- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 20. Juli 2015 12:45
Schlussfolgerungen des Rates zur Migration
1. Der Rat befürwortet eine aktive, umfassende und geografisch ausgewogene auswärtige Migrationspolitik der EU im Einklang mit der Europäischen Migrationsagenda und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015. Ein breiter angelegtes außen- und sicherheitspolitisches Konzept ist unerlässlich, um die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern mit dem Ziel zu stärken, die eigentlichen Ursachen der irregulären Migration zu beseitigen, diese Migration, einschließlich Schleusung und Menschenhandel, zu unterbinden, Personen, die internationalen Schutz benötigen, zu schützen, das Recht, Asyl zu beantragen, zu achten, eine effektive Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme zu gewährleisten und das Entwicklungspotenzial einer gut gesteuerten Migration und Mobilität voll auszuschöpfen. Hierfür bedarf es einer engeren Kooperation mit den Partnern, um fragile Länder zu stabilisieren und Konflikten, politisch motivierter Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, desolaten sozioökonomischen Umständen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit, die Auslöser für irreguläre Migration und Zwangsumsiedlung sind, zu begegnen. Eine solche Zusammenarbeit muss auf Dialog, Eigenverantwortlichkeit und gemeinsamer Verantwortung beruhen.
2. Der Rat begrüßt daher die Vorbereitungen für das Gipfeltreffen am 11./12. November in Valletta, die in enger Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern erfolgen, und für die Konferenz auf hoher Ebene, auf der über die drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Westbalkanroute beraten werden soll, und er nimmt das Angebot Ungarns zur Kenntnis, diese Konferenz in Budapest auszurichten. Er wird auf seiner nächsten Tagung nach einer Unterrichtung durch die Hohe Vertreterin weitere Beiträge zu den laufenden Vorbereitungen für diese Zusammenkünfte leisten. Der Rat begrüßt die Kontakte und Dialoge, die auf hoher Ebene mit wichtigen Partnern zu Migrationsfragen geführt werden, einschließlich des jüngsten Treffens der Hohen Vertreterin mit den Außenministern der G5 des Sahelgebiets. Er erinnert zudem daran, dass er beschlossen hat, die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Ländern und regionalen und internationalen Partnern, einschließlich der Vereinten Nationen, entlang der Hauptmigrationsrouten zu verstärken. Er betont die Rolle, die den Delegationen der EU und den Missionen der Mitgliedstaaten bei der Erläuterung der Migrationspolitik der EU und der Verbesserung der Zusammenarbeit bei diesen Themen zukommt.
3. Der Rat bekräftigt, dass die Prioritäten im Bereich Migration noch stärker bei allen einschlägigen Instrumenten und Politiken der Europäischen Union berücksichtigt werden sollten, so auch bei der Entwicklungs- und der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Entscheidend sind Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen Politikfeldern wie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Justiz und Inneres, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Beschäftigung. Der Rat betont ferner, dass ausreichende Finanzmittel erforderlich sind, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Umsetzung der betreffenden politischen Maßnahmen zu gewährleisten. Die Auswirkungen, die die Migration auf die EU und auf die Herkunfts-, Transit- und Zielländer hat, müssen bei der Durchführung der europäischen Außenpolitik angemessen berücksichtigt und behandelt werden.
4. Der Rat weist darauf hin, dass die Durchführung einer umfassenden Migrationspolitik ein gemeinsames Unterfangen und eine gemeinsame Verantwortung der Organe der EU und der Mitgliedstaaten ist. Er ist bereit, bei den Anstrengungen der Hohen Vertreterin und der Kommission mitzuwirken, eine aktivere, umfassendere und wirksamere auswärtige Migrationspolitik der Europäischen Union voranzubringen.
5. Er ruft die Hohe Vertreterin und die Kommission auf, auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) im Oktober Bericht zu erstatten und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Durchführung der externen Dimension der Europäischen Migrationsagenda unterstützt werden kann, und dabei auch die Erklärung des Europäischen Rates vom 23. April und dessen Schlussfolgerungen vom 25./26. Juni 2015 zu berücksichtigen und eine optimale Kohärenz zwischen interner und auswärtiger Politik sicherzustellen.
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