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„Fit für 55“

Mit dem europäischen Klimagesetz wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder haben neue Rechtsvorschriften erlassen, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

Was ist das Paket „Fit für 55“?

Das Paket „Fit für 55“ umfasst eine Reihe von Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

Das Paket

  • gewährleistet einen fairen und sozial gerechten Übergang,
  • erhält und stärkt die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie, während es gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt,
  • untermauert die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel.

Der Rat als Mitgesetzgeber

Die Vorschläge des Pakets „Fit für 55“ wurden von der Europäischen Kommission vorgestellt und anschließend auf fachlicher Ebene in den für die betreffenden Politikbereiche zuständigen Arbeitsgruppendes Rates erörtert.

Danach wurden sie im Ausschuss der Ständigen Vertreter von den Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten erörtert, um den Weg für eine Einigung zwischen den 27 Mitgliedstaaten zu ebnen. In den verschiedenen Ratsformationen tauschten sich die EU-Minister und ‑Ministerinnen über die Vorschläge aus, um zu einem gemeinsamen Standpunkt zu jedem vorgeschlagenen Rechtsakt zu gelangen.

Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nahm der Rat danach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament auf, um eine Einigung und schließlich die endgültige Annahme der Gesetzgebungsakte herbeizuführen.

Die Infografik erklärt das Paket „Fit für 55“, die wichtigsten Aktionsbereiche der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und den Entscheidungsprozess zur Umsetzung der Vorschläge in EU-Recht.
Fit für 55: Wie die EU die Klimaziele in Rechtsvorschriften umsetzen will (Infografik)

Fit für 55: Wie die EU die Klimaziele in Rechtsvorschriften umsetzen will (Infografik)

Woraus besteht das Paket „Fit für 55“?

Textfassung

Interaktive Darstellung mit Symbolen, die mit Infografiken verknüpft sind. Jedes Symbol führt weiter zu einer Infografik, in der ein oder zwei Vorschläge im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ erläutert werden.

Emissionshandelssystem der EU

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist ein CO₂‑Markt, der auf festen Emissionsobergrenzen und dem Handel mit Emissionszertifikaten für energieintensive Industriezweige und den Stromerzeugungssektor beruht. Es ist das wichtigste Instrument der EU zur Verringerung der Emissionen.

Ziel des Pakets „Fit für 55“ ist es, das EU-EHS zu reformieren und ehrgeiziger zu gestalten. In den neuen Bestimmungen geht es unter anderem darum,

  • den Anwendungsbereich auf Emissionen aus dem Seeverkehr auszuweiten,
  • Zertifikate im System rascher zu reduzieren und die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten in einigen Sektoren schrittweise einzustellen,
  • das internationale System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) über das EU-EHS umzusetzen,
  • die für den Modernisierungs- und den Innovationsfonds bereitgestellten Mittel aufzustocken und
  • die Marktstabilitätsreserve zu überarbeiten.

Darüber hinaus wird ein neues eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr sowie für Brenn- und Kraftstoffe für weitere Sektoren geschaffen.

Der Rat „Umwelt“ legte im Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung des EU-EHS fest. Im Dezember 2022 erzielte der Rat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament. Dazu gehörte eine Anhebung des Gesamtziels der Emissionsreduktionen bis 2030 in den vom EU-EHS erfassten Sektoren auf 62 % gegenüber dem von der Kommission vorgeschlagenen Ziel von 61 %.

Im Dezember 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament zudem eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der für den Luftverkehrssektor geltenden Vorschriften des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Mit dieser Einigung wurde sichergestellt, dass der Luftverkehr zu den Emissionsreduktionszielen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris beiträgt.

Der Rat nahm im März 2023 einen Beschluss über die Marktstabilitätsreserve an, die Teil des EU-EHS ist. Im April 2023 nahm er die Überarbeitung des EU-EHS förmlich an.

In der Infografik wird erklärt, wie das Emissionshandelssystem der EU reformiert werden soll, welche Sektoren es betrifft, was sich durch die Reform verändert und wie das EHS zur Klimaneutralität beiträgt.
„Fit für 55”: Reform des EU-Emissionshandelssystems (Infografik)

„Fit für 55”: Reform des EU-Emissionshandelssystems (Infografik)

Im Dezember 2022 nahm der Rat den Beschluss über die Mitteilung der Kompensationspflichten im Rahmen von CORSIA an. CORSIA (System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt) ist ein globales System zur Verrechnung der CO₂-Emissionen des internationalen Luftverkehrs, an dem die Mitgliedstaaten teilnehmen.

Der Klima-Sozialfonds

Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die sozialen und verteilungspolitischen Auswirkungen des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr aufgefangen werden.

Auf der Grundlage von Klima-Sozialplänen der Mitgliedstaaten sollen mit dem Fonds Unterstützungsmaßnahmen und Investitionen bereitgestellt werden, und zwar zugunsten von benachteiligten

  • Haushalten,
  • Kleinstunternehmen und
  • Verkehrsteilnehmern.

Auch eine befristete direkte Einkommensstützung soll möglich sein. Der Fonds ist Teil des EU-Haushalts und wird – bis zu einem Höchstbetrag von 65 Mrd. € – aus externen zweckgebundenen Einnahmen finanziert.

Die EU-Umweltministerinnen und ‑minister einigten sich im Juni 2022 auf die Verhandlungsposition des Rates zur Schaffung des Klima-Sozialfonds. Im Dezember 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag für den Fonds. Im April 2023 wurden die neuen Vorschriften vom Rat angenommen.

Die Infografik veranschaulicht die wichtigsten Elemente des vorgeschlagenen Klima-Sozialfonds, aus dem die am stärksten von den neuen EHS-Vorschriften für Gebäude, Straßenverkehr und Brennstoffe betroffenen Menschen und Unternehmen unterstützt werden sollen.
„Fit für 55“: ein Fonds zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Menschen und Unternehmen (Infografik)

„Fit für 55“: ein Fonds zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Menschen und Unternehmen (Infografik)

CO₂-Grenzausgleichssystem

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ist das Instrument der EU, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu bekämpfen. Mit diesem System werden CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung importierter Waren in besonders CO₂-intensiven Sektoren entstehen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff, fair bepreist. Gleichzeitig wird eine sauberere Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern gefördert.

Die CBAM-Verordnung wurde im April 2023 vom Rat förmlich angenommen und trat am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft.

Im September 2025 nahm der Rat im Rahmen des Legislativpakets „Omnibus I“ eine Reihe von Änderungen an, um das CBAM zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Verordnung trat am 20. Oktober 2025 in Kraft.

Im Dezember 2025 schlug die Europäische Kommission weitere Maßnahmen zur Stärkung und Ausweitung des CO2-Grenzausgleichssystems vor.

Der Rat hat sich am 12. Juni 2026 auf seinen Standpunkt zu dem Vorschlag geeinigt. Der Rat unterstützt die Ausweitung des CBAM auf ausgewählte nachgelagerte Erzeugnisse und präzisiert gleichzeitig die Liste der erfassten Erzeugnisse. Er unterstützt auch die Einführung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und stellt die Bedingungen klar, unter denen unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehende Befreiungen gewährt werden können.

Titeltext: „Das CO₂-Grenzausgleichssystem im Überblick. Das Instrument der EU zur Bekämpfung der Verlagerung CO₂-Emissionen.“ Eine grafische Collage aus einem rauchenden Fabrikschornstein, einem Stapel Geldmünzen und dem EU-Sternenkranz.
Das CO₂-Grenzausgleichssystem im Überblick

Das CO₂-Grenzausgleichssystem im Überblick

Emissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten

Mit der Lastenteilungsverordnung werden verbindliche Zielvorgaben für die jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten in denjenigen Sektoren festgelegt, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) oder die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) fallen. Zu diesen Sektoren gehören

  • Straßenverkehr und inländischer Seeverkehr,
  • Gebäude,
  • Landwirtschaft,
  • Abfall,
  • kleine Industriebetriebe.

Mit den neuen Vorschriften wird im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ in den betroffenen Sektoren das auf EU-Ebene gesetzte Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen für 2030 von 29 % auf 40 % gegenüber 2005 angehoben. Zudem werden die nationalen Zielvorgaben entsprechend aktualisiert.

Die EU-Umweltministerinnen und ‑minister einigten sich am 29. Juni 2022 auf die Verhandlungsposition des Rates zu den überarbeiteten Vorschriften. Im November 2022 erzielte der Rat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament. Im März 2023 wurde die Verordnung vom Rat angenommen.

Die Infografik enthält Zahlen und Daten zu neuen vorgeschlagenen Vorschriften, mit denen die Treibhausgasemissionen in wichtigen Wirtschaftszweigen verringert werden sollen.
„Fit für 55“: Verringerung der Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall (Infografik)

„Fit für 55“: Verringerung der Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall (Infografik)

Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und deren Abbau

In der Verordnung über Emissionen und Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) ist die verbindliche Verpflichtung der EU festgelegt, in den Sektoren der Landnutzung und der Forstwirtschaft Emissionen zu verringern und deren Abbau zu erhöhen. Die Bestimmungen im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ sind ehrgeiziger.

Mit den neuen Vorschriften wird ein höherer EU-Zielwert für den Nettoabbau von Treibhausgasen in Höhe von mindestens 310 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent bis 2030 festgelegt. Verbindliche nationale Ziele werden für jeden Mitgliedstaat vorgegeben.

Der Rat „Umwelt“ legte am 29. Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zu der überarbeiteten LULUCF-Verordnung fest. Im November 2022 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Im März 2023 wurde die Verordnung vom Rat angenommen.

Die Infografik zeigt, wie im Zuge einer Überarbeitung der LULUCF-Verordnung Regeln für die Senkung der Emissionen und den Abbau von CO<sub>2</sub> im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft festgelegt werden.
„Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (Infografik)

„Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (Infografik)

Verordnung über CO₂-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Auf Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge entfallen 15 % der gesamten CO₂-Emissionen in der EU. Die EU hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ neue Vorschriften über die CO₂-Emissionen dieser Fahrzeuge angenommen.

Mit der Verordnung werden progressive EU-weite Emissionsreduktionsziele für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge für 2030 und darüber hinaus eingeführt, und ein neuer Zielwert von 100 % für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge für 2035 wird festgelegt.

Der Rat legte im Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag fest. Im Oktober 2022 wurde eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Im März 2023 wurde die Verordnung vom Rat angenommen.

In der Infografik wird das neue CO₂-Emissionsziel der EU für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erläutert und wird erklärt, warum es wichtig ist und welche Vorteile es für die Bürgerinnen und Bürger, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Automobilindustrie der EU bringt.
„Fit für 55“: Warum verschärft die EU die CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge? (Infografik)

„Fit für 55“: Warum verschärft die EU die CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge? (Infografik)

Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor

Die Kommission hat im Dezember 2021 den Vorschlag für neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor als Teil des Pakets „Fit für 55“ vorgelegt.

Der Rat erzielte im Dezember 2022 eine Einigung („allgemeine Ausrichtung“) zu dem Vorschlag. Im November 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung. Im Mai 2024 nahm der Rat die neuen Vorschriften an.

Mit der Verordnung sollen Methanemissionen im Energiesektor nachverfolgt und verringert werden. Der Rechtsakt ist der erste seiner Art und stellt einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen dar, da Methan nach Kohlendioxid das zweitwichtigste Treibhausgas ist.

Er geht auf die strategische Vision zurück, die in der Methanstrategie der EU im Jahr 2020 dargelegt wurde. Auf der Klimakonferenz COP 26 der Vereinten Nationen im Jahr 2021 verkündete die EU gemeinsam mit den Vereinigten Staaten den „Global Methane Pledge“, in dessen Rahmen sich über 100 Länder verpflichtet haben, ihre Methanemissionen bis 2030 um 30% gegenüber dem Stand von 2020 zu senken.

In der Infografik werden die vorgeschlagenen Vorschriften zur Verringerung der Methanemissionen in der EU erläutert.
„Fit für 55“: Verringerung der Methanemissionen aus fossilen Brennstoffen (Infografik)

„Fit für 55“: Verringerung der Methanemissionen aus fossilen Brennstoffen (Infografik)

Nachhaltige Flugkraftstoffe

Mit nachhaltigen Flugkraftstoffen (fortgeschrittenen Biokraftstoffen und E-Fuels) können die Emissionen von Flugzeugen erheblich gesenkt werden. Dieses Potenzial bleibt jedoch weitgehend ungenutzt, denn der Anteil solcher Kraftstoffe am Gesamtkraftstoffverbrauch des Luftverkehrs beträgt lediglich 0,05 %.

Mit der Verordnung „ReFuelEU Aviation“ soll der ökologische Fußabdruck des Luftverkehrssektors verringert werden, sodass dieser seinen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaziele der EU leisten kann.

Im Juni 2022 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag. Im April 2023 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Im Oktober 2023 hat nahm der Rat die neue Verordnung an.

In der Infografik werden die Ziele und Vorteile der vorgeschlagenen Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“ dargestellt, mit denen die Nutzung nachhaltigerer Kraftstoffe in den beiden Verkehrssektoren erhöht werden soll.
„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

Dekarbonisierte Kraftstoffe im Seeverkehr

Trotz der Fortschritte der letzten Jahre ist der Seeverkehr nach wie vor fast ausschließlich auf fossile Brennstoffe angewiesen und stellt eine bedeutende Quelle von Treibhausgasen und anderen schädlichen Schadstoffen dar. Ziel der Initiative „FuelEU Maritime“ ist es, die Treibhausgasintensität der an Bord von Schiffen verbrauchten Energie bis 2050 um bis zu 80 % zu senken. Die neuen Vorschriften fördern die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe und von Kraftstoffen mit geringem CO2-Ausstoß in der Schifffahrt.

Im Juni 2022 einigte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag. Im März 2023 erzielten der Rat und das Parlament eine vorläufige Einigung.

Im Juli 2023 hat der nahm Rat hat die neuen Vorschriften an. Das Gesetzgebungsverfahren war damit abgeschlossen.

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Das Hauptziel der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe besteht darin, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in ausreichendem Maße Zugang zu einem Lade- bzw. Betankungsinfrastrukturnetz für Straßenfahrzeuge und Schiffe, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, zu gewährleisten.

Durch die neuen Vorschriften wird der Verkehrssektor seinen CO2-Fußabdruck deutlich verringern können. Es wird eine Reihe von Zielen für 2025 beziehungsweise 2030 festgelegt, darunter:

  • Installation von Ladestationen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge alle 60 km
  • bis 2030 Errichtung von Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten
  • einfache Bezahlung für Nutzer von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb an Ladestationen oder Tankstellen

Im Juni 2022 einigte sich der Rat auf einen gemeinsamen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zum Vorschlag der Kommission für diese Verordnung. Der Rat und das Parlament erzielten im März 2023 eine vorläufige Einigung.

Im Juli 2023 nahm der Rat die neuen Vorschriften an.

Die Infografik enthält Daten und Zahlen zur Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, mit der sichergestellt werden soll, dass bis 2030 in der gesamten EU genügend Tankstellen für alternative Kraftstoffe und Ladepunkte vorhanden sind.
„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

Erneuerbare Energie

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ überarbeitet. Ziel der Überarbeitung war es, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % zu steigern, wobei eine indikative zusätzliche Steigerung um 2,5 % vorgesehen ist, um einen Gesamtanteil von 45 % zu erreichen.

Ferner umfasst die Richtlinie sektorbezogene Teilziele und Maßnahmen für alle Sektoren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Sektoren gelegt wird, in denen die Einbeziehung erneuerbarer Energien langsamer vorangekommen ist, wie insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie.

Am 27. Juni 2022 einigten sich die EU-Energieministerinnen und ‑minister auf einen gemeinsamen Standpunkt zur überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Im März 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung. Im Oktober 2023 nahm der Rat die neuen Vorschriften an.

Die Infografik zeigt die wichtigsten Elemente der vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften für erneuerbare Energien.
Fit für 55: Wie die EU erneuerbare Energien fördern will (Infografik)

Fit für 55: Wie die EU erneuerbare Energien fördern will (Infografik)

Energieeffizienz

Mit der überarbeiteten EU-Energieeffizienz-Richtlinie wird der Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 verglichen mit Prognosen aus dem Jahr 2020 gesenkt.

Mit den neuen Vorschriften werden die Energieeffizienzanstrengungen der Mitgliedstaaten vorangetrieben, indem die jährlichen Energieeinsparverpflichtungen erhöht und der Energieverbrauch von öffentlichen Gebäuden gesenkt wird.

Am 27. Juni 2022 nahm der Rat seine allgemeine Ausrichtung zu den vorgeschlagenen neuen Vorschriften an. Im März 2023 erzielten die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie.

Im Juli 2023 nahm der Rat die neue Richtlinie an.

Die Infografik veranschaulicht die wichtigsten Elemente der Überarbeitung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Fit für 55: Wie die EU energieeffizienter wird (Infografik)

Fit für 55: Wie die EU energieeffizienter wird (Infografik)

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der energiebezogenen direkten und indirekten Treibhausgasemissionen in der EU. Mit der 2024 überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen Gebäude in der EU bis 2030 und darüber hinaus energieeffizienter gemacht werden.

Mit der neuen Richtlinie soll vor allem erreicht werden,

  • dass alle neuen Gebäude bis 2030 Nullemissionsgebäude sind und
  • dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgewandelt werden.

Im Oktober 2022 einigten sich die im Rat vereinigten EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 7. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Parlament eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag. Im April 2024 wurden die neuen Vorschriften vom Rat angenommen.

In der Infografik werden die neuen vorgeschlagenen Vorschriften zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude in der EU bis 2030 und darüber hinaus erläutert.
Fit für 55: umweltfreundlichere Gebäude (Infografik)

Fit für 55: umweltfreundlichere Gebäude (Infografik)

Paket für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt

Mit dem Paket für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt soll der CO₂-Fußabdruck des Gasmarkts reduziert werden. Das Ziel besteht darin, von Erdgas zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen überzugehen und deren Akzeptanz in der EU bis 2030 und darüber hinaus zu fördern.

Das Paket umfasst eine Verordnung und eine Richtlinie. Mit diesen sollen gemeinsame Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff festgelegt werden. Sie sind darauf ausgerichtet, einen Rechtsrahmen für spezielle Wasserstoffinfrastrukturen und -märkte sowie eine integrierte Netzplanung zu schaffen. Darüber hinaus werden Vorschriften für den Verbraucherschutz eingeführt, und es wird die Versorgungssicherheit gestärkt.

Der Rat legte im März 2023 seinen Standpunkt für die Verhandlungen (allgemeine Ausrichtung) mit dem Europäischen Parlament über die beiden Vorschläge fest. Im Dezember 2023 erzielten der Rat und das Parlament eine vorläufige politische Einigung über eine Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff. Am 28. November 2023 wurde eine vorläufige Einigung über die Richtlinie erzielt.

Im Mai 2024 nahm der Rat das Paket an.

In der Infografik werden einige der wichtigsten Bestimmungen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt veranschaulicht.
„Fit für 55“ – Übergang von fossilem Gas zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen (Infografik)

„Fit für 55“ – Übergang von fossilem Gas zu erneuerbaren und CO₂-armen Gasen (Infografik)

Energiebesteuerung

Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom zielt darauf ab,

  • die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom an die Energie-, Umwelt- und Klimapolitik der EU anzupassen,
  • den EU-Binnenmarkt zu bewahren und zu verbessern, indem der Umfang der Energieerzeugnisse und die Struktur der Steuersätze aktualisiert werden sowie die Anwendung von Steuerbefreiungen und -ermäßigungen durch die Mitgliedstaaten eingeschränkt wird,
  • Kapazitäten zur Generierung von Einnahmen für die Haushalte der Mitgliedstaaten zu erhalten.

Der Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert. Im Dezember 2022 führten die EU-Finanzministerinnen und ‑minister eine Orientierungsaussprache über die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie. Im Dezember 2024 führten sie eine weitere Orientierungsaussprache über die Überarbeitung und begrüßten die bis dahin erzielten Fortschritte.

In der Infografik wird erläutert, wie die EU die Energiebesteuerungsrichtlinie überarbeitet, um den Übergang zu saubererer Energie und einer umweltfreundlicheren Industrie zu fördern.
„Fit für 55“: EU will Energiebesteuerung ändern (Infografik)

„Fit für 55“: EU will Energiebesteuerung ändern (Infografik)

8 Wege zu einer umweltfreundlicheren Lebensweise in der EU

Wenn wir die Klimakrise bewältigen und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere aus Russland, verringern wollen, müssen wir zu einer umweltfreundlicheren Lebensweise übergehen. Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten arbeiten derzeit im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ an neuen gemeinsamen Regeln, um den CO₂‑Fußabdruck der EU zu reduzieren. Wie beeinflussen die neuen Vorschriften die Art, wie wir leben, arbeiten und reisen? Lesen Sie unseren Beitrag für einige Beispiele dafür, wie das Leben in der EU im Jahr 2030 aussehen wird.

Ein Gebäude, eine Windturbine, Bäume, ein Elektroauto und die Sonne.

Letzte Überprüfung: 12. Juni 2026