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Naturschutz

Die EU-Vorschriften zum Naturschutz dienen der Erhaltung der Arten und ihrer Lebensräume. Natura 2000 ist das weltweit größte koordinierte Netz von Schutzgebieten.

Naturschutz auf EU-Ebene

Die EU hat sich sehr ehrgeizige und umfassende Vorschriften zur Erhaltung des europäischen Naturerbes und zum Schutz der biologischen Vielfalt gegeben.

Die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Habitat-Richtlinie von 1992 bilden zusammen die Eckpfeiler der EU-Gesetzgebung zur Erhaltung und zum Schutz der Natur. Ziel der beiden Richtlinien ist nicht nur, Arten und Lebensräume vor dem Rückgang oder dem Verschwinden zu schützen, sondern auch, sicherzustellen, dass sie langfristig gedeihen können. Insgesamt soll damit der Verlust an biologischer Vielfalt in der EU verringert werden.

Jeder EU-Mitgliedstaat kann darüber entscheiden, wie die Richtlinien am besten umgesetzt werden sollen. Wichtig ist jedoch, dass dabei den ökologischen Ansprüchen der einzelnen Gebiete Rechnung getragen wird.

Mit dem 2019 eingeleiteten europäischen Grünen Deal hat die EU sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität und Schadstofffreiheit zu erreichen. Zu diesem langfristigen Plan gehört auch, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu schützen bzw. wiederherzustellen.

Ergänzend zur Vogelschutzrichtlinie und zur Habitat-Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten 2024 die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur angenommen. Darin sind rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in Land- und Meeresgebieten festgelegt.

Der Zustand der Natur in der EU

Europa macht zwar nur weniger als 5 % der Landmasse unseres Planeten aus, beherbergt aber eine enorme Vielfalt von wild lebenden Arten und Lebensräumen.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Zustand der Natur in der EU drastisch verschlechtert: Die Populationen vieler Arten und ihre Lebensräume schrumpfen bzw. verschlechtern sich.

Die wichtigsten Ursachen dafür sind Klimawandel, Lebensraumverlust, Umweltverschmutzung und invasive Arten.

In der Infografik wird der Zustand der Natur in der EU auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Berichte dargestellt.
Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)

Wie ist der Zustand der Natur in der EU? (Infografik)

Die Vogelschutzrichtlinie

Die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde 1979 angenommen. Sie ist heute noch genauso relevant wie damals und gilt weiterhin als Standard für den Vogelschutz und allgemein für den Schutz der biologischen Vielfalt in den EU-Mitgliedstaaten.

Derzeit gibt es in Europa rund 500 Vogelarten; jede von ihnen spielt eine wichtige Rolle für die biologische Vielfalt. Vögel sind anfällig für Umweltbelastungen, und ihre Populationen können Veränderungen des Umweltzustands widerspiegeln.

Ziel der Richtlinie ist es, alle in der EU heimischen wild lebenden Vogelarten und ihre wichtigsten Lebensräume zu schützen. Vogelarten, die zurückgegangen sind, sollen sich erholen und langfristig wieder gedeihen können.

Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Vogelpopulationen und ihre Lebensräume zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dazu gehört die Einführung des Verbots, wild lebende Vogelarten absichtlich zu stören, zu töten, zu fangen, Handel mit ihnen zu betreiben oder ihre Nester zu zerstören.

Die Habitat-Richtlinie

Ziel der Habitat-Richtlinie ist der Schutz einer großen Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume, in denen sie vorkommen.

Wie die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet auch die Habitat-Richtlinie alle Mitgliedstaaten, strenge Regeln zum Schutz bestimmter Arten und Lebensräume einzuführen. Dabei muss beispielsweise Folgendes verboten werden:

  • alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren
  • jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
  • der Besitz, Transport und Verkauf von aus der Natur entnommene Exemplaren

Werden weitere Erhaltungsmaßnahmen beschlossen, müssen laut Richtlinie auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren berücksichtigt werden.

Erhalt von Großraubtieren in Europa

In der EU gibt es sechs Arten von Großraubtieren: Braunbär, Wolf, Eurasischer Luchs, Pardelluchs, Vielfraß und Goldschakal. Mindestens eine dieser Arten ist in jedem der EU-Festlandstaaten präsent.

Durch erfolgreiche Schutzvorschriften wie die Habitat-Richtlinie haben sich die Großraubtier-Populationen in Europa in den vergangenen 50 Jahren bemerkenswert gut erholt.

Schutzstatus des Wolfs

Die Wolfspopulation in Europa hat sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. Dies hat zu Problemen bei der Koexistenz wild lebender Tiere und menschlicher Tätigkeiten geführt.

Im April 2025 hat der Rat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern – von „streng geschützt“ zu „geschützt“. Das heißt, die Mitgliedstaaten müssen weiterhin für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sorgen und die Entwicklung überwachen, was zu vorübergehenden oder örtlich begrenzten Jagdverboten führen kann.

Natura 2000

Natura 2000 ist das weltweit größte koordinierte System von Schutzgebieten; es umfasst Land- und Meeresgebiete in allen EU-Ländern. Ziel ist der Schutz von Gebieten mit besonders wertvollen oder stark bedrohten Arten und Lebensräumen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie bilden den allgemeinen Rechtsrahmen für den Schutz und die Verwaltung der Natura-2000-Gebiete. In der Habitat-Richtlinie wird festgelegt, wie die EU-Mitgliedstaaten die Gebiete schützen und verwalten sollen.

Dabei müssen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Faktoren – ebenso wie regionale und lokale Eigenheiten – berücksichtigt werden, wenn Erhaltungsziele und ‑maßnahmen für ein bestimmtes Gebiet festgelegt werden.

Das LIFE-Programm

LIFE ist das wichtigste Programm der EU für die Unterstützung und Finanzierung von Projekten zum Schutz der Umwelt, zur Wiederherstellung der Natur und zur Erhaltung von Arten.

Seit seiner Einführung wurden damit über 1 800 Artenschutz- und Biodiversitätsprojekteunterstützt. Durch die Unterstützung der Verwaltung von Schutzgebieten hat es ferner eine zentrale Rolle bei der Einrichtung von Natura 2000 gespielt.

Warum Salamander wichtig sind

Selbst kleine Lebewesen wie Salamander spielen eine sehr große Rolle, wenn es darum geht, das faszinierende Netz des Lebens zu erhalten.

Mit der Habitat-Richtlinie schützt die EU Salamander und Hunderte weitere Tierarten, ebenso wie Pflanzen und Naturgebiete. Von Finnland bis Malta, von Rumänien bis Portugal hat die EU mit ihren Vorschriften dazu beigetragen, Lebensräume und die dort lebenden Arten zu erhalten.

Foto eines Salamanders

Letzte Überprüfung: 15. Januar 2025