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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ sorgt dafür, dass das auswärtige Handeln der Europäischen Union einheitlich, kohärent und wirksam umgesetzt wird.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ ist für die Außenpolitik der EU und die diplomatischen Beziehungen der Union zur übrigen Welt zuständig.

In dem Rat wird über Sicherheits- und Verteidigungsfragen entschieden, es werden Handelsabkommen geschlossen und internationale Partnerschaften aufgebaut.

Eine schematische Darstellung der Erde. Rechts daneben die Sterne der EU-Flagge.

Arbeitsbereiche des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“

Der Rat fasst Beschlüsse zur Stärkung der Verteidigungsindustrie der EU und ihrer militärischen Fähigkeiten und ergreift andere verteidigungspolitische Maßnahmen.

Der Rat trägt zur Festlegung des Standpunkts der EU zum Welthandel bei und spielt eine entscheidende Rolle bei Handelsabkommen mit Nicht-EU-Ländern und -Regionen.

Der Rat gibt den Rahmen für die Politik der EU im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und internationale Partnerschaften vor, unter anderem durch die Initiative Global Gateway.

Der Rat entscheidet über die Reaktion der EU auf Krisen in der ganzen Welt, wie den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Krisen im Gazastreifen, in Afghanistan, Venezuela und Sudan.

Der Rat verhängt Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für bestimmte Handlungen wie Terrorismus oder die Untergrabung und Bedrohung der territorialen Unversehrtheit verantwortlich sind.

Der Rat setzt sich weltweit für die Menschenrechte ein, legt die strategischen Prioritäten der EU in den Gremien der Vereinten Nationen fest und verhängt Sanktionen angesichts von Menschenrechtsverletzungen.

Jüngste Beratungsgegenstände

Stilisierte Landkarte der Ukraine überlagert mit den Farben der ukrainischen Flagge. Rechts daneben die Sterne der EU-Flagge.
Russlands Krieg gegen die Ukraine

Russlands Krieg gegen die Ukraine

Naher Osten und Nordafrika

Naher Osten und Nordafrika

Verteidigungsbereitschaft der EU

Verteidigungsbereitschaft der EU

Arbeitsweise des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“

Im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ kommen die für auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Handel oder Entwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister aller Mitgliedstaaten zusammen. Je nach Tagesordnung tritt er in vier unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammen.

Auswärtige Angelegenheiten

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ setzt sich aus den EU-Außenministerinnen und -ministern zusammen. Er findet etwa einmal im Monat eine Tagung statt, meist in Brüssel und einige Male im Jahr in Luxemburg. Den Vorsitz hat der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik inne. Die Außenministerinnen und -minister kommen zweimal im Jahr zu einem informellen Treffen zusammen, dem sogenannten „Gymnich-Treffen“.

Verteidigung

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten/Verteidigung“ setzt sich aus den EU-Verteidigungsministerinnen und -ministern zusammen, bei denen es sich in einigen Mitgliedstaaten um die Außenministerinnen und -minister handeln kann. Sie kommen mindestens einmal alle sechs Monate unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen.

Handel

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten/Handel“ setzt sich aus den EU-Handelsministerinnen und -ministern zusammen, bei denen es sich in einigen Mitgliedstaaten um die Außenministerinnen und -minister oder die Wirtschaftsministerinnen und -minister handeln kann. Er tritt mindestens einmal alle sechs Monate zusammen und wird vom turnusmäßig wechselnden Vorsitz des Rates der EU geleitet. Darüber hinaus tritt er am Rande der jährlichen WTO-Ministertagung zusammen.

Entwicklung

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten/Entwicklung“ setzt sich aus den EU-Entwicklungsministerinnen und -ministern zusammen, bei denen es sich in einigen Mitgliedstaaten um die Außenministerinnen und -minister handeln kann. Sie kommen mindestens einmal alle sechs Monate unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen.

Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ setzt die vom Europäischen Rat für auswärtige Angelegenheiten festgelegten strategischen Leitlinien um. Auch die zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission nehmen an den Tagungen teil.

Die Arbeit des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ wird vom AStV vorbereitet, der sich aus den Ständigen Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt und vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) sowie von rund 30 spezialisierten Arbeitsgruppen unterstützt wird.

Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“

Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“.

Kaja Kallas ist die derzeitige Hohe Vertreterin. Außerdem ist sie Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin des Europäischen Auswärtigen Dienstes, dem diplomatischen Dienst der EU.

Kaja Kallas vor einem Rednerpult auf einer Pressekonferenz.
Die Hohe Vertreterin der EU Kaja Kallas

Arbeitsprogramm des irischen Vorsitzes

Zu den Prioritäten des irischen Vorsitzes gehören die Unterstützung der Ukraine, Frieden und Sicherheit im Nahen Osten, Verteidigungsbereitschaft, Cybersicherheit, Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen, maritime Sicherheit, globale Partnerschaften, Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.

Der irische Vorsitz arbeitet eng mit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen, um die Rolle der EU als prinzipientreuer globaler Akteur zu stärken, die regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern.

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 8. Juli 2026