Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

    • 29. September

      Digital-Gipfel von Tallinn: EU-Führungsspitzen befassen sich mit der "digitalen Revolution"

      Die EU-Führungsspitzen beraten beim Digitalgipfel in Tallinn, wie die Prioritäten der EU-Strategie für einen digitalen Binnenmarkt umgesetzt werden können.

      Der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, spricht von einer "ganz besonderen Veranstaltung für die Zukunft Europas". Donald Tusk fügt hinzu, dass die in Tallinn geführten Gespräche als Grundlage für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates dienen werden, der im Oktober zusammentritt.

      Wir haben dieses Gipfeltreffen abgehalten, weil Europa die Chancen nutzen muss, die durch die enormen Fortschritte in allen Bereichen von der Robotik bis zur künstlichen Intelligenz entstehen. Wir müssen unsere Zukunft aktiv gestalten und die sich aus der digitalen Revolution für unsere Gesellschaften und Demokratien ergebenden Risiken in den Griff bekommen. Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates
    • 22. Juni

      EU-Führungsspitzen fordern "ehrgeiziges" Digitalkonzept

      Der Europäische Rat hebt die übergeordnete Bedeutung eines ehrgeizigen Digitalkonzepts für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft hervor. Mit Blick auf den Digital-Gipfel am 29. September in Tallinn fordern die EU-Führungsspitzen die vollständige Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt:

      "Es bedarf eines ganzheitlichen digitalen Konzepts, um die Herausforderungen der vierten industriellen Revolution zu bewältigen und ihre Möglichkeiten zu nutzen."

      Sie begrüßen ferner die Absicht der Kommission, die Cybersicherheitsstrategie zu überprüfen und noch vor Jahresende weitere Maßnahmen vorzuschlagen.

    • 21. Juni

      Reform der EU-weiten Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz

      Der maltesische Vorsitz erzielt eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Behörden in der EU bei der Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze.

      Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:

      • Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße – im Zuge der Reform der bestehenden Zusammenarbeit beim Verbraucherschutz werden die nationalen Behörden mehr Befugnisse erhalten
      • Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel – verstärkte Harmonisierung und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden
      • Modernisierung des Verbraucherschutzes – der Kommissionsvorschlag vom Mai 2016 sieht eine Reform der grenzüberschreitenden Paketzustellung vor.
      Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in den elektronischen Handel ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den digitalen Binnenmarkt attraktiver und dynamischer zu gestalten. Der Schutz der Verbraucherrechte und ‑interessen wird besser gewährleistet sein. Chris Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und Kleinunternehmen
    • 14. Juni

      Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU: eine Erfolgsgeschichte

      Ab dem 15. Juni 2017 werden innerhalb der Europäischen Union keine Roaming-Gebühren mehr erhoben. In einer gemeinsamen Erklärung des maltesischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission wurde diese Errungenschaft als "echter europäischer Erfolg" bezeichnet.

      Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist einer der größten und offensichtlichsten Erfolge der EU. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren ist ein Grundstein des digitalen Binnenmarkts der EU und ein weiterer Schritt zum Aufbau einer geeinten und nachhaltigen europäischen digitalen Gesellschaft, die allen unseren Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Joseph Muscat, maltesischer Premierminister, im Namen des maltesischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union, Antonio Tajani, Präsident des Europäischen Parlaments, und Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission
    • 29. Mai

      WiFi4EU: Kostenloser Internetzugang in öffentlichen Räumen

      Der maltesische Vorsitz erzielt eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über die von der EU finanzierte Initiative "WiFi4EU" zur Förderung des kostenlosen Internetzugangs in Rathäusern, Krankenhäusern, Parks und anderen öffentlichen Räumen.

      Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken, Krankenhäuser und andere öffentliche Stellen sollen mit geringem bürokratischem Aufwand Finanzmittel für die Installation lokaler drahtloser Zugangspunkte beantragen können. Mit einfachen Finanzierungsinstrumenten wie z. B. Gutscheinen werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt. Die öffentliche Stelle wird selbst für die Instandhaltung des Zugangs während mindestens drei Jahren verantwortlich sein.

      Die Einigung über die Finanzausstattung und die Fertigstellung der technischen Arbeiten sollen rechtzeitig erfolgen, damit das System bis Ende 2017 betriebsbereit ist.

      WiFi4EU bietet vielen Bürgerinnen und Bürgern ein schnelles Internet, denen sonst keine hochwertige Netzanbindung zur Verfügung stehen würde. Emmanuel Mallia, maltesischer Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft
  • 2016

    • 28. November

      Geoblocking: Rat beseitigt Hindernisse für den elektronischen Handel

      Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" erzielt eine Einigung über den Entwurf einer Verordnung, die ungerechtfertigtes Geoblocking zwischen Mitgliedstaaten verbietet. Die vorgeschlagene Verordnung soll in erster Linie verhindern, dass Verbraucher und Unternehmen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen in einem anderen EU-Land diskriminiert werden, was Preise und Verkaufs- und Zahlungsbedingungen anbelangt.

      Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission beginnen.

    • 28. Juni

      EU-Staats- und Regierungschefs fordern einen "vertieften" digitalen Binnenmarkt

      Der Europäische Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen die Ministerinnen und Minister auf, ihm jährlich – erstmals im Juni 2017 – über die Fortschritte bei der Vertiefung des Binnenmarkts, einschließlich seiner digitalen Agenda, Bericht zu erstatten.

      Die nächste Überprüfung durch die EU-Staats- und Regierungschefs ist für den EU-Gipfel im Juni 2018 anberaumt.

    • 24. Mai

      Datenschutzreform

      Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 24. Mai 2016 in Kraft. Sie wird ab dem 25. Mai 2018 gelten. Die neue Verordnung bietet eine spezifische Rechtsgrundlage für den Schutz personenbezogener Daten, der seit dem Vertrag von Lissabon von 2009 als Grundrecht der Union gilt.

      Mit der Datenschutzreform wird auf die raschen technologischen Entwicklungen bei den Datenströmen und der gemeinsamen Nutzung von Daten reagiert, indem Rechte, Pflichten und Compliance-Vorschriften für Personen und Einrichtungen, die an der Verarbeitung von Daten mitwirken, festgelegt werden.

      Am 5. Mai 2016 ist auch die Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 6. Mai 2018 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

      Mit dieser Richtlinie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus zunehmend Daten verarbeiten und austauschen müssen. Sie soll die Rechte des Einzelnen schützen und gleichzeitig ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit garantieren.

      Mit diesen Änderungen werden die Vorschriften der Datenschutzrichtlinie von 1995 und des Rahmenbeschlusses von 2008 über den Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit aktualisiert.

  • 2015

    • 25. Juni

      EU-Staats- und Regierungschefs: Der digitale Binnenmarkt kann integratives Wachstum fördern

      Die EU-Staats- und Regierungschefs begrüßen auf ihrer Tagung die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt; sie sollte genutzt werden, um integratives Wachstum in allen EU-Regionen zu fördern. Sie dringen auf Maßnahmen, die der Marktfragmentierung entgegenwirken, den Aufbau der erforderlichen digitalen Infrastruktur voranbringen und zur Digitalisierung der europäischen Industrie beitragen.

      Sie rufen ferner dazu auf, rasch neue Vorschriften für Telekommunikation, Cybersicherheit und Datenschutz anzunehmen.

    • 11. Juni

      Ministerinnen und Minister für Telekommunikation unterstützten digitalisierte Wirtschaft

      Die für Telekommunikation zuständigen Ministerinnen und Minister erörtern auf der Tagung des Rates "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 11./12. Juni 2015 die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Sie begrüßen die Ziele der Strategie und betonen abermals die Bedeutung einer digitalisierten Wirtschaft für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.

      Sie heben unter anderem Folgendes hervor:

      • die Rolle der Digitalisierung bei der Förderung des Unternehmertums und des Wachstums von KMU
      • die Notwendigkeit einer Erhöhung der Cybersicherheit und des Aufbaus von Vertrauen in E-Dienste
      • die Notwendigkeit einer besseren Infrastruktur und eines verbesserten Breitbandzugangs für alle Bürgerinnen und Bürger
      • die Notwendigkeit einer transparenteren Preisgestaltung für Paketzustellungen in der gesamten EU

      Die Ministerinnen und Minister unterstreichen ferner, dass eine gute Koordinierung auf nationaler Ebene stattfinden sollte, um sicherzustellen, dass die Strategie wirksam umgesetzt wird.

    • 28. Mai

      Prioritäten für den digitalen Binnenmarkt

      Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister unterstreichen die Bedeutung mehrerer Initiativen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Erwähnt werden insbesondere bedarfsgerechte Urheberrechtsvorschriften, die Aktualisierung der Vorschriften für den elektronischen Handel und die Förderung des Vertrauens, der Sensibilisierung und des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher.

      Die Ministerinnen und Minister betonen ferner, dass digitale Kompetenzen gefördert und die Datenschutzvorschriften verstärkt werden müssen.

      Sie nennen folgende Prioritäten:

      • Schaffung angemessener Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für neu gegründete Unternehmen
      • Förderung der Digitalisierung der europäischen Industrie
      • Anwendung und Ausbau der E-Governance in öffentlichen Verwaltungen
      • Steigerung der Investitionen in digitale Infrastrukturen und Netze
      • Bewertung der Auswirkungen von Fiskalvorschriften auf digitale Instrumente
      • Prüfung des Grundsatzes "standardmäßig digital" bei allen neuen EU-Rechtsvorschriften.
    • 18. Mai

      Digitaler Binnenmarkt: audiovisuelle Aspekte

      Die Kulturminister erörtern die audiovisuellen Aspekte der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Sie befürworten die grenzüberschreitende Portabilität von Inhalten und die Bekämpfung illegaler Inhalte; zudem müsste eine ausgewogene Regelung für das Urheberrecht gefunden werden.

      Sie kommen überein, dass die geltende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste an die technologische Entwicklung angepasst werden soll. Dabei soll

      • die Medienfreiheit gewährleistet und die kulturelle Vielfalt gefördert werden
      • das Herkunftslandprinzip gewahrt bleiben (jeder Anbieter audiovisueller Mediendienste unterliegt der Gerichtsbarkeit nur eines Mitgliedstaats)
      • das Verfahren, das die Mitgliedstaaten anwenden, wenn sie Ziel eines unannehmbaren Inhalts aus einem anderen Mitgliedstaat sind, gestrafft werden