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  • Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit), 16. Juni 2026

Wichtigste Ergebnisse

Europäischer Biotech-Rechtsakt I: Richtlinie

Der Rat vereinbarte seine Verhandlungsposition zum Europäischen-Biotech-Rechtsakt I – Richtlinie, mit dem die Vorschriften zu genetisch veränderten Mikroorganismen (GVM) und zur Aufbereitung von Organen aktualisiert werden sollen.

Die vorgeschlagene Richtlinie ist Teil des europäischen Biotech-Rechtsakts I, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiesektors der EU, insbesondere im Gesundheitsbereich, gestärkt werden soll.

<p>Neophytos Charalambides, Minister für Gesundheit der Republik Zypern</p>

Insgesamt ist die heutige Ratstagung ein wichtiger Meilenstein für die europäische Gesundheitsagenda. Die Fortschritte, die wir erreicht haben, werden die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Handlungsfähigkeit der EU im Gesundheitsbereich stärken. Diese Erfolge spiegeln die Vision des zyprischen Vorsitzes wider: „Eine autonome Union – offen für die Welt“. Ein Europa, das in Innovation investiert, seine Widerstandsfähigkeit stärkt, seine strategischen Interessen wahrt, für seine Bürgerinnen und Bürger sorgt und dabei offen für Zusammenarbeit bleibt.

<p>Neophytos Charalambides, Minister für Gesundheit der Republik Zypern</p>

Neophytos Charalambides, Minister für Gesundheit der Republik Zypern

Europäischer Biotech-Rechtsakt I: Verordnung

Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über die vorgeschlagene Verordnung, mit der ein Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Biotechnologie- und Bioproduktionssektors geschaffen werden soll.

Dabei tauschten sie sich über die Prioritäten ihrer Länder für den Biotech-Rechtsakt I aus und erörterten, wie der Rechtsakt wirksam dazu beitragen könnte, die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu verbessern und Patientinnen und Patienten, Bürgerinnen und Bürgern besseren Zugang zu innovativen Produkten zu gewähren.

Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika

Der zyprische Vorsitz stellte einen Fortschrittsbericht über die vorgeschlagene Verordnung zur Vereinfachung der Vorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika vor.

Mit der Verordnung sollen Mängel in den bestehenden Rechtsvorschriften behoben werden, die sich immer wieder gezeigt haben. Dazu gehören übermäßiger Regelungsaufwand und Unsicherheit für Unternehmen sowie die Nichtverfügbarkeit bestimmter Medizinprodukte.

In seinem Fortschrittsbericht zieht der Vorsitz Bilanz über die Beratungen, die in seiner Amtszeit auf fachlicher Ebene geführt wurden.

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ erhielten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister Informationen über den jüngsten Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus (BVD) in Zentralafrika, den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln, Gesundheitskonferenzen, die während des zyprischen Ratsvorsitzes stattfanden, den Pandemievertrag, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sowie das Arbeitsprogramm des künftigen irischen Vorsitzes.

Informelle Aussprache beim Mittagessen

Bei ihrem Arbeitsessen am Mittag sprachen die Ministerinnen und Minister über die „Stärkung der Resilienz und strategischen Autonomie Europas im Arzneimittelbereich“.

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Letzte Überprüfung: 17. Juni 2026