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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 25. April 2017 11:20

Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Quecksilberverschmutzung

Der Rat hat am 25. April 2017 eine Verordnung über die anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Luft, Wasser und Boden angenommen.

Quecksilber ist ein stark toxischer Stoff, der eine erhebliche weltweite Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen, Meeresfrüchten, Ökosystemen und wildlebenden Tieren.

Durch die neue Verordnung wird ein hohes Maß an Schutz geboten und die Verschmutzung, die durch Tätigkeiten und Arbeitsprozesse mit Quecksilber entsteht, begrenzt.

Zu diesem Zweck werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen auf EU-Ebene festgelegt, um Folgendes zu kontrollieren und zu begrenzen:

  • die Verwendung und Lagerung von und den Handel mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen;
  • die Herstellung und Verwendung von und den Handel mit Erzeugnissen, die mit Quecksilber versetzt sind;
  • die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam,
  • und um eine adäquate Behandlung von Quecksilberabfällen sicherzustellen.

Tätigkeiten wie der Quecksilberbergbau, die Verwendung von Quecksilber in Erzeugnissen und industriellen Prozessen sowie im kleingewerblichen Goldbergbau, die Kohleverbrennung und die Behandlung von Quecksilberabfällen können Ursprung von Emissionen und Freisetzungen dieses gefährlichen Stoffes sein und zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken führen.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Kommission hat am 2. Februar 2016 ihren Vorschlag vorgelegt, durch den zugleich auch die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 aufgehoben wird.

Das Europäische Parlament hat am 14. März 2017 seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt. Da der Rat diesen Standpunkt gebilligt hat, kann die Verordnung nach der Unterzeichnung des Rechtsakts durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Durch die neuen Vorschriften werden größere rechtliche Klarheit und Transparenz geschaffen; sie werden ab dem 1. Januar 2018 gelten und die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 ersetzen.

Internationale Dimension: Das Übereinkommen von Minamata

Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen ausbreiten. Aus diesem Grund kann die EU nicht auf sich allein gestellt den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber gewährleisten. Die Quecksilberverschmutzung muss auch auf internationaler Ebene angegangen werden.

Durch die neue Verordnung wird dieses Problem in Angriff genommen, da sie Bestimmungen enthält, die es der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber zu billigen, zu ratifizieren und umzusetzen. Ferner wird durch die Verordnung sichergestellt, dass die Rechtsvorschriften der EU im Einklang mit dem Übereinkommen stehen.

Das am 10. Oktober 2013 in Kumamoto, Japan, angenommene Übereinkommen von Minamata ist ein rechtlich bindender Vertrag, der einen Rechtsrahmen für die weltweite Verringerung der Umweltbelastung durch Quecksilber bereitstellt. Das Übereinkommen wird derzeit von den Unterzeichnerstaaten und regionalen Organisationen ratifiziert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich zur Ratifizierung verpflichtet; die dafür erforderlichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden.

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024