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Verteidigungsbereitschaft der EU

In einer Zeit rascher geopolitischer Veränderungen und einer radikal veränderten Sicherheitslage sind die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen, Europas Verteidigungsbereitschaft zu erhöhen und ihre Verteidigungsausgaben aufzustocken.

Förderung der europäischen Verteidigungsausgaben

Die EU ist entschlossen, ihre Verteidigung zu stärken und sich besser dafür zu rüsten, zu handeln und unmittelbare und künftige Herausforderungen und Bedrohungen eigenständig zu bewältigen, auch mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die europäische und weltweite Sicherheit.

Im März 2022, wenige Wochen nach Beginn der groß angelegten Invasion Russlands in die Ukraine, billigten die EU-Führungsspitzen die Erklärung von Versailles und kamen überein, mehr und besser in die Verteidigung zu investieren, gleichzeitig die europäische Verteidigungsindustrie zu fördern und strategische Abhängigkeiten zu verringern.

Auf mehreren Tagungen des Europäischen Rates 2024 und 2025 bekräftigten die EU-Führungsspitzen ihre Entschlossenheit, die allgemeine Verteidigungsbereitschaft der EU zu stärken und die in der Erklärung von Versailles festgelegten Ziele umzusetzen.

Sicherheit und Verteidigung liegen in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU ergänzt und vervielfacht jedoch die individuellen Anstrengungen der Mitgliedstaaten, indem sie insbesondere Folgendes erleichtert:

  • eine stärkere Zusammenarbeit, von Verteidigungsforschung bis Beschaffung und Nutzungsbetreuung;
  • mehr Effizienz, Austauschbarkeit und Interoperabilität von Verteidigungsgütern.

Eine stärkere und fähigere EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung ergänzt die NATO und leistet einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.

Verteidigungsbereitschaft bis 2030

Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030

Am 19.­ März 2025 haben die Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt, das sich auf die Erklärung von Versailles und die vom Europäischen Rat festgelegten politischen Prioritäten stützt.

Im Weißbuch wird der strategische Rahmen für den neuen Ansatz der EU in Fragen der Verteidigungsindustrie dargelegt. Es zeigt Investitionsbedarf auf und legt Ziele fest (wie etwa die Verstärkung der Abschreckung und der militärischen Mobilität), um die Verteidigungsbereitschaft Europas langfristig zu sichern.

Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030

Neben dem Weißbuch legte die Europäische Kommission am 19. März 2025 auch den Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 vor.

Darin werden konkrete rechtliche und finanzielle Mittel erläutert, um die Ziele des Weißbuchs zu untermauern und die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, ihre Verteidigungsinvestitionen zu erhöhen. Außerdem wird der Weg für bis zu 800 Milliarden € an zusätzlichen Verteidigungsausgaben bis 2030 freigemacht.

Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030

Im Oktober 2025 stellten die Kommission und die Hohe Vertreterin unter dem Titel „Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ den vom Europäischen Rat geforderten umfassenden Plan zur Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeiten vor.

Mit dem Fahrplan werden die Vorab-Leitlinien des Europäischen Rates umgesetzt und klare Ziele und Etappenziele festgelegt, um bis 2030 Verteidigungsbereitschaft zu erreichen.

Militärische Antenne.

Unterstützung der Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten

Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Verteidigungsausgaben in den letzten Jahren erheblich erhöht. 2024 beliefen sich die Gesamtausgaben auf 343 Mrd. €, wovon 106 Mrd. € auf Investitionen entfallen.

2025 werden die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten schätzungsweise 381 Mrd. € erreichen, wovon 130 Mrd. € für Investitionen verwendet werden. Dies stellt einen Anstieg um 11 % gegenüber 2024 und um 62,8 % gegenüber 2020 dar.

Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten (2005-2025)

Textfassung

Das Diagramm zeigt den Anstieg der Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten zwischen 2005 und 2025. Deutlich erkennbar ist ein erheblicher Anstieg der Verteidigungsausgaben zwischen 2020 und 2025.

Die EU hat mehrere Initiativen ergriffen, um die Mitgliedstaaten bei der Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben noch stärker zu unterstützen.

Konkret leistet die EU befristete finanzielle Soforthilfe über einen Darlehensmechanismus (Sicherheitsmaßnahmen für Europa bzw. SAFE) und räumt den Mitgliedstaaten durch die Beantragung der Aktivierung der nationalen Ausweichklausel zusätzliche Haushaltsflexibilität ein.

Die EU unterstützt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich auch im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität.

Sicherheitsmaßnahmen für Europa

Am 27. Mai 2025 nahm der Rat die erste Säule des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 – einer Verordnung über das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) – an.

Im Rahmen von SAFE wird finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen von bis zu 150 Mrd. € aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Damit sollen Mitgliedstaaten bei der raschen und deutlichen Erhöhung ihrer Investitionen im Verteidigungsbereich im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung unterstützt werden. Die Mittelzuweisung erfolgt nachfrageorientiert und auf der Grundlage von Investitionsplänen.

Die Ukraine, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Länder und (mögliche) EU-Bewerberländer werden sich an gemeinsamen Verfahren zur Beschaffung beteiligen können. Auch die kanadische Industrie kann nach Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der EU in gemeinsame Beschaffungen einbezogen werden.

Andere Nicht-EU-Länder können sich an den Verfahren zur gemeinsamen Beschaffung beteiligen, sofern vorab eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU geschlossen wurde.

Ein langer Metallzylinder, der in eine große industrielle Verarbeitungsanlage eingebaut ist.
Was ist das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)?

Was ist das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)?

Aktivierung der nationalen Ausweichklausel

Im Rahmen des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts beantragen. Stand Februar 2026 hat der Rat die nationale Ausweichklausel für 18 Mitgliedstaaten aktiviert.

Dieses Verfahren bietet den Mitgliedstaaten zusätzliche Haushaltsflexibilität für Verteidigungsausgaben bei gleichzeitiger Einhaltung der Haushaltsregeln der EU.

Diese Flexibilität wird ab 2025 für vier Jahre gelten, wobei die jährliche Überschreitung bis 2028 1,5 % des BIP des Mitgliedstaats nicht überschreiten wird.

Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben

Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben

Europäische Friedensfazilität

Außerdem arbeiten die EU-Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) zusammen. Sie soll die EU besser in die Lage versetzen, Konflikte zu vermeiden, Frieden zu schaffen und zu erhalten und die internationale Sicherheit und Stabilität zu stärken.

Die von der EU im März 2021 eingerichtete EFF beläuft sich auf über 17 Mrd. € und wird aus Beiträgen der Mitgliedstaaten (außerhalb des EU-Haushalts) finanziert. Die EFF besteht aus zwei Säulen: einer für Militäroperationen und einer für Unterstützungsmaßnahmen.

Verteidigungsausgaben der EU

Die EU hat bereits mehrere Initiativen im Rahmen des EU-Haushalts ergriffen, um die Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten zu ergänzen; dazu gehören der Europäische Verteidigungsfonds und das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie.

Die EU arbeitet auch daran, die bestehenden Vorschriften und Verfahren im Verteidigungssektor zu vereinfachen und bestehende EU-Finanzierungsprogramme anzupassen, um den Aktionsradius für Investitionsmöglichkeiten zu erweitern.

Verteidigungsfonds im Rahmen des EU-Haushalts 2021-2027

Die Mittel im Rahmen des EU-Haushalts 2021-2027 (dem mehrjährigen Finanzrahmen) tragen dazu bei, Forschung und Entwicklung zu unterstützen, die militärische Mobilität zu stärken, die industriellen Produktionskapazitäten auszubauen und die gemeinsame Beschaffung zu fördern.

Die Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung umfassen:

  • rund 8,8 Mrd. € zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds
  • 1,7 Mrd. € zur Unterstützung von Projekten im Bereich der militärischen Mobilität im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“
  • 300 Mio. € zur Unterstützung der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern im Rahmen des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung
  • 500 Mio. € zur Förderung der Munitionsproduktion im Rahmen der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion
Zwei Personen sitzen an Schreibtischen, jeweils umgeben von mehreren Computerbildschirmen mit verschiedenen Datenvisualisierungen.
EU-Mittel für Verteidigung

EU-Mittel für Verteidigung

Programm für die europäische Verteidigungsindustrie

Am 8. Dezember 2025 hat der Rat das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) angenommen. Im Rahmen von EDIP stellt die EU 1,5 Mrd. € in Form von Finanzhilfen bereit, um die Verteidigungsbereitschaft Europas im Zeitraum 2025-2027 zu verbessern.

Mit dem EDIP werden mehrere der in der Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt. Diese Strategie wurde von der Europäischen Kommission und dem damaligen Hohen Vertreter im März 2024 vorgestellt.

Militärische Mobilität

Im November 2025 stellten die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik das Paket zur militärischen Mobilität vor, mit dem die reibungslose Bewegung von Truppen, Ausrüstung und militärischen Mitteln in der gesamten EU sichergestellt werden soll.

Das Paket besteht aus einem Vorschlag für eine Verordnung und einer gemeinsamen Mitteilung. Am 17. Juni 2026 hat der Rat sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über diesen Verordnung gebilligt.

Zwei Arbeitskräfte, die beide einen Helm tragen.
Programm für die europäische Verteidigungsindustrie

Programm für die europäische Verteidigungsindustrie

Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren

Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft

Am 10. Juni 2026 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft erzielt – ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Rechts- und Verwaltungsrahmens im Verteidigungssektor.

Das Paket umfasst eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Vorschläge zur Vereinfachung der Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, zur Erleichterung von Verteidigungsinvestitionen und zur Unterstützung der Verteidigungsindustrie.

Änderungen bestehender EU-Finanzierungsprogramme

Der Rat und das Parlament haben am 18. Dezember 2025 eine Verordnung zur Schaffung von Anreizen für verteidigungsbezogene Investitionen im Rahmen des EU-Haushalts angenommen.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, schnellere, flexiblere und besser koordinierte Investitionen in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu ermöglichen.

Private Investitionen im Verteidigungssektor

Mit dem Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 wird zudem darauf abgezielt, über die Europäische Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren und die Spar- und Investitionsunion zu beschleunigen.

Beiträge der Europäischen Investitionsbank

Im März 2025 beschloss der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe), den Umfang der Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Verteidigung, die für eine Finanzierung in Betracht kommen, auszuweiten. So soll sichergestellt werden, dass möglichst wenige Tätigkeiten ausgeschlossen werden.

Militärische Ausrüstung, Infrastruktur, Dienstleistungen und Technologien kommen nun für eine Finanzierung in Betracht, während Waffen und Munition nach wie vor von einer Finanzierung ausgeschlossen sind. Die Sicherheit und die Verteidigung Europas gehören nun auch zu den strategischen Prioritäten der EIB, nachdem der Verwaltungsrat beschlossen hat, Sicherheit und Verteidigung zu einem EIB-Querschnittsziel zu machen.

Im Juni 2025 beschloss die EIB, die Finanzierungen über Finanzintermediäre, die den Lieferanten der europäischen Verteidigungsindustrie zur Verfügung stehen, auf 3 Mrd. € zu verdreifachen. Die Aufstockung potenzieller EIB-Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Verteidigungsindustrie soll ihnen helfen, die Finanzierungshindernisse zu überwinden, mit denen viele von ihnen konfrontiert sind.

Spar- und Investitionsunion

Die Erhöhung der privaten Investitionen in Sicherheit und Verteidigung, insbesondere durch die Spar- und Investitionsunion, ist eine weitere Säule des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030. Diese Union wird die Mobilisierung privater Ersparnisse vereinfachen und für diejenigen, die in diese Sektoren investieren möchten, Investitionen in kritische Wirtschaftszweige wie die Verteidigung lenken.

Die Spar- und Investitionsunion zielt darauf ab, den Bürgerinnen und Bürgern der EU bessere finanzielle Möglichkeiten zu bieten.

Siehe auch

Die Verteidigung der EU in Zahlen

Die Verteidigung der EU in Zahlen

Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung

Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung

Letzte Überprüfung: 17. Juni 2026