- Rat (Landwirtschaft und Fischerei)
Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 12./13. Dezember 2021
Wichtigste Ergebnisse
Fischerei
Fangmöglichkeiten 2022 im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer
Im Laufe der zweitätigen Tagung nahmen die Mitgliedstaaten an trilateralen Konsultationen teil, um die Fangmöglichkeiten für die Mehrheit der kommerziell genutzten Bestände in EU- und Nicht-EU-Gewässern, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer festzulegen. Diese Konsultationen sollen am Montagabend fortgesetzt werden, bis eine endgültige politische Einigung über die Fangrechte für 2022 erzielt wird.
Im Dezember jedes Jahres tritt der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ zusammen, um die Fangbeschränkungen – auch als zulässige Gesamtfangmengen (Total Allowable Catches, TACs) bezeichnet – für die meisten kommerziell genutzten Fischbestände sowie nationale Quoten für jede Art festzulegen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit der Fischbestände und des Fischereisektors der EU sowie die ökologische, wirtschaftliche und soziale Dimension der Fischerei sicherzustellen. Verhandelt wird über Bestände, die die EU allein, gemeinsam mit benachbarten Nicht-EU-Ländern oder im Rahmen von Vereinbarungen bewirtschaftet, die sie mit regionalen Fischereiorganisationen (RFO) getroffen hat.
Dabei stützt sich der Rat auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission, in dem sie die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) für jede Art berücksichtigt hat.
Landwirtschaft
Notfallplan für Ernährungssicherheit in Krisenzeiten
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu dem von der Europäischen Kommission vorgelegten „Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten“ angenommen. Ziel des Plans ist die Vorbereitung auf mögliche künftige Herausforderungen, etwa extreme Wetterereignisse, Fragen der Pflanzen- und Tiergesundheit oder den Mangel an wichtigen Produktionsfaktoren wie Düngemitteln, Energie und Arbeitskräften. Die Ministerinnen und Minister begrüßten die Initiative und erkannten an, wie wichtig es ist, auf den Lehren aus der COVID-19-Pandemie aufzubauen. Insbesondere hoben sie hervor, dass die grenzüberschreitende Mobilität von Personen, Waren und Kapital aufrechterhalten werden müsse, auch in Krisenzeiten.
- Rat billigt Schlussfolgerungen zu einem neuen Plan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung in Europa (Pressemitteilung, 13. Dezember 2021)
- Schlussfolgerungen des Rates zum Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten
- Mitteilung der Kommission: Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten
Unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Es fand eine politische Debatte über die Frage unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette der EU statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere zwei wichtige Instrumente auf EU-Ebene zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Landwirtschaft: Richtlinie (EU) 2019/633 und Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Auf der Grundlage ihrer Erfahrungen auf nationaler Ebene teilten die Ministerinnen und Minister ihre Ansichten über die Wirksamkeit dieser Instrumente bei der Stärkung der Position der Landwirte in der Versorgungskette mit.
Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten (Infografik)
Sonstige Tagesordnungspunkte
Der Vorsitz informierte die Ministerrunde über den Stand der Verhandlungen über die Fischereikontrollverordnung und die BIOEAST-Initiative. Letzteres war auch Gegenstand einer Erklärung der ungarischen Delegation im Namen der elf BIOEAST-Mitgliedstaaten. Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die vorgeschlagene Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und über Möglichkeiten, die Wirksamkeit öffentlicher Investitionen im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei und Aquakulturfonds zu steigern. Weitere Punkte, die von den Mitgliedstaaten angesprochen wurden, waren Brustbeinfrakturen bei Legehennen (Dänemark), Nachhaltigkeit in der Lebensmittelversorgungskette (Slowakei), Agrar- und Lebensmittelausfuhren nach China (Litauen), steigende Preise für landwirtschaftliche Betriebsmittel (Spanien), die GAP-Strategiepläne und Probleme im Schweinefleischsektor (beide Tschechien).
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereiaufsicht
- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung von Produkten, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt und über ihre Ausfuhr sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010
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A-Punkte
Der Rat nahm ohne Aussprache die Punkte an, die in der Liste der gesetzgebenden und der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind.
Agrarstatistiken
Die Ministerinnen und Minister verabschiedeten eine Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der EU für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027. Die Mitgliedstaaten sollen sich darauf verlassen können, weiterhin finanzielle Unterstützung für die Erhebung von Daten über die Struktur ihrer landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten. Dazu wird in der Verordnung die entsprechende Finanzausstattung für den Zeitraum 2021–2027 festgesetzt.
Delegierte Rechtsakte im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik 2021-2027
Der Rat bestätigte seine Absicht, keine Einwände gegen zwei delegierte Rechtsakte zu erheben, mit denen die Bestimmungen der reformierten gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ergänzt werden sollen. Der erste Rechtsakt enthält zusätzliche Anforderungen für bestimmte Interventionsarten, die von den Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen festgelegt werden, sowie Vorschriften über den Anteil für den Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard Nr. 1). Der zweite Rechtsakt enthält Vorschriften für die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die Finanzverwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro.
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