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Die Gesundheitspolitik der EU

Die EU unterstützt die öffentliche Gesundheit, indem sie Finanzmittel bereitstellt und Vorschriften erlässt, etwa zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, zu Arzneimitteln, zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Versorgung oder zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Welche Rolle spielt die EU in der Gesundheitspolitik?

Die Mitgliedstaaten der EU sind für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung zuständig. Die Rolle der EU in der Gesundheitspolitik ergänzt daher die nationale Politik.

Die Strategien und Maßnahmen der EU in der Gesundheitspolitik zielen darauf ab,

  • die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen und zu verbessern,
  • die Modernisierung der Gesundheitsinfrastruktur zu unterstützen,
  • die Effizienz der europäischen Gesundheitssysteme zu verbessern,
  • die Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu stärken.

Die EU verabschiedet Gesetze und Empfehlungen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen, z. B. in Bezug auf Medizinprodukte und Patientenrechte.

Aus dem freien Personen- und Warenverkehr im Binnenmarkt ergibt sich die Notwendigkeit, Fragen der öffentlichen Gesundheit zu koordinieren. Wenn die EU in diesen Fragen zusammenarbeitet, können gemeinsame Herausforderungen im Gesundheitsbereich – etwa aufgrund antimikrobieller Resistenzen, vermeidbarer chronischer Krankheiten oder einer alternden Bevölkerung – gemeinsam bewältigt werden.

Bei allen Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Artikel 168 AEUV (Rechtsgrundlage für die Gesundheitspolitik der EU)

Die wichtigsten Maßnahmen der EU in der Gesundheitspolitik

Die EU hat zu den folgenden Bereichen Rechtsvorschriften erlassen:

  • Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung,
  • Arzneimittel und Medizinprodukte,
  • schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren,
  • Krebs, Tabak und Gesundheitsförderung,
  • Organe, Blut, Gewebe und Zellen.

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Nach EU-Recht haben die Unionsbürgerinnen und -bürger das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung in jedem Mitgliedstaat sowie Anspruch auf Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland durch ihr Heimatland. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wird gewährleistet, dass dringende Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen und Kosten bereitgestellt wird wie für die Versicherten des jeweiligen Landes.

Darüber hinaus wird mit der EU-Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Patientin oder ein Patient in ein anderes EU-Land reisen kann, um medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen und Kosten erstattet zu bekommen.

Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

Am 21. Januar 2025 hat der Rat ein neues Gesetz angenommen, das den Austausch von und den Zugang zu Gesundheitsdaten auf EU-Ebene erleichtert.

Ziel der Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, EHDS) ist es, den Zugang von Einzelpersonen zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten und ihre Kontrolle darüber zu verbessern. Gleichzeitig soll die Weiterverwendung bestimmter Daten für Forschungs- und Innovationszwecke zum Nutzen der europäischen Patientinnen und Patienten erleichtert werden. Im Vorschlag ist eine gesundheitsspezifische Datenumgebung vorgesehen, durch die ein grenzüberschreitenden Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten und -produkten innerhalb der EU gewährleistet wird.

Einfacherer Zugang zu Gesundheitsdaten für Einzelpersonen

Nach den neuen Vorschriften werden Einzelpersonen einen schnelleren und einfacheren Zugang zu ihren elektronischen Gesundheitsdaten erhalten, unabhängig davon, ob sie sich in ihrem Heimatland oder in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Darüber hinaus werden Bürgerinnen und Bürger mehr Kontrolle darüber haben, wie ihre Daten verwendet werden. Die EU-Länder werden verpflichtet, eine digitale Gesundheitsbehörde zur Umsetzung der neuen Bestimmungen einzurichten.

Größeres Forschungspotenzial

Außerdem werden Forscherinnen und Forscher sowie politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dank dem EHDS auf bestimmte Arten anonymisierter und sicherer Gesundheitsdaten zugreifen können. So können sie das enorme Potenzial der EU-Gesundheitsdaten nutzen, um diese für die wissenschaftliche Forschung auszuwerten, bessere Behandlungen zu entwickeln und die Patientenversorgung zu verbessern.

Sicherstellung der Interoperabilität

Der derzeitige Grad der Digitalisierung von Gesundheitsdaten in den EU-Mitgliedstaaten ist unterschiedlich, was den Austausch von Daten über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg erschwert. Nach der Verordnung müssen alle Systeme für elektronische Patientenakten (European Health Record Systems, EHR-Systeme) den Spezifikationen des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten entsprechen, womit ihre Interoperabilität auf EU-Ebene gewährleistet wird.

Arzneimittel und Medizinprodukte

In der EU ist die Zulassung von Arzneimitteln auf EU-Ebene durch die Europäische Arzneimittel-Agentur oder auf nationaler Ebene durch die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten geregelt. Besondere Vorschriften gelten für die Genehmigung von

  • Kinderarzneimitteln,
  • Arzneimitteln für seltene Leiden (zur Behandlung, Diagnose oder Prävention seltener Krankheiten, von denen nicht mehr als 5 von 10 000 Menschen in der EU betroffen sind),
  • traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln,
  • Impfstoffen.

Die EU regelt auch die klinischen Prüfungen, mit denen Daten für die Zulassung bereitgestellt werden. Ziel ist es, die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln zu gewährleisten. Nach der Markteinführung wird die Sicherheit eines Arzneimittels während seiner gesamten Lebensdauer weiterhin durch das Pharmakovigilanz-System der EU überwacht.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist ein europäisches Netz, das 1995 gegründet wurde und dem über 40 nationale Regulierungsbehörden angehören. Sie gewährleistet, dass Informationen im Hinblick auf die wissenschaftliche Bewertung von Arzneimitteln in der EU fortlaufend ausgetauscht und weitergegeben werden.

Außerdem gibt es einen europäischen Rechtsrahmen für Medizinprodukte. Er gewährleistet die Sicherheit und Wirksamkeit von Medizinprodukten und erleichtert Patientinnen und Patienten den Zugang zu Produkten auf dem europäischen Markt.

Der Rat hat am 30. Mai 2024 eine neue Verordnung zur Aktualisierung der Rechtsvorschriften über Medizinprodukte angenommen, um dazu beizutragen, Engpässe zu vermeiden und den Übergang zu mehr Transparenz und den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Mit dieser Verordnung wurden die Rechtsvorschriften über Medizinprodukte, einschließlich In-vitro-Diagnostika, geändert, durch

  • eine weitere Verlängerung des Übergangszeitraums für bestimmte In-vitro-Diagnostika,
  • die Ermöglichung einer schrittweisen Einführung von EUDAMED, der neuen elektronischen Datenbank und
  • die Verpflichtung für Hersteller, potenzielle Engpässe bei kritischen Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika zu melden.

Grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren

Im Bereich der Gesundheitssicherheit findet eine enge Koordinierung und Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten statt. Für das Risiko- und Krisenmanagement sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die EU ist jedoch dafür zuständig, nationale Maßnahmen zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen.

Maßnahmen zur Beobachtung, frühzeitigen Meldung, Vorsorge und Bewältigung hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren sind wesentliche Elemente für die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in der Europäischen Union.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bietet den Mitgliedstaaten der EU unabhängige wissenschaftliche Beratung, Unterstützung und Fachwissen in Bezug auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit wie übertragbare Krankheiten.

Der Beschluss aus dem Jahr 2013 zur Verbesserung der Vorsorge und Stärkung der Kapazitäten für eine koordinierte Reaktion auf gesundheitliche Notlagen war ein wichtiger Meilenstein beim Aufbau eines stärkeren EU-Rahmens für die Gesundheitssicherheit. Mit dem Beschluss wird auch die Rolle des Gesundheitssicherheitsausschusses, ein Gremium, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, bei der Bewältigung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren gestärkt.

Die Erfahrung der COVID-19-Pandemie hat die EU-Länder veranlasst, die Resilienz der EU zu verbessern, auf künftige Pandemien zu reagieren.

2022 hat die EU eine Reihe von Vorschriften verabschiedet (das sogenannte „Paket zur Europäischen Gesundheitsunion“), um den EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit weiter zu stärken und den wichtigsten EU-Agenturen im Bereich Krisenvorsorge und -reaktion mehr Gewicht zu geben.

Gesundheitsförderung und Bekämpfung von Krankheiten

Krebs

Krebs ist die zweithäufigste Todesursache und einer der Hauptfaktoren für vorzeitige Todesfälle in der EU. Schätzungen zufolge wurde 2020 bei rund 2,7 Millionen Menschen in der Union Krebs diagnostiziert. Jedes Jahr sind 52 % der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf Krebs zurückzuführen (Quelle: Europäische Kommission)

Krebs beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen einzelner Menschen, sondern indirekt auch die Gesundheits- und Sozialsysteme, die öffentlichen Haushalte sowie die Produktivität und das Wirtschaftswachstum, für die es unter anderem einer gesunden Erwerbsbevölkerung bedarf.

2003 verabschiedete der Rat eine Empfehlung zur Krebsfrüherkennung, in der den EU-Ländern nahegelegt wird, qualitätsgesicherte Früherkennungsprogramme für die Bevölkerung durchzuführen. Im Anschluss an den Bericht über die Umsetzung der Empfehlung und mit Blick auf die neuesten wissenschaftlichen Daten hat der Rat die Empfehlung von 2003 überprüft, um sicherzustellen, dass noch mehr Menschen Krebsvorsorgeuntersuchungen erhalten.

Während es in der früheren Empfehlung von 2003 zur Früherkennung nur um Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs ging, kamen die Mitgliedstaaten 2022 überein, das Spektrum zu erweitern und auch Lungen-, Prostata- und Magenkrebs in den Vordergrund zu rücken.

Im Juni 2024 hat der Rat eine Empfehlung zur Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krebsarten in der EU angenommen. Dazu soll die Impfquote gegen Humane Papillomviren (HPV) und Hepatitis-B-Viren (HBV) deutlich erhöht werden.

Die Empfehlung soll dazu beitragen, die Impfquoten zu erhöhen und die Überwachung der Durchimpfung zu verbessern.

Darüber hinaus hat die EU mehrere Rechtsvorschriften erlassen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gefährlichen Stoffen und Chemikalien zu schützen, zu denen auch Karzinogene und Mutagene gehören.

Krebsbekämpfung in der EU

Die Bekämpfung von Krebs ist eine der Prioritäten der EU in der Gesundheitspolitik.

„Europas Plan gegen den Krebs“ umfasst alle Phasen der Krankheit, von der Prävention bis zur Lebensqualität von Krebspatientinnen und -patienten und Überlebenden. Dabei geht es um Maßnahmen, die mehrere Politikbereiche betreffen.



Ziel des Plans ist es, die Entwicklung einer wachsenden Zahl von Krebserkrankungen in der EU umzukehren und eine gesündere, gerechtere und nachhaltigere Zukunft für alle zu schaffen.

Im Dezember 2021 war die Europäische Gesundheitsunion Thema einer Beratung der zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister. In diesem Zusammenhang riefen sie dazu auf, Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Früherkennung und Behandlung von Krebs weiter zu verbessern.

Europas Plan gegen den Krebs wird durch Maßnahmen unterstützt, die verschiedene Politikbereiche betreffen: Beschäftigung, Bildung, Sozialpolitik und Gleichstellung ebenso wie Marketing, Landwirtschaft, Energie, Umwelt und Klima bis hin zu Verkehr, Kohäsionspolitik und Besteuerung. Mehr über den Plan gegen den Krebs in Europa:

Eine lila Schleife, die von Blumen umrahmt ist.
Krebs ist eine der Hauptursachen für vorzeitige Todesfälle in der EU

Tabak

Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und mit fast 700 000 Todesfällen jährlich die Hauptursache für vorzeitige Todesfälle in der EU. Rund 50 % der Raucherinnen und Raucher sterben vorzeitig (im Durchschnitt 14 Jahre früher als Nichtraucherinnen und Nichtraucher).

Die Richtlinie über Tabakerzeugnisse regelt die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu schützen. Mit einer anderen Richtlinie über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren wurden hohe Verbrauchsteuern auf Tabakwaren eingeführt, wodurch der Tabakkonsum, insbesondere bei jungen Menschen, verringert werden soll.

In der Empfehlung des Rates von 2009 über rauchfreie Umgebungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Menschen vor der Belastung durch Tabakrauch an öffentlichen Orten und am Arbeitsplatz zu schützen.

Antimikrobielle Resistenz

Antimikrobielle Resistenz (AMR) tritt auf, wenn Mikroben wie Bakterien Resistenzen gegen ein oder mehrere Arzneimittel entwickeln. Sie nimmt aufgrund des übermäßigen Einsatzes von Antibiotika und der unsachgemäßen Entsorgung von Arzneimitteln zu. Sie verursacht jährlich etwa 35 000 Todesfälle in der EU (Daten aus dem Jahr 2020). Diese Situation wird durch die mangelnde Entwicklung neuer antimikrobieller Arzneimittel noch verschärft.

Am 13. Juni 2023 hat der Rat eine Empfehlung angenommen, nach der die EU verstärkt gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR) vorgehen sollte – im Bereich der Gesundheit von Mensch und Tier ebenso wie im Bereich der Umwelt.

Darstellung von zwei Bakterien
Fünf Gründe, antimikrobielle Resistenzen (AMR) ernst zu nehmen (Infografik)

Fünf Gründe, antimikrobielle Resistenzen (AMR) ernst zu nehmen (Infografik)

Impfung

Die Impfpolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Politik und Programme.

Der Rat nahm im Dezember 2018 eine Empfehlung zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten an. Diese Initiative enthält Leitlinien zum Umgang mit Impfskepsis, zur Erhöhung der Durchimpfungsrate, zur Förderung der Koordinierung in Bezug auf die Beschaffung von Impfstoffen und zur Unterstützung von Forschung und Innovation. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Impfpläne zu entwickeln und umzusetzen.

Im Dezember 2022 verabschiedeten die Gesundheitsministerinnen und -minister der EU Schlussfolgerungen des Rates, in denen betont wird, dass die Impfung eines der wirksamsten Instrumente zur Prävention von Krankheiten und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit ist. Zugleich wird deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten von einem noch besser koordinierten Ansatz profitieren könnten, wenn es darum geht, die Ausbreitung von Epidemien und von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten zu verhindern und einzudämmen. Im Mittelpunkt der Schlussfolgerungen stehen zwei Maßnahmenbereiche: die Bekämpfung der Impfskepsis und die Vorbereitung auf künftige Herausforderungen durch Zusammenarbeit in der EU.

Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs

Viele Behandlungen schwerer Erkrankungen hängen von der Verfügbarkeit von Blut, Gewebe und Zellen ab.

In den Jahren 2002 und 2004 verabschiedete die EU Rechtsvorschriften zum Schutz von Patientinnen und Patienten, die Blut, Gewebe und Zellen erhalten, und legte Mindestanforderungen an Qualität und Sicherheit für alle Schritte – von der Spende bis zur Behandlung und Nachbehandlung – fest. Durch diese EU-Rechtsvorschriften wurde die Sicherheit von Millionen von Patientinnen und Patienten gewährleistet, die sich einer Bluttransfusion und Transplantationen unterzogen haben.

Der Rat hat am 27. Mai 2024 neue Vorschriften angenommen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Qualität von Blut, Geweben und Zellen, die in der Gesundheitsversorgung verwendet werden, zu verbessern und die grenzüberschreitende Verbreitung dieser Stoffe in der EU zu erleichtern.

Mit den neuen Vorschriften wird der bestehende Rechtsrahmen gestärkt und mehr Flexibilität geschaffen, um mit den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Durch die Einigung über die neuen Vorschriften wird der Anwendungsbereich erweitert und umfasst nicht nur Blut, Gewebe und Zellen, sondern auch Muttermilch und Darmmikrobiota.

Psychische Gesundheit

Gute psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlergehens, in dem Menschen ihre Fähigkeiten entfalten, mit Stress umgehen, einer Arbeit nachgehen und zum Gemeinschaftsleben beitragen können. Allerdings ist die Belastung durch psychische Gesundheitsprobleme in der EU sehr hoch.

Die psychische Gesundheit zu verbessern, ist eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten, was durch die COVID-19-Pandemie besonders deutlich geworden ist.

Im Jahr 2023 nahm der Rat unter dem Vorsitz Spaniens Schlussfolgerungen an, um die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden stärker in den Vordergrund zu rücken. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den dringendsten Fragen und schutzbedürftigsten Gruppen, etwa Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und jungen Menschen.

Elektronische Gesundheitsdienste (eHealth)

Die Europäische Kommission hat die elektronischen Gesundheitsdienste (eHealth) zu einem der Schwerpunkte ihrer Agenda für den digitalen Wandel gemacht. Dabei geht es um Instrumente und Dienste, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nutzen, um die Prävention, Diagnose, Behandlung, Überwachung und das Management von Krankheiten zu verbessern.

Die COVID-19-Krise hat gezeigt, wie wichtig der digitale Wandel im Gesundheits- und Pflegebereich ist. Durch Digitalisierung kann die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme, ihre Effizienz und ihre allgemeine Reaktionsfähigkeit im Hinblick auf die Pandemie gestärkt werden.

Abbildung: Auf dem Weg zu einem digitalen Europa.
Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie

Seit Beginn der Pandemie hat die EU mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um die nationalen Gesundheitssysteme zu stärken und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die EU Maßnahmen auf EU-Ebene koordiniert und an die EU-Länder gerichtete Empfehlungen zu Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit abgegeben.

Die Reaktion der EU auf die Pandemie im Bereich der öffentlichen Gesundheit umfasste:
  • die Erhöhung der Kapazitäten für die Produktion eines sicheren und wirksamen Impfstoffs im Rahmen der Impfstrategie der EU,
  • die Gewährleistung der Versorgung mit persönlichen Schutzausrüstungen und medizinischen Gütern durch
    • die Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt,
    • die gemeinsame Beschaffung und den Aufbau eines europaweiten gemeinsamen Bestands über „RescEU“ sowie
  • die Unterstützung von Forschung und Innovation im Hinblick auf Behandlungen und Impfstoffe.
Infografik: Notfallmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie: Maßnahmen der EU
Die Notfallmaßnahmen der EU gegen die COVID-19-Pandemie (Infografik)

Die Notfallmaßnahmen der EU gegen die COVID-19-Pandemie (Infografik)

Finanzmittel: Das Programm EU4Health

EU4Health ist das neue EU-Programm im Gesundheitsbereich für den Zeitraum 2021-2027. Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, medizinisches Personal und Personal in der Gesundheitsversorgung sowie auf die Gesundheitssysteme in Europa. Dieses Programm ist eine entschlossene Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, bleibt aber auch auf langfristige EU-Maßnahmen im Gesundheitsbereich ausgerichtet. Es soll die öffentliche Gesundheit in der EU verbessern und die Union besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereiten.

Im Rahmen des Programms werden 5,3 Mrd. € investiert, um förderfähige Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO aus EU-Ländern oder mit dem Programm assoziierte Nicht-EU-Länder zu unterstützen.

Das Programm soll

  • die Gesundheit in der EU verbessern und fördern,
  • Menschen vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen,
  • dafür sorgen, dass Arzneimittel verfügbar und erschwinglich sind,
  • die Gesundheitssysteme stärken sowie robuster und ressourceneffizienter machen.

Die Rolle des Rates in der Gesundheitspolitik der EU

Wie in anderen Politikbereichen legt der Europäische Rat auch in der Gesundheitspolitik die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest.

Im Bereich der Gesundheit verhandelt und erlässt der Rat der Europäischen Union EU-Rechtsvorschriften und koordiniert die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Was die Gesetzgebung betrifft, so handelt der Rat in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament. Der Rat kann auch Empfehlungen zur öffentlichen Gesundheit an die Mitgliedstaaten richten.

Gesundheitsfragen werden in der Ratsformation „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ erörtert.

Letzte Überprüfung: 14. April 2026