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Beitrag der Natur zur Bekämpfung des Klimawandels

Eine gesunde Natur und gesunde Böden sind nicht nur für die biologische Vielfalt wichtig, sondern auch für die Abscheidung von CO₂-Emissionen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel. Aus diesem Grund setzt sich die EU für den Schutz von Ökosystemen und natürlichen Lebensräumen ein.

Die Rolle der Natur als Kohlenstoffsenke

Durch natürliche Photosynthese scheiden Naturgebiete Kohlendioxid (CO₂) aus der Atmosphäre ab und speichern es in „Kohlenstoffsenken“.

Wälder, Böden, Torfgebiete und Ozeane fungieren allesamt als Kohlenstoffsenken. Um den Klimawandel einzudämmen, ist es von wesentlicher Bedeutung, diese Ökosysteme gesund zu halten.

Viele Ökosysteme sind derzeit jedoch geschädigt, was ihre Kapazität, Kohlenstoff zu binden, verringert. Beispielsweise emittieren die Wälder in einigen EU-Mitgliedstaaten nun mehr CO₂ als sie absorbieren können. Dies ist auf Faktoren wie gesteigerter Ernte, Brände und Schäden durch Schädlinge zurückzuführen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, Wälder und andere Naturgebiete wiederherzustellen und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Ereignisse, die zu einer Schädigung von Ökosystemen führen, zu verbessern, damit ihre Fähigkeit zur CO₂-Absorption erhalten und möglicherweise sogar gesteigert wird. Werden Wälder und Naturgebiete nicht wiederhergestellt, könnte ihre Funktion als Kohlenstoffsenken verringert werden, was sich negativ auf das Ziel der EU auswirken könnte, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Zwei Hände über Rauchsäulen, die aus zwei Industrieschornsteinen aufsteigen.
Klima

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EU-Maßnahmen zum Schutz der Natur und der Böden

Um die Rolle der Natur als Kohlenstoffsenke zu verbessern und ihre biologische Vielfalt zu schützen, hat die EU bestimmte Maßnahmen ergriffen, darunter

  • die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und
  • höhere Ziele für den CO₂-Abbau im Landnutzungssektor.

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

In der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur soll ein verbindliches Ziel auf EU-Ebene festgelegt werden, nach dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen einzuleiten, die bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU abdecken.

Bis 2050 müssen dann Maßnahmen für alle Ökosysteme, die wiederhergestellt werden müssen, eingeführt worden sein.

Ziel für den CO₂-Abbau im Landnutzungssektor

Mit der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), die im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ überarbeitet wurde, wird ein neues, ehrgeizigeres EU-weites Ziel für den Nettoabbau von Treibhausgasen festgelegt (310 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent). Dieses Ziel soll bis 2030 erreicht werden.

Darüber hinaus werden in der Verordnung für jeden Mitgliedstaat verbindliche Ziele für die Steigerung des Nettoabbaus von Treibhausgasen festgelegt.

Die Infografik zeigt, wie im Zuge einer Überarbeitung der LULUCF-Verordnung Regeln für die Senkung der Emissionen und den Abbau von CO<sub>2</sub> im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft festgelegt werden.
„Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (Infografik)

„Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (Infografik)

Letzte Überprüfung: 31. Januar 2025