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„Fit für 55“: Verringerung der Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Eines der Elemente, die zu diesen Zielen beitragen werden, ist die Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung, mit der die derzeitigen Emissionsverringerungsziele der Mitgliedstaaten für 2030 in Sektoren wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall aktualisiert werden.

Der Rat hat im Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für die überarbeitete Verordnung festgelegt. Im November 2022 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt.

Der Rat hat die überarbeitete Lastenteilungsverordnung im März 2023 förmlich angenommen.

Die Infografik enthält Zahlen und Daten zu neuen vorgeschlagenen Vorschriften, mit denen die Treibhausgasemissionen in wichtigen Wirtschaftszweigen verringert werden sollen.

Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung im Detail

In der Lastenteilungsverordnung ist für jeden Mitgliedstaat ein Ziel für die Senkung der Treibhausgasemissionen in einer Reihe von Wirtschaftssektoren vorgegeben, die derzeit rund 60 % der gesamten EU-Emissionen ausmachen. Die EU überarbeitet gerade die Verordnung, um sie mit ihren neuen ehrgeizigen Klimazielen in Einklang zu bringen.

Welche Sektoren sind betroffen?

  • Straßenverkehr
  • Gebäude
  • Landwirtschaft
  • Abfall
  • Kleingewerbe

Es geht um Sektoren, die nicht unter das derzeitige Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallen, das große Anlagen, Kraftwerke und den kommerziellen Luftverkehr umfasst (im Paket „Fit für 55“ wird vorgeschlagen, das EHS zu überarbeiten und seinen Geltungsbereich auf den Seeverkehr auszuweiten).

Im Rahmen von „Fit für 55“ wird ein neues Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr vorgeschlagen: Beide sollen sowohl unter die Lastenteilungsverordnung als auch unter das neue EHS fallen.

Worum geht es in den neuen Vorschriften?

Mit den neuen Vorschriften will die EU die Treibhausgasemissionen in den Sektoren, die unter die Lastenteilungsverordnung fallen, bis 2030 um 40 % senken.

Derzeitige Zielvorgabe für 2030: Verringerung um 29 %

Neue Zielvorgabe für 2030: Verringerung um 40 %
(im Vergleich zu 2005)

Nationale Zielvorgaben

  • Jeder Mitgliedstaat trägt zur Verringerung der Emissionen in diesen Sektoren bei.
  • In der vorgeschlagenen Verordnung werden für jeden Mitgliedstaat neue und verbindliche Ziele für 2030 vorgegeben; außerdem werden nationale jährliche Emissionsgrenzwerte festgelegt, die schrittweise zu den nationalen Zielen für 2030 hinführen.
  • Die Zielvorgaben sind gerecht und kosteneffizient festgelegt und berücksichtigen die nationalen Gegebenheiten.
  • Die nationalen Emissionspfade für die einzelnen Mitgliedstaaten 2025 können angepasst werden, wenn dies angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie oder anderer unvorhergesehener Ereignisse auf die Emissionen als notwendig erachtet wird.

Flexibilitätsregelungen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Ziele zu erreichen

  • Übertragung: Liegen die Emissionen eines Mitgliedstaats unter seiner Jahresobergrenze, kann er einen Teil seines Guthabens für das folgende Jahr nutzen.
  • Vorwegnahme: Stößt ein Mitgliedstaat mehr Emissionen aus, als ihm zustehen, kann er einen Teil seines für das folgende Jahr bestimmten Kontingents für das laufende Jahr in Anspruch nehmen.
  • Handel: Die Mitgliedstaaten können überschüssige Zuteilungen untereinander kaufen und verkaufen.

Außerdem:

  • Emissionshandelssystem: Einige Länder können eine begrenzte Menge von Zertifikaten aus dem EU-EHS nutzen, um die Ziele der Lastenteilungsverordnung zu erreichen.
  • Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft: Eine begrenzte Menge von Gutschriften, die durch den CO₂-Abbau im Rahmen der Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) erworben wurden, kann dazu genutzt werden, die Ziele der Lastenteilungsverordnung zu erreichen.

Wie trägt die neue Verordnung zum grünen Wandel bei?

  • Reduzierung der CO₂-Emissionen wichtiger Wirtschaftssektoren
  • eine gerechte und kosteneffiziente Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

Eng verbunden mit der Lastenteilungsverordnung sind:

  • das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS)
  • die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF)

Letzte Überprüfung: 31. Januar 2025