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Sondertagung des Europäischen Rates, 17.-21. Juli 2020
Wichtigste Ergebnisse
Die Führungsspitzen der EU haben sich auf ein Aufbaupaket und den Haushalt 2021-2027 geeinigt, mit denen die Wiederherstellung der EU nach der Pandemie unterstützt und Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel gefördert werden.
Wir haben einen Deal zum Aufbaupaket und zum EU-Haushalt erreicht. Natürlich waren es schwierige Verhandlungen in einer für alle Europäer sehr schwierigen Zeit. Es war ein Marathon, der in einen Erfolg für alle 27 Mitgliedstaaten, besonders aber für die Menschen mündete. Es ist ein guter Deal. Es ist ein starker Deal. Vor allem aber ist es gerade jetzt der richtige Deal für Europa.
Präsident Michel auf der Pressekonferenz zur Tagung des Europäischen Rates
Die sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Krise erfordern gemeinsame und innovative Anstrengungen auf EU-Ebene, um den Aufschwung und die Resilienz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu unterstützen.
Um das gewünschte Ergebnis zu erzielen und nachhaltig zu sein, sollten die Aufbaumaßnahmen mit dem herkömmlichen MFR verknüpft werden, der die Haushaltspolitik der EU seit 1988 prägt und eine langfristige Perspektive bietet.
Die Führungsspitzen der EU haben sich auf ein umfassendes Paket von 1 824,3 Mrd. € geeinigt, das den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und außerordentliche Aufbaumaßnahmen im Rahmen des Instruments „Next Generation EU“ (NGEU) verknüpft.
Langfristiger EU-Haushalt
Der neue Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) umfasst die sieben Jahre von 2021 bis 2027. Der MFR, der durch „Next Generation EU“ verstärkt wird, wird zudem das wichtigste Instrument für die Umsetzung des Aufbaupakets sein, um die sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen.
Der Umfang des MFR – 1 074,3 Mrd. € – wird es der EU ermöglichen, ihre langfristigen Ziele zu erreichen und die volle Kapazität des Aufbauplans zu bewahren. Dieser Vorschlag beruht weitgehend auf dem im Februar von Präsident Michel unterbreiteten Vorschlag, der zwei Jahre Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegelte.
Durch „Next Generation EU“ wird die Union mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet, um die Herausforderungen infolge der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Im Rahmen der Einigung wird die Kommission Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. € an den Märkten aufnehmen können. Diese Mittel könnten für Back-to-Back-Darlehen und für Ausgaben im Rahmen der MFR-Programme verwendet werden. Die an den Finanzmärkten aufgenommenen Mittel werden bis 2058 zurückgezahlt.
Die im Rahmen von NGEU verfügbaren Mittel werden sieben Einzelprogrammen zugewiesen:
Mit dem Plan wird sichergestellt, dass das Geld in die am schwersten von der Krise betroffenen Länder und Sektoren fließt: Von den Finanzhilfen der Aufbau- und Resilienzfazilität werden 70 % in den Jahren 2021 und 2022 und 30 % im Jahr 2023 gebunden.
Zuweisungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität RRF für den Zeitraum 2021-2022 werden gemäß den Zuweisungskriterien der Kommission unter Berücksichtigung des Lebensstandards, der Größe und der Arbeitslosenquote der jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt.
Flexibilität
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich auf ein Instrument für einen einzigen Spielraum (Single Margin Instrument, SMI) geeinigt, das es ermöglicht, spezifische unvorhergesehene Ausgaben, die anderweitig nicht getätigt werden können, durch Mittel für Verpflichtungen und entsprechende Zahlungen zu finanzieren. Die jährliche Obergrenze des Instruments wird auf 772 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) festgesetzt.
Sie einigten sich ferner auf drei thematische besondere Instrumente, um zusätzliche Mittel für spezifische unvorhergesehene Ereignisse bereitzustellen:
Die Brexit-Reserve zur Unterstützung der am stärksten vom Brexit betroffenen Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige (5 Mrd. €);
den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Globalisierung verlieren (1,3 Mrd. €);
die Solidaritäts- und Soforthilfereserve zur Reaktion auf Notsituationen infolge von Katastrophen in Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und zur raschen Reaktion auf spezifische Notfälle in der EU oder in Drittländern (1,2 Mrd. €).
Governance und Konditionalität
Im Einklang mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung werden die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne für den Zeitraum 2021-2023 ausarbeiten.Diese müssen mit den länderspezifischen Empfehlungen im Einklang stehen und zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen. Konkret sollen mit den Plänen Wachstum und Beschäftigung angekurbelt und die „wirtschaftliche und soziale Resilienz“ der EU-Mitgliedstaaten gestärkt werden. Die Pläne werden 2022 überprüft. Die Bewertung dieser Pläne wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit gebilligt.
Die Auszahlung von Finanzhilfen erfolgt nur dann, wenn die vereinbarten Etappenziele und Zielvorgaben der Aufbau- und Resilienzpläne erreicht werden.
Sollten ausnahmsweise ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Auffassung sein, dass schwerwiegende Abweichungen von der zufriedenstellenden Erfüllung der einschlägigen Etappenziele und Zielvorgaben vorliegen, können sie darum ersuchen, dass der Präsident des Europäischen Rates den Europäischen Rat auf dessen nächster Tagung mit der Angelegenheit befasst.
Klimaschutz
30 % der Gesamtausgaben aus dem MFR und „Next Generation EU“ werden für klimabezogene Projekte aufgewendet. Die Ausgaben im Rahmen des MFR und von „Next Generation EU“ werden mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050, den Klimazielen der EU für 2030 und dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen.
Rechtsstaatlichkeit
Die finanziellen Interessen der Union werden im Einklang mit den in den Verträgen der Union verankerten allgemeinen Grundsätzen, und insbesondere im Einklang mit den Werten gemäß Artikel 2 EUV, geschützt. Der Europäische Rat unterstreicht ferner die Bedeutung, die der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zukommt. Vor diesem Hintergrund wird eine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts und von „Next Generation EU“ eingeführt.
Die Europäische Kommission wird im Fall von Verstößen Maßnahmen vorschlagen, die vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden.
Der Europäische Rat wird sich rasch mit der Angelegenheit befassen.
Die Einnahmen der EU: Eigenmittel
Die Führungsspitzen der EU sind übereingekommen, der EU neue Mittel bereitzustellen, um die im Rahmen von „Next Generation EU“ aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Sie einigten sich auf eine neue Kunststoffabgabe, die 2021 eingeführt werden soll. Im selben Jahr wird die Kommission voraussichtlich einen Vorschlag für eine CO₂-Ausgleichsregelung und eine Digitalabgabe vorlegen, die beide spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden sollen.
Die Kommission würde anschließend einen überarbeiteten Vorschlag zum EU-Emissionshandelssystem (EHS) vorlegen, der möglicherweise auf die Bereiche Luft- und Seeverkehr ausgeweitet wird. Es könnte auch weitere neue Eigenmittel geben, z. B. eine Finanztransaktionssteuer. Die Einnahmen aus den nach 2021 eingeführten neuen Eigenmittelquellen werden für die vorzeitige Rückzahlung der NGEU-Mittelaufnahme verwendet.
Die neuen Quellen kommen zu den bestehenden Eigenmitteln hinzu:
traditionelle Eigenmittel: hauptsächlich aus Zöllen und Zuckerabgaben (Mitgliedstaaten werden 25 % der von ihnen erhobenen Beträge als Erhebungskosten einbehalten, verglichen mit 20 % für die Jahre 2014-2020);
auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittel: ein einheitlicher Satz von 0,3 %, der auf die MwSt-Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaats erhoben wird; die MwSt-Bemessungsgrundlage darf allerdings 50 % des BNE eines Landes nicht überschreiten (die Methode wird vereinfacht);
auf Grundlage des BNE erhobene Eigenmittel: ein einheitlicher Satz, der auf das BNE der Mitgliedstaaten erhoben wird; dieser Satz wird jedes Jahr angepasst, um ein Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben zu gewährleisten (unverändert).
Im Rahmen des MFR wird die Obergrenze der EU zur Deckung der jährlichen Mittel wie folgt festgesetzt:
für Zahlungen: auf 1,40 % des BNE aller Mitgliedstaaten
für Verpflichtungen: auf 1,46 % des BNE aller Mitgliedstaaten
Rabatte
Für Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden werden die Pauschalrabatte auf den jährlich auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens zu leistenden Beitrag beibehalten.
Präsident Michel hat seinen Vorschlag am 10. Juli 2020 vorgestellt
Hintergrund
Am 10. Juli hat der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, seinen Vorschlag für den MFR und das Aufbaupaket vorgestellt.
„Die Ziele der Erholung lassen sich in drei Worten zusammenfassen: erstens Konvergenz, zweitens Resilienz und drittens Wandel. Konkret bedeutet das, den durch COVID-19 verursachten Schaden zu beheben, unsere Volkswirtschaften zu reformieren und unsere Gesellschaften zu modernisieren“, so der Präsident.
Im Anschluss an die bilateralen Gespräche mit den EU-Führungsspitzen hat Präsident Michel die sechs „Bausteine“ für eine mögliche Einigung herausgestellt.
Am 19. Juni berieten die EU-Führungsspitzen per Videokonferenz über den Vorschlag für einen neuen Aufbauplan und für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027, den die Europäische Kommission am 27. Mai 2020 vorgelegt hatte.
Im Anschluss an die Konferenz nahm der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, politische Verhandlungen mit den Staats- und Regierungschefs der EU auf.
Am 23. April 2020 beschloss der Europäische Rat, die Einrichtung eines Aufbaufonds zur Bewältigung der COVID-19-Krise in Angriff zu nehmen. Die Führungsspitzen beauftragten die Europäische Kommission, umgehend einen Vorschlag vorzulegen sowie die Verknüpfung zwischen dem Aufbaufonds und dem langfristigen EU-Haushalt darzulegen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.