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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 24. Februar 2022, 24. Februar 2022
Wichtigste Ergebnisse
Das industrielle Ökosystem der Mobilität
Die Ministerrunde führte eine Aussprache über die Zukunft des industriellen Ökosystems der Mobilität im Kontext des grünen Wandels.
Die Dekarbonisierung unserer Verkehrsmittel ist von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Klimastörungen. In diesem Zusammenhang müssen wir die Auswirkungen des Grünen Pakts und von „Fit für 55“ auf den Verkehr, z. B. im Automobil-, Schienen- und Luftverkehrssektor, vorziehen. Denn diese Instrumente werden einen außerordentlich tiefgreifenden Wandel unserer Produktionsketten und unseres Qualifikationsbedarfs voraussetzen. Dies lässt sich nur durch beträchtliche Begleitmaßnahmen und Investitionen erreichen. Wir möchten erfahren, welche Orientierungspunkte und Instrumente wir nach Ansicht der europäischen Länder einsetzen müssen, um diesen Wandel zu vollziehen.
Agnès Pannier-Runacher, Beigeordnete Ministerin für Industrie Frankreichs
Die Mitgliedstaaten haben sich dafür ausgesprochen, dass der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) in Anbetracht der mit dem ökologischen Wandel in der Europäischen Union verbundenen industriellen Herausforderungen eine wichtige Rolle bei der Ausrichtung der verschiedenen politischen Maßnahmen zu dessen Beschleunigung spielen muss.
Die Ministerinnen und Minister erörterten die spezifischen Herausforderungen für die Mobilitätsindustrien, die der Wandel für die Umsetzung des Pakets „Fit für 55“ darstellt. Sie tauschten sich über den Umfang und die Kosten des ökologischen Wandels der Mobilität, aber auch über die langfristigen Vorteile und die Maßnahmen zur Unterstützung dieses Wandels aus.
Der Vorsitz hat die Beratungen auf dem informellen Treffen der Industrieminister vom 31. Januar und 1. Februar in Lens (Frankreich) wieder aufgegriffen. Die Ministerinnen und Minister hatten Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch über die Frage, wie im Hinblick auf eine stärkere strategische Autonomie der EU die interne und externe Versorgung der europäischen Industrie mit kritischen Rohstoffen gesichert werden kann.
Der Vorsitz erinnerte daran, dass in drei Bereichen Fortschritte erzielt werden müssen: (i) die Sicherung der Versorgung von außerhalb der Europäischen Union, (ii) die Weiterentwicklung von Recycling und Innovation, um den Rohstoffverbrauch zu verbessern und die in Europa bereits vorhandenen Rohstoffe zu erhalten, und iii) die Schaffung eines Rahmens für die Rohstoffgewinnung in Europa.
Drittstaatliche Subventionen
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über die Verordnung über drittstaatliche Subventionen, die zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen.
Ein fairer Wettbewerb, der durch drittstaatliche Subventionen nicht verzerrt wird, ist eine notwendige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und für den Fortbestand europäischer Industrieprojekte, die zur Stärkung unserer strategischen Autonomie beitragen. Dieser Vorschlag ist daher eine Schlüsselkomponente unserer europäischen Industriestrategie.
Agnès Pannier-Runacher, Beigeordnete Ministerin für Industrie Frankreichs
Mit diesem Vorschlag sollen Verzerrungen im Binnenmarkt abgestellt werden, die durch Subventionen von Regierungen von Drittländern an Unternehmen entstehen, die in der Europäischen Union eine Wirtschaftstätigkeit ausüben.
Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass die von Drittstaaten gezahlten Subventionen derselben Kontrolle unterliegen müssen wie die Subventionen der Mitgliedstaaten. Mehrere von ihnen unterstützen die Kommission als einzige für die Anwendung der Verordnung befugte Stelle, während einige betonten, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Verordnung eine aktivere Rolle spielen müssten.
Die Kommission stellte der Ministerrunde kurz das am 8. Februar veröffentlichte Halbleiterpaket oder „Chips Act“ vor.
Da der Halbleitersektor für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, wird dieses Thema auch auf der Tagesordnung einer der nächsten Tagungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) stehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
Der Rat hat einstimmig eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen.
Die Annahme eines gemeinsamen Standpunkts der Mitgliedstaaten zu diesem Text auf Veranlassung des französischen Vorsitzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ökologischen Wandel unserer Unternehmen. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem verantwortungsvolleren Kapitalismus. Europa wird morgen maßgeblich für Standards für nichtfinanzielle Kriterien sein.
Olivia Grégoire, französische Staatssekretärin für soziale, solidarische und verantwortungsvolle Wirtschaft.
Mit dem Vorschlag sollen Lücken in den bestehenden Vorschriften für die Angabe nichtfinanzieller Informationen geschlossen werden, deren Qualität und Vergleichbarkeit für eine angemessene Berücksichtigung seitens der Investoren nicht ausreichten.
Diese Lücken behindern den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Darüber hinaus führt die hohe Nachfrage nach derzeit nicht harmonisierten Daten zu einer erheblichen Belastung für die Unternehmen, die rationeller gestaltet werden muss.
Der Vorsitz informierte über den Stand der Beratungen über den Kommissionsvorschlag über ein einheitliches Ladegerät für Elektronikgeräte. Er unterrichtete die Ministerrunde insbesondere über das vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 26. Februar angenommene Verhandlungsmandat.
Der Vorsitz erklärte, dass er in Anbetracht der unmittelbaren Auswirkungen auf den täglichen Komfort der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher und auf die Verringerung von Elektronikabfällen alles daran setzen werde, um die Beratungen so weit wie möglich voranzubringen.
Nachhaltige Unternehmensführung und Sorgfaltspflicht
Die Europäische Kommission stellte der Ministerrunde den Vorschlag zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Sorgfaltspflicht vor.
Dieser Vorschlag wurde am 23. Februar 2022 angenommen. Er soll den Unternehmen dabei helfen, die Fragen in Bezug auf die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten besser zu bewältigen, insbesondere was die sozialen Rechte und Menschenrechte, den Klimawandel und die Umwelt anbelangt.
Die Europäische Kommission hat Informationen über die EU-Strategie für Normung vorgelegt. Diese Strategie ist ein wichtiges Instrument für den Binnenmarkt, den digitalen und ökologischen Wandel und ganz allgemein für die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf globaler Ebene.
Außerdem hat die Europäische Kommission ihren Jahresbericht über den Binnenmarkt vorgelegt. In diesem Bericht wird der Stand des Binnenmarkts unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Krise beschrieben und dargelegt, welche Investitionen erforderlich sind, um den Binnenmarkt widerstandsfähiger zu machen. Des Weiteren hat die Europäische Kommission den Bericht über die Abhängigkeiten vorgelegt.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Zudem nahm der Rat die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.