Was ist das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)?
SAFE ist ein EU-Instrument, mit dem Darlehen im Wert von bis zu 150 Mrd. € bereitgestellt werden, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsinvestitionen durch gemeinsame Beschaffung rasch und deutlich erhöhen können.
Ein Finanzinstrument zur Förderung von Verteidigungsinvestitionen
Durch das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for Europe – SAFE) stellt die EU finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen von bis zu 150 Mrd. € bereit. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsinvestitionen durch gemeinsame Beschaffung rasch und deutlich erhöhen können.
Die Verordnung zur Einrichtung des SAFE-Instruments trat am 29. Mai 2025 in Kraft.
SAFE wird von der Europäischen Union über ihre Anleihekapazität finanziert, und zwar durch die Emission von EU-Anleihen im Rahmen des bestehenden einheitlichen Finanzierungskonzepts. Es ist die erste Säule des von der Europäischen Kommission im März 2025 vorgelegten Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030.
Mit dem Instrument werden dringende und umfangreiche Investitionen in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung finanziert.
Die Mittelzuweisung ist nachfrageorientiert. Die Auszahlungen erfolgen in Form von Darlehen mit langer Laufzeit zu wettbewerbsfähigen Preisen, die von den begünstigten Mitgliedstaaten zurückzuzahlen sind.
Grundsätzlich müssen sich mindestens zwei teilnehmende Länder an einem Verfahren zur gemeinsamen Beschaffung beteiligen, um die Darlehen in Anspruch nehmen zu können. Für einen begrenzten Zeitraum ist im Rahmen von SAFE jedoch auch eine Beschaffung möglich, an der nur ein Mitgliedstaat beteiligt ist.
Von SAFE finanzierte Bereiche
Mit SAFE wird die Beschaffung von Verteidigungsgütern in zwei Kategorien unterstützt:
Kategorie 1
- Munition und Raketen
- Artilleriesysteme, einschließlich Fähigkeiten für weitreichende Präzisionsschläge („Deep Precision Strike Capabilities“)
- bodengebundene Kampffähigkeiten und ihre Unterstützungssysteme, einschließlich Soldatenausrüstung und Infanteriewaffen
- kleine Drohnen und zugehörige Drohnenabwehrsysteme
- Schutz kritischer Infrastrukturen
- Cyberfähigkeiten
- militärische Mobilität, einschließlich des Hemmens der Bewegungen des Feindes
Kategorie 2
- Luft- und Raketenabwehrsysteme
- maritime Über- und Unterwasserfähigkeiten
- andere Drohnen als kleine Drohnen und zugehörige Drohnenabwehrsysteme
- strategische Enabler wie unter anderem strategischer Lufttransport, Luftbetankung, C4‑ISTAR-Systeme sowie weltraumgestützte Ressourcen und Weltraumdienste
- Schutz von Weltraumressourcen
- künstliche Intelligenz und elektronische Kampfführung
Bei beiden Kategorien muss in den Beschaffungsaufträgen sichergestellt sein, dass Komponenten mit Ursprung außerhalb der EU, der Ukraine oder von Ländern, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind, nicht mehr als 35 % der Kosten ausmachen.
Für Projekte der Kategorie 2 gelten strengere Förderfähigkeitsbedingungen. Unter anderem müssen die Auftragnehmer in der Lage sein, die Ausrüstung bei Bedarf ohne Einschränkungen durch Drittländer zu ändern.
Zusammenarbeit mit der Ukraine und anderen Partnerländern
Durch SAFE wird ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich mit Nicht-EU-Ländern eröffnet.
Zwar können nur EU-Mitgliedstaaten Darlehen über SAFE erhalten, aber die Ukraine und die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten können zu gleichen Bedingungen mit den Mitgliedstaaten an gemeinsamen Beschaffungen teilnehmen.
Auch die kanadische Industrie kann in die Beschaffungen einbezogen werden, nachdem im Juni 2026 ein entsprechendes bilaterales Abkommen mit der EU geschlossen wurde.
Folgende Länder können sich ebenfalls an der gemeinsamen Beschaffung beteiligen:
- der EU beitretende Länder, Bewerberländer und mögliche Bewerberländer sowie
- Länder, die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit der EU unterzeichnet haben, wie Albanien, Indien, Japan, Kanada, Moldau, Nordmazedonien, Norwegen, Südkorea und das Vereinigte Königreich.
Andere Nicht-EU-Länder können sich vorbehaltlich des vorherigen Abschlusses einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU an gemeinsamen Beschaffungen beteiligen.
Zuweisung von Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten
Der Rat hat zwischen dem 11. Februar und dem 10. April 2026 grünes Licht für Verteidigungsmittel im Rahmen von SAFE für 18 EU-Mitgliedstaaten gegeben.
Liste der EU-Länder, die Darlehen über SAFE erhalten, und der Maximalbeträge, die sie erhalten können.
Diese Beschlussfassung folgt auf die positive Bewertung, die die Europäische Kommission zu den nationalen Plänen für Verteidigungsinvestitionen der 18 Mitgliedstaaten abgegeben hat.
Die Kommission kann nun Darlehensvereinbarungen mit den betreffenden Mitgliedstaaten schließen und die jeweilige Vorfinanzierung auszahlen.
Von den 19 nationalen Plänen, die der Europäischen Kommission vorgelegt wurden, enthalten 15 Projekte mit der Ukraine.
Siehe auch
Gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern
Verteidigungsbereitschaft der EU
Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften
Letzte Überprüfung: 15. Juni 2026