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Ein gemeinsamer Ansatz für COVID-19-Reisebestimmungen in der EU (bis zum 13. Juni 2021)

Infografik: Ein gemeinsamer Ansatz für COVID-19-Reisebestimmungen

Ein gemeinsamer Ansatz für COVID-19-Reisebestimmungen in der EU (bis zum 13. Juni 2021)

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen gemeinsamen Ansatz für COVID-19-Reisebestimmungen geeinigt und gemeinsame Kriterien für die Risikokartierung festgelegt.

Gemeinsame Kriterien

  • Testquote = Zahl der Tests pro 100 000 Einwohner in der letzten Woche
  • Testpositivitätsrate = Prozentsatz positiver Tests in der letzten Woche
  • kumulative Fallzahl über 14 Tage = Zahl neuer Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen (auf regionaler Ebene)

Vergleichbare Daten

Die EU-Mitgliedstaaten übermitteln wöchentlich Daten an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlicht eine gemeinsame farbkodierte Karte mit regionalen Daten als Unterstützung für die Beschlüsse der EU-Mitgliedstaaten.

Gemeinsame Farbcodes: Kartierung von Risikogebieten

  • grün, wenn die 14-Tage-Melderate unter 25 und die Testpositivitätsrate unter 4 % liegt
  • orange, wenn die 14-Tage-Melderate unter 50 liegt, die Testpositivitätsrate jedoch 4 % oder mehr beträgt, oder wenn die 14-Tage-Melderate zwischen 25 und 150 und die Testpositivitätsrate unter 4 % liegt
  • rot, wenn die 14-Tage-Melderate bei 50 oder mehr liegt und die Testpositivätsrate 4 % oder mehr beträgt, oder wenn die 14-Tage-Melderate bei mehr als 150 liegt
  • dunkelrot, wenn die 14-Tage-Melderate über 500 liegt
  • grau, wenn nicht genügend Informationen vorliegen oder wenn die Testquote unter 300 liegt

Gemeinsamer Ansatz für COVID-19-Bestimmungen

Grüne Gebiete

  • Es sollte keine Beschränkungen für die Freizügigkeit von Personen geben.

Orangene Gebiete

  • Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein, und es sollten Unterschiede in der epidemiologische Lage von orangen und roten Gebieten beachtet werden.
  • Grundsätzlich sollte die Einreise aus orangen/roten Gebieten nicht verweigert werden, aber es könnten bestimmte Anforderungen gelten.
  • Mögliche Anforderungen an Reisende: Quarantäne bzw. Selbstisolierung und COVID-19-Test vor oder nach der Ankunft.
  • Andere betroffene EU-Mitgliedstaaten sollten 48 Stunden vor Inkrafttreten von Maßnahmen informiert werden.

Rote Gebiete

  • Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein, und es sollten Unterschiede in der epidemiologische Lage von orangen und roten Gebieten beachtet werden.
  • Grundsätzlich sollte die Einreise aus orangen/roten Gebieten nicht verweigert werden, aber es könnten bestimmte Anforderungen gelten.
  • Von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte abgeraten werden.
  • Mögliche Anforderungen an Reisende: Quarantäne bzw. Selbstisolierung und COVID-19-Test vor oder nach der Ankunft.
  • Andere betroffene EU-Mitgliedstaaten sollten 48 Stunden vor Inkrafttreten von Maßnahmen informiert werden.

Dunkelrote Gebiete

  • Die Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein, und es sollten Unterschiede in der epidemiologische Lage von orangen und roten Gebieten beachtet werden.
  • Grundsätzlich sollte die Einreise aus orangen/roten Gebieten nicht verweigert werden, aber es könnten bestimmte Anforderungen gelten.
  • Von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen sollte abgeraten werden.
  • Anforderungen an Reisende: Quarantäne bzw. Selbstisolierung und COVID-19-Test vor der Ankunft.
  • Andere betroffene EU-Mitgliedstaaten sollten 48 Stunden vor Inkrafttreten von Maßnahmen informiert werden.

Für Gebiete mit einer hohen Prävalenz von besorgniserregenden Varianten könnten ähnliche Maßnahmen wie für dunkelrote Gebiete gelten.

Von Reisenden kann die Vorlage ausgefüllter Reiseformulare verlangt werden.

Ausnahmen

Keine Quarantänepflicht für Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise in Ausübung dieser Funktion zwingend notwendig ist.

Grundsätzlich keine COVID-19-Tests für Beschäftigte im Verkehrssektor und für Personen, die häufig Grenzen überschreiten, etwa um ihrer Arbeit oder ihrem Studium nachzugehen, oder aus familiären Gründen.

Weshalb ist die Koordinierung der COVID-19-Maßnahmen so wichtig?

  • Wahrung der Freizügigkeit
  • mehr Transparenz für Bürger und Unternehmen
  • Vermeidung von Fragmentierung und Beeinträchtigungen

COVID-19-Maßnahmen sollten

  • ausschließlich dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen
  • verhältnismäßig sein
  • nicht diskriminierend sein (z. B. nach Staatsangehörigkeit)
  • die Besonderheiten der Grenzregionen und geografisch isolierter Gebiete berücksichtigen
  • aufgehoben werden, sobald es die epidemiologische Lage zulässt

Ankündigung neuer Maßnahmen

  • Unterrichtung der Öffentlichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus
  • Alle Informationen und Aktualisierungen sind verfügbar auf der EU-Website „reopen.europa.eu“