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  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat „Justiz und Inneres“, 9. Dezember 2025

Wichtigste Ergebnisse

Datenschutz-Grundverordnung: Wege in Richtung vereinfachter Anwendung

Vor dem Hintergrund, dass Vereinfachung und die Verringerung des Verwaltungsaufwands horizontale Prioritäten des dänischen Vorsitzes sind, haben die Justizministerinnen und ‐minister eine Aussprache über den Sachstand bei der Vereinfachung der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abgehalten.

Im Juli hatten die Justizministerinnen und -minister auf der informellen Ministertagung in Kopenhagen erörtert, wie ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerbsfähigkeit und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten hergestellt werden kann. Anschließend fanden im Rat Sitzungen auf Ebene der Sachverständigen statt. Die fachlichen Beratungen drehten sich um die Frage, wie der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der DSGVO gesenkt und gleichzeitig ein hohes Datenschutzniveau aufrechterhalten werden kann. Dabei befassten sich die Expertinnen und Experten sowohl mit legislativen als auch mit nichtlegislativen Möglichkeiten.

Diese Diskussion über den Sachstand geschah vor dem Hintergrund der am 19. November 2025 veröffentlichten „Omnibus-Verordnung für den Digitalbereich“ – einem Paket zur Vereinfachung verschiedener Rechtsvorschriften im Bereich Daten und Technologie, einschließlich der DSGVO.

<p>Peter Hummelgaard, dänischer Minister der Justiz</p>

Für den dänischen Vorsitz war es in allen Bereichen eine wichtige Priorität, aktiv auf eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hinzuarbeiten. Deshalb freue ich mich auch, dass wir den Weg zu einer einfacheren und effizienteren Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa geebnet haben.

<p>Peter Hummelgaard, dänischer Minister der Justiz</p>

Peter Hummelgaard, dänischer Minister der Justiz

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: Bekämpfung der Straflosigkeit

Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch über die Bekämpfung der Straflosigkeit bei in der Ukraine begangenen Verbrechen. Insbesondere wurde die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten mit dem geplanten Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine erörtert.

Am 25. Juni diesen Jahres hatten die Ukraine und der Europarat in Straßburg das Abkommen über die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterzeichnet. Zur Arbeit in diesem Kontext gehört die Vorbereitung von Kooperationsabkommen zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten und dem Sondergerichtshof. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich über ihre Ansichten zur Zusammenarbeit zwischen ihren nationalen Behörden und dem Sondergerichtshof aus.

Auch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Straflosigkeit spielt, wurde erörtert.

EU-Strafrecht: Musterbestimmungen

Die Ministerinnen und Minister haben Schlussfolgerungen über Musterbestimmungen für das EU-Strafrecht gebilligt. Die Musterbestimmungen stellen ein Instrumentarium für künftige Verhandlungen über strafrechtliche Instrumente der EU dar.

Mit den Musterbestimmungen wollen die Mitgliedstaaten die Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit über alle Gesetzgebungsakte hinweg erleichtern. Nationalen Strafgesetzbücher enthalten häufig bereichsübergreifende Vorschriften zu Fragen wie Gerichtsbarkeit, erschwerende Umstände und Strafmaß, die meistens bei allen Arten von Straftaten gelten (egal, ob z. B. Schleuserkriminalität oder Umgehung von Sanktionen). Aus diesem Grund haben die Mitgliedstaaten ein Interesse daran, dass die EU-Rechtsvorschriften im strafrechtlichen Bereich in Bezug auf diese bereichsübergreifenden Vorschriften kohärent sind.

Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität

Der Vorsitz stellte die Maßnahmen vor, die zur Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität ergriffen wurden, seitdem der diesbezügliche EU-Fahrplans im Oktober 2023 angenommen wurde.

Die Kommission stellte die neue EU-Drogenstrategie und den EU-Aktionsplan gegen den Drogenhandel vor. Beide wurden am 4. Dezember 2025 veröffentlicht.

Justizielle Zusammenarbeit mit Drittländern

Während eines informellen Mittagessens erörterten die Ministerinnen und Minister die justizielle Zusammenarbeit mit Drittländern, wobei der Schwerpunkt auf der Auslieferung lag. Auf seiner Tagung vom 13./14. Juni 2024 hatte der Rat im Anschluss an die Arbeit unter dem belgischen Vorsitz Schlussfolgerungen zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität gebilligt. Die Schlussfolgerungen enthalten ein Instrumentarium mit Maßnahmen zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittländern, das flexibel und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände eingesetzt werden soll. Die Sicherstellung der Auslieferung aus Drittländern ist von entscheidender Bedeutung, um Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu erzielen. Die Ministerinnen und Minister tauschten diesbezüglich bewährte Verfahren und Erfahrungen aus.

Sonstiges

Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand seiner Arbeit zum Zugang zu Daten für wirksame strafrechtliche Ermittlungen und über das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres, das im Oktober 2025 in Sarajewo stattgefunden hat.

Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Strategie für digitale Justiz und die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung, die am 20. November 2025 veröffentlicht wurden. Ferner stellte sie den Jahresbericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte vor.

Belgien unterrichtete die Ministerinnen und Minister über (den Mangel an) Ermittlungsmaßnahmen für die Abschöpfung illegal erlangter Vermögenswerte in der Vollstreckungsphase (d. h. in der Phase nach der Verurteilung). Der künftige zyprische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm vor.

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Letzte Überprüfung: 11. Dezember 2025