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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 29. Mai 2017 16:05

Demokratische Republik Kongo: EU beschließt Sanktionen gegen neun weitere Personen

Der Rat hat mit sofortiger Wirkung restriktive Maßnahmen gegen neun Personen beschlossen, die Leitungsfunktionen in der staatlichen Verwaltung und in der Befehlskette der Sicherheitskräfte in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) innehaben. Sie kommen zu den sieben Personen hinzu, gegen die die EU bereits am 12. Dezember 2016 Sanktionen verhängt hatte, weil sie den Wahlprozess behindert hatten und für damit verbundene Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren.

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Erklärung der EU zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo  

Die Europäische Union ist nach wie vor tief besorgt über die Verschlechterung der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK).

Die Krise in der Provinz Kasai hat unter sicherheitspolitischen und humanitären Gesichtspunkten ebenso wie mit Blick auf die Menschenrechte ein extremes Ausmaß erreicht. Die EU verurteilt nachdrücklich alle Gewalttaten – unabhängig davon, wer sie begangen hat –, ist jedoch besorgt über Berichte über unverhältnismäßige Gewalt im Zusammenhang mit der Krise, die von staatlicher Seite, insbesondere den Sicherheitskräften, ausgeübt wird. Sie fordert die Regierung der DRK nachdrücklich auf, unter Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorzugehen und unverzüglich glaubhafte und transparente Untersuchungen einzuleiten, die auch im Sinne ihrer Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit von hochrangigen internationalen Experten unterstützt werden und darauf abzielen, die für Gewalttaten und Massaker Verantwortlichen zu stellen. Sie betont, dass die Stabilisierungsmission der VN in der DRK (MONUSCO) in der Lage sein muss, ihr Mandat uneingeschränkt zu erfüllen, und dass humanitärer Zugang zu den von der Krise betroffenen Gebieten gewährleistet werden muss.

Die EU ist nach wie vor besorgt über die anhaltenden Beschränkungen des demokratischen Raums und der Grundrechte, zu denen auch Einschränkungen der Arbeit der Medien und das Verbot von Demonstrationen gehören.

Auf politischer Ebene verleiht die EU ihrer Besorgnis über den fehlenden Konsens, den Übergang voranzubringen, Ausdruck. Sie wiederholt, dass ein nachhaltiger Ausweg aus der Krise nur möglich ist, wenn der Übergang zu demokratischen und transparenten Wahlen führt, die so bald wie möglich abgehalten werden und mit der Verfassung und mit der politischen Einigung vom 31. Dezember 2016 im Einklang stehen. Insbesondere ist hier ein Handeln in redlicher Absicht gefordert, sodass wirklich integrative Übergangsinstitutionen eingerichtet und zügig Maßnahmen zum Abbau der Spannungen eingeleitet werden; dies sind zwei wesentliche Voraussetzungen dafür, dass die Wahlen offen und ungestört stattfinden können. Meinungsfreiheit und Diskussionen Raum zu geben, ist von entscheidender Bedeutung dafür, es den Bürgern zu ermöglichen, sich frei zu äußern, während sie sich darauf vorbereiten, zur Wahl zu gehen.

Der Wahlprozess ist nach wie vor die größte Herausforderung in den nächsten Monaten, angefangen mit der Festlegung eines einvernehmlichen Zeitplans für die Wahlen und eines Haushalts gemäß der politischen Einigung. Werden die Resolution 2348 des VN-Sicherheitsrates und die im Rahmen der politischen Einigung eingegangenen Verpflichtungen eingehalten, so kann die Europäische Union diesen Prozess unterstützen. Die Festlegung eines Zeitplans wird den Prozess strukturieren und dafür sorgen, dass rechtzeitig Unterstützung regionaler und internationaler Partner mobilisiert werden kann. Die EU fördert und unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Internationalen Organisation der Frankophonie und anderer internationaler Partner.

Die kritische sozioökonomische Lage, verschlimmert durch die mangelhafte Regierungsführung und Veruntreuung nationaler Ressourcen, führt dazu, dass weite Teile der Bevölkerung, insbesondere junge Menschen, kaum Zukunftsperspektiven haben, und birgt die Gefahr einer Destabilisierung. Wie in ihren Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 angekündigt, hat die EU heute angesichts der erheblichen Verschlechterung der Lage neue restriktive Maßnahmen gegen neun Personen verhängt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Die Europäische Union wird die politischen Entwicklungen und die Entwicklung der Menschenrechtslage in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen und je nach ihrer Richtung beschließen, zusätzliche restriktive Maßnahmen zu verhängen oder umgekehrt bestehende aufzuheben. In diesem Zusammenhang bekräftigt sie ihre Bereitschaft, einen politischen Dialog auf höchster Ebene im Einklang mit Artikel 8 des Abkommens von Cotonou aufzunehmen.

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Der heutige Beschluss betrifft den ehemaligen und den derzeitigen Innenminister, den Gouverneur von Kasai-Central, den ehemaligen Gouverneur der Provinz Haut-Katanga, zwei führende Beamte, einen Milizenführer sowie den Direktor des National Intelligence Service, die alle zu Handlungen beigetragen haben, die schwere Menschenrechtsverletzungen in der DRK darstellen, indem sie diese geplant, geleitet oder begangen haben. Gelistet ist auch der Minister für Kommunikation und Medien und Regierungssprecher als Verantwortlicher für die repressive Medienpolitik in der DRK, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf die Durchführung von Wahlen untergräbt.

Die Namen der betroffenen Personen und die Gründe, aus denen sie der Rat in die Liste aufgenommen hat, sind dem Amtsblatt vom 29. Mai 2017 zu entnehmen. Die restriktiven Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie umfassen ein Verbot der Einreise in die EU und das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Verbot, den in der Liste aufgeführten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024