- Europäischer Rat
- SCHLUSSFOLGERUNGEN
- 16. Oktober 2020 14:25
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 15./16. Oktober 2020
Der Europäische Rat hat am 15./16. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zu den Themen COVID‑19, Beziehungen EU-Vereinigtes Königreich, Klimawandel und Außenbeziehungen angenommen.
I. COVID‑19
1. Der Europäische Rat hat sich mit der aktuellen epidemiologischen Lage befasst, die in dieser Form beispiellos ist und Anlass zu sehr großer Sorge gibt.
2. Er hat die Fortschritte begrüßt, die bisher bei der Gesamtkoordinierung der Maßnahmen gegen COVID‑19 auf EU-Ebene – einschließlich der Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit – erzielt wurden. Er ruft den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die Gesamtkoordinierungsbemühungen auf der Grundlage der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse fortzusetzen, insbesondere in Bezug auf Quarantänevorschriften, die grenzüberschreitende Ermittlung von Kontaktpersonen, Teststrategien, die gemeinsame Bewertung von Testverfahren, die gegenseitige Anerkennung von Tests und die vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU. Der Europäische Rat wird regelmäßig auf diese Angelegenheit zurückkommen.
3. Der Europäische Rat begrüßt die Arbeiten auf EU-Ebene zur Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen und betont erneut, wie wichtig ein solider Genehmigungs- und Überwachungsprozess, der Aufbau von Impfkapazitäten in der EU und ein fairer und finanziell tragbarer Zugang zu Impfstoffen sind. Der Europäische Rat spricht sich auch für eine weitere Zusammenarbeit auf globaler Ebene aus.
Ein gemeinsamer Ansatz für COVID-19-Reisebestimmungen in der EU (bis zum 13. Juni 2021) (Infografik)
II. Beziehungen EU-Vereinigtes Königreich
4. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass der Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 enden wird, und stellt besorgt fest, dass die Fortschritte bei den Kernfragen von besonderem Interesse für die Union noch immer nicht für eine Einigung ausreichen.
5. Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit der Union, auf der Grundlage der Verhandlungsrichtlinien vom 25. Februar 2020 unter Achtung der zuvor vereinbarten Leitlinien und Erklärungen des Europäischen Rates, insbesondere jener vom 25. November 2018, zu einer möglichst engen Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich zu gelangen; das gilt vor allem im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen, Governance und Fischerei.
6. Vor diesem Hintergrund ersucht der Europäische Rat den Chefunterhändler der Union, die Verhandlungen in den kommenden Wochen fortzusetzen, und fordert das Vereinigte Königreich auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Einigung zu ermöglichen.
7. Was das von der Regierung des Vereinigten Königreichs eingebrachte Binnenmarktgesetz anbelangt, so weist der Europäische Rat darauf hin, dass das Austrittsabkommen und seine Protokolle vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden müssen.
8. Der Europäische Rat appelliert an die Mitgliedstaaten, die Organe der Union und alle Interessenträger, ihre Arbeit zu intensivieren, um auf allen Ebenen und für alle Ergebnisse – auch für den Fall, dass es keine Einigung gibt – vorbereitet und gerüstet zu sein, und ersucht insbesondere die Kommission, im Interesse der Union liegende einseitige und befristete Notfallmaßnahmen rechtzeitig in Betracht zu ziehen.
9. Der Europäische Rat wird mit der Angelegenheit befasst bleiben.
III. Klimawandel
10. Um das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu erreichen, muss die EU ihr Ambitionsniveau für das kommende Jahrzehnt erhöhen und ihren Rahmen für die Klima- und Energiepolitik aktualisieren. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“ einschließlich des vorgeschlagenen Ziels, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu verringern, sowie die zur Erreichung dieses Ambitionsniveaus erforderlichen Maßnahmen erörtert.
11. Unter Hinweis auf seine früheren Schlussfolgerungen vertritt der Europäische Rat die Auffassung, dass das aktualisierte Ziel von der EU gemeinsam auf möglichst kosteneffiziente Weise erfüllt werden sollte. Alle Mitgliedstaaten werden sich an diesen Anstrengungen beteiligen, wobei die nationalen Gegebenheiten sowie Fairness- und Solidaritätsaspekte berücksichtigt werden. Alle einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union müssen zu dem neuen Ziel für 2030 und zur Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels beitragen, wobei auf gleiche Rahmenbedingungen und die Verhinderung einer Verlagerung von CO2-Emissionen zu achten ist.
12. Der Europäische Rat ersucht den Rat, die Arbeiten an dieser Agenda voranzubringen. Er ersucht die Kommission, eingehende Konsultationen mit den Mitgliedstaaten zu führen, um jeweils die konkrete Situation zu beurteilen, und mehr Informationen über die Auswirkungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereitzustellen. Der Europäische Rat wird sich auf seiner Dezembertagung erneut mit diesem Thema befassen, damit noch in diesem Jahr eine Einigung über ein neues Emissionsreduktionsziel für 2030 und die Vorlage des aktualisierten national festgelegten Beitrags der EU zum UNFCCC erfolgen können.
13. Der Europäische Rat ruft alle anderen Parteien dazu auf, ebenfalls einen aktualisierten national festgelegten Beitrag vorzulegen. Er unterstreicht, wie wichtig ein entschlossenes abgestimmtes Handeln mittels einer aktiven europäischen Klimadiplomatie ist, um die Kräfte weltweit zu bündeln und so die Sache der Bekämpfung des Klimawandels weiter voranzubringen.
IV. Außenbeziehungen
Beziehungen zu Afrika
14. Die EU misst dem Ausbau ihrer strategischen Beziehungen zu Afrika und ihrer Partnerschaft mit der Afrikanischen Union, die sich nach wie vor auf beiderseitige Interessen und geteilte Verantwortung stützen, hohe Priorität bei. Afrika ist aufgrund unserer geografischen, geschichtlichen und kulturellen Nähe sowie gemeinsamer Werte und Verpflichtungen ein natürlicher Partner für die Europäische Union. Das sich wandelnde globale Umfeld und die vielen kurz- und langfristigen Herausforderungen, mit denen beide Kontinente konfrontiert sind, verdeutlichen, wie wichtig es ist, unsere politischen Beziehungen und unsere Zusammenarbeit auf allen Gebieten zu vertiefen und zu erneuern.
15. Im aktuellen Kontext sind Solidarität und eine enge Zusammenarbeit im Kampf gegen die COVID‑19-Pandemie – einschließlich der Entwicklung von Impfstoffen und ihrer Verteilung – von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Rat bekennt sich dazu, die EU-Unterstützung für die Gesundheitssysteme und für die Verstärkung der Vorsorge- und Reaktionskapazitäten der Partner auszubauen.
16. Um zur Bewältigung der Folgen der COVID< />19-Pandemie beizutragen, setzt sich der Europäische Rat dafür ein, die internationalen Bemühungen um einen Schuldenerlass für die afrikanischen Länder in koordinierter Weise innerhalb der einschlägigen multilateralen Rahmen voranzubringen, und ersucht den Rat, bis Ende November 2020 einen gemeinsamen Ansatz hierfür auszuarbeiten.
17. Es gibt nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen. Die EU ist Afrikas größter Handels-, Investitions- und Entwicklungspartner. Auf dieser Grundlage können wir noch mehr tun, um das enorme Potenzial unserer Beziehungen zu nutzen. Parallel zu ihrem eigenen ökologischen und digitalen Wandel möchte die EU ihre Partnerschaft mit Afrika in Bezug auf dessen wirtschaftlichen Wandel ausweiten. In diesem Zusammenhang erörterte der Europäische Rat seine Absicht, mit seinen afrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten und die Investitionen durch die gemeinsame Arbeit an einem umfassenden, zahlreiche Sektoren, Ebenen und Interessenträger einschließenden Investitionsprogramm zu intensivieren. Der Europäische Rat betrachtet die folgenden Sektoren als maßgeblich für die weitere Zusammenarbeit und weitere Investitionen: digitale und wissensbasierte Wirtschaft, erneuerbare Energie, Verkehr, Gesundheit und Agrar- und Ernährungswirtschaft. Darüber hinaus sollen – unter Verweis auf die Strategische Agenda und die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Juni 2020 – universelle Werte, Nichtdiskriminierung sowie gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle, die Teilhabe der Frauen, die Inklusion junger Menschen, Bildung und Kompetenzen, soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit wichtige Querschnittsthemen für das Engagement der EU sein. Von besonderer Bedeutung sind ferner die Unterstützung der wirtschaftlichen Integration auf regionaler und kontinentaler Ebene sowie der Förderung der interkontinentalen wirtschaftlichen Integration.
18. Dauerhafter Frieden sowie dauerhafte Sicherheit und Stabilität in Afrika sind ein gemeinsames Ziel und Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Die EU ist bereit, die Bemühungen Afrikas um Frieden und Sicherheit, gute Regierungsführung und Förderung der Menschenrechte weiter zu unterstützen. Die EU möchte zudem mit den afrikanischen Partnern zusammenarbeiten, um die Frage der Mobilität und alle Aspekte der Migration, einschließlich der regulären Migration, der Bekämpfung der illegalen Migration, der Rückübernahme sowie der Bekämpfung von Schleusernetzen, auf beiden Kontinenten und zwischen ihnen, zu behandeln. Eine für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaft erfordert einen ausgewogenen, kohärenten und umfassenden Ansatz, der sich an den Grundsätzen von Solidarität, Partnerschaft und gemeinsamen Verantwortung orientiert.
19. Der Europäische Rat ruft ferner zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit Afrika auf, mit der generell multilaterale Lösungen im globalen Kontext vorangebracht werden sollen. Von wesentlicher Bedeutung sind Konsultationen mit den afrikanischen Partnern, bei denen wir zusammen gemeinsame Prioritäten festlegen. Wenn wir unsere Kräfte bündeln, werden wir imstande sein, unsere gemeinsamen Interessen in einer zunehmend komplexen und unsicheren Welt besser zu verteidigen. Dafür müssen wir bei den Standpunkten, die wir auf der Weltbühne vertreten, einiger sein und unseren gebündelten Einfluss – auch in multilateralen Gremien – entschlossener und wirksamer geltend machen. Die Europäische Union sieht den bevorstehenden politischen Treffen mit der Afrikanischen Union, bei denen die Partnerschaft auf ein neues Niveau gehoben werden soll, erwartungsvoll entgegen.
Südliche Nachbarschaft
20. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Barcelona-Prozesses in diesem Jahr wird der Europäische Rat im Dezember eine strategische Aussprache über die südliche Nachbarschaft führen.
Belarus
21. Der Europäische Rat billigt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Oktober 2020 und bekundet seine Solidarität mit Litauen und Polen angesichts der belarussischen Vergeltungsmaßnahmen. Er verurteilt die anhaltende Gewalt gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten.
Türkei
22. Der Europäische Rat bekräftigt seine Schlussfolgerungen vom 1./2. Oktober 2020 und bedauert die erneuten einseitigen und provozierenden Handlungen der Türkei im östlichen Mittelmeer, einschließlich der jüngsten Explorationstätigkeiten. Der Europäische Rat fordert nachdrücklich die Einhaltung der Resolutionen 550 und 789 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, betont die Bedeutung des Status von Varosha und bekräftigt seine uneingeschränkte Solidarität mit Griechenland und Zypern.
23. Der Europäische Rat fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese Handlungen einzustellen und konsequent und nachhaltig auf einen Abbau der Spannungen hinzuarbeiten. Er wird in Weiterverfolgung seiner Schlussfolgerungen vom 1./2. Oktober 2020 mit der Angelegenheit befasst bleiben.
MH17
23. Der Europäische Rat fordert die Russische Föderation auf, die trilateralen Verhandlungen zwischen Australien, den Niederlanden und der Russischen Föderation über den Abschuss von Flug MH17 fortzusetzen. Mehr als sechs Jahre nach diesem tragischen Ereignis verdienen die 298 Opfer und ihre Angehörigen Gerechtigkeit. Der Europäische Rat unterstützt alle Bemühungen um Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht im Einklang mit der Resolution 2166 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
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Letzte Überprüfung: 24. Januar 2025