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„Fit für 55”: Reform des EU-Emissionshandelssystems

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist das wichtigste Instrument der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Die Reform des Systems ist Teil des Pakets „Fit für 55“: Dabei handelt es sich um eine Reihe von Vorschlägen, mit denen bestehende Rechtsvorschriften in den Bereichen Klima, Energie und Verkehr aktualisiert und neue Gesetzgebungsinitiativen eingeführt werden sollen. Sie alle werden zu den Klimazielen der EU beitragen, nämlich, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Im Dezember 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die EHS-Reform. Der Rat hat die neuen Rechtsvorschriften im April 2023 förmlich angenommen.

In der Infografik wird erklärt, wie das Emissionshandelssystem der EU reformiert werden soll, welche Sektoren es betrifft, was sich durch die Reform verändert und wie das EHS zur Klimaneutralität beiträgt.

Reform des EU-Emissionshandelssystems – Erklärung

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ist einer der größten CO2-Märkte der Welt und das wichtigste Instrument der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen.

  • Im Rahmen des Systems wird ein CO2-Preis bestimmt. Einrichtungen, die unter das EHS fallen, müssen jedes Jahr „Zertifikate“ für ihre Treibhausgasemissionen kaufen.
  • Jedes Jahr wird eine Obergrenze für die Zertifikate festgelegt, die in dem betreffenden Jahr auf den Markt gebracht werden dürfen. Diese Obergrenze sinkt von Jahr zu Jahr. Dies bietet den Unternehmen finanzielle Anreize zur Senkung ihrer Emissionen.
  • Bestimmte Sektoren, in denen eine Verlagerung von CO2-Emissionen droht, erhalten kostenlose Zertifikate, damit sie wettbewerbsfähig bleiben.

Wie trägt das EU-EHS zur Verwirklichung der Klimaneutralität bei?

Das EU-EHS deckt rund 40 % der gesamten EU-Emissionen ab und hat sich bereits als wichtigstes Instrument zur Senkung der Emissionen erwiesen.

Seit seiner Einführung (2005) sind die EU-Emissionen in den erfassten Sektoren um 41 % reduziert worden.

Die Reform wird zu weiteren Emissionssenkungen führen und die EU damit dem Ziel der Klimaneutralität näher bringen.

Welche Sektoren werden derzeit erfasst?

Das EU-EHS erfasst rund 10 000 Unternehmen.

  • Strom- und Wärmeerzeugung
  • energieintensive Industriesektoren (z.B. Erdölraffinerien, Stahlindustrie, Zement-, Glas- und Papierproduktion)
  • gewerblicher Luftverkehr (Flüge im Europäischen Wirtschaftsraum)

Was ändert sich mit der Reform?

  • ehrgeizigere Emissions- reduktionsziele
    • neue Senkung um 62 %
  • schnellere Senkung der Obergrenze, weniger Zertifikate auf dem Markt:
    • Reduzierung der Zertifikate um 117 Millionen über zwei Jahre
    • Senkung um jährlich 4,3 % (2024-2027) und 4,4 % (2028-2030) statt wie jetzt um 2,2 %
  • EHS für neue Sektoren:
    • (schrittweise) Ausweitung auf den Seeverkehr (zwischen 2024 und 2026)
    • ein neues getrenntes EHS für Gebäude und Straßenverkehr sowie Kraftstoffe für weitere Sektoren
  • schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate für bestimmte Sektoren (parallel dazu wird das CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt, mit dem in die EU importierte, energieintensive Produkte bepreist werden, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern)
  • mehr Finanzmittel für die Dekarbonisierung von EHS-Sektoren
    • Modernisierungsfonds
    • Innovationsfonds
  • Bis zu 65 Mrd. €, um die Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern, die das vorgeschlagene EHS für Gebäude und Straßenverkehr sowie Kraftstoffe für weitere Sektoren mit sich bringt
    • ein Teil der Einnahmen aus den Zertifikaten für Gebäude und Straßenverkehr sowie Kraftstoffe für weitere Sektoren soll in den Klima-Sozialfonds fließen (zum Schutz der am stärksten von den Auswirkungen der CO2-Bepreisung betroffenen Menschen und Unternehmen)

Letzte Überprüfung: 31. Januar 2025