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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 29. Mai 2017 12:55

Rat und Parlament einigen sich auf neuen Mechanismus zum besseren Schutz der Europäerinnen und Europäer vor psychoaktiven Substanzen

Der Rat und das Parlament haben am 29. Mai eine politische Einigung über ein Paket zur Reform der Rechtsvorschriften über neue psychoaktive Substanzen, die als Alternativen zu illegalen Drogen genutzt werden, erzielt.

Der neue Mechanismus wird eine wirksamere und effizientere Reaktion der EU auf neue psychoaktive Substanzen ermöglichen, die immer rascher auf dem EU-Markt auftauchen und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen.

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit, sagte Folgendes: "Legale Drogen ('legal highs') sind ein wachsendes Problem für die öffentliche Gesundheit in Europa und die jungen Menschen sind am stärksten gefährdet. Die EU wird dank dieser neuen Vorschriften schneller und wirksamer reagieren können. Wir werden die Zeit, die bisher erforderlich war, um neue psychoaktive Substanzen zu bewerten und gegebenenfalls über ein EU-weites Verbot zu entscheiden, drastisch reduzieren können."

Durch das Paket wird das Verfahren auf EU-Ebene für die Bewertung der potenziellen negativen Auswirkungen einer neuen psychoaktiven Substanz und die Entscheidung über ein mögliches Verbot gestrafft. Dieses Verfahren wird fast doppelt so schnell wie das alte sein. Ferner wird die Frist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die EU-Entscheidung auf nationaler Ebene umsetzen müssen, durch die neuen Vorschriften von zwölf auf sechs Monate weiter verkürzt. Das Gesetzgebungspaket stellt auch darauf ab, den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren auf EU-Ebene zu verbessern.

Das Paket besteht aus einem Rechtsakt zur Änderung der Verordnung zur Gründung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hinsichtlich des Informationsaustauschs, des Frühwarnsystems und des Risikobewertungsverfahrens in Bezug auf psychoaktive Substanzen, und einer Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses des Rates von 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels.

Weiteres Vorgehen 

Auf Grundlage der politischen Einigung zwischen den beiden Institutionen werden die Texte in den kommenden Monaten von beiden Institutionen förmlich verabschiedet.

Hintergrund 

Neue psychoaktive Substanzen sind natürliche oder synthetische Stoffe, die das zentrale Nervensystem beeinträchtigen und eine ähnliche Wirkung wie illegale Drogen (z.B. Kokain, Heroin oder Cannabis) haben. Sie können Halluzinationen verursachen und zu Veränderungen im Denken, im Verhalten, in der Wahrnehmung, im Bewusstsein oder in der Stimmungslage führen und andere unerwünschte Auswirkungen haben. Sie werden tatsächlich häufig als legale Alternativen zu illegalen Drogen vermarktet – daher die Bezeichnung "legale Drogen" ("legal highs").

Dass eine Änderung der Rechtsvorschriften über psychoaktive Substanzen notwendig wurde, ist auf die rasche und massive Verbreitung von neuen psychoaktiven Substanzen – sowohl weltweit als auch in Europa – zurückzuführen. Dem Frühwarnsystem der EU wurden im Jahr 2015 98 und im Jahr 2016 66 neue psychoaktive Substanzen erstmals gemeldet; damit stieg die Gesamtzahl der beobachteten neuen psychoaktiven Substanzen auf über 600, wovon mehr als 460 (über 75 %) allein in den vergangenen sechs Jahren ermittelt wurden.

Ansprechpartner für Journalisten

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024