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Rat legt Verhandlungsposition für neue Verordnung zur Einrichtung einer digitalen EU-Reise-Anwendung fest
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) haben heute das Verhandlungsmandat des Rates für eine EU-Verordnung zur Einrichtung einer digitalen EU-Reise-Anwendung gebilligt. Die Verordnung enthält Vorschriften für die (freiwillige) Erstellung digitaler Reiseausweise und deren Verwendung beim Überschreiten der Außengrenzen.
Die digitale EU-Reise-Anwendung wird es ermöglichen, Reisedaten bereits vor dem Grenzübertritt digital bereitzustellen. Dadurch können Grenzschutzbeamte Reisedokumente aus der Ferne überprüfen und mit Grenzschutz-, Polizei- und Migrationsdatenbanken abgleichen, bevor Reisende eine Grenzübergangsstelle erreichen. So werden die Wartezeiten verkürzt und die Sicherheitskontrollen verbessert.
Die Stärkung der EU-Außengrenzen hat für den dänischen Vorsitz oberste Priorität. Wir müssen kontrollieren können, wer in die EU einreist, und wir müssen den Personen die Einreise verweigern, die kein Recht darauf haben. Daher ist es wichtig, dass wir den Grenzschutzbeamten die bestmöglichen Arbeitsinstrumente zur Verfügung stellen, damit sie Kriminalität, Sicherheitsbedrohungen und illegale Migration bekämpfen können. Die digitale EU-Reise-Anwendung wird natürlich nicht jedes Problem lösen, aber sie ist ein wichtiges neues Instrument, mit dem die Grenzschutzbeamten ihrer Arbeit noch besser nachgehen können.
Rasmus Stoklund, dänischer Minister für Einwanderung und Integration
Die Anwendung wird ein wichtiges Element für das Außengrenzenmanagement sein. Die Reisenden müssen weiterhin ihren Reisepass oder Personalausweis dabei haben, wenn sie eine EU-Außengrenze überschreiten.
Backend, mobile Komponente und Router
Die digitale EU-Reise-Anwendung wird aus einer mobilen Komponente (einer mobilen App), einem Backend-Validierungsdienst und einem Reisenden-Router bestehen. Alle drei Elemente werden nun von einer Einrichtung der EU (eu-LISA) gemäß den in der Verordnung enthaltenen funktionalen und technischen Anforderungen entwickelt.
Die mobile Komponente wird es Reisenden – sowohl EU-Bürgerinnen und -Bürgern als auch Drittstaatsangehörigen – ermöglichen, einen digitalen Reiseausweis zu erstellen. Eigentlich handelt es sich dabei um eine digitale Kopie der in ihrem Reisepass oder Personalausweis gespeicherten Daten. Die Erstellung und Verwendung digitaler Reiseausweise wird jedoch optional bleiben.
Die Backend-Funktion der digitalen Reise-Anwendung dient der elektronischen Überprüfung des Chips eines Reisedokuments. Dies ist erforderlich, um zu bestätigen, dass das digital reproduzierte Reisedokument von einer rechtmäßigen Behörde ausgestellt wurde und dass die aus dem Chip extrahierten Daten seit der Ausstellung nicht geändert wurden.
Der Reisenden-Router wird es den Reisenden ermöglichen, ihre digitalen Reiseausweise an die für das Grenzmanagement zuständigen Behörden zu übermitteln.
Verwendung an Grenzübergängen
In Zukunft können alle Personen, die mit der digitalen EU-Reise-Anwendung einen digitalen Reiseausweis erstellt haben, ihre Reisedokumente bereits vor ihrer Reise an die Grenzbehörden übermitteln. Dadurch werden die Grenzübertrittskontrollen effizienter, da die Grenzschutzbeamten ihre Zeit und Ressourcen gezielt für Grenzübertritte einsetzen können, die sie im Vorfeld als verdächtig eingestuft haben.
Auch der Schengen-Raum wird durch die digitalen Reiseausweise sicherer. Es wird einfacher, die Echtheit und Richtigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen. Das erschwert es Betrügern, gefälschte Dokumente zu verwenden oder unentdeckt Grenzen zu passieren.
Verbindung der IT-Systeme der EU für Grenzen und Reisen
Die EU hat eine Reihe von IT-Systemen eingerichtet, um Reisen zu erleichtern und die Grenzsicherheit zu erhöhen. Der Rat möchte, dass die künftige digitale EU-Reise-Anwendung eine zentrale Rolle bei der Nutzung dieser Systeme spielt.
Gemäß dem Standpunkt des Rates sollten Reisende beispielsweise ihre digitalen Reiseausweise für die Vorabübermittlung ihrer Einreise-/Ausreisedaten nutzen können. Das digitale Einreise-/Ausreisesystem wurde im Oktober 2025 in Betrieb genommen. Damit werden die Ein- und Ausreisedaten sowie der Reisepass und die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen, die in die EU einreisen, erfasst.
Im Jahr 2026 wird das Reisegenehmigungssystem ETIAS eingeführt. Sobald es verfügbar ist, sollten Reisende aus Drittstaaten die in der digitalen EU-Reise-Anwendung erstellten Reiseausweise für ihren ETIAS-Antrag nutzen können. Dies wird auch für die digitale Beantragung eines Visums gelten.
Die nächsten Schritte
Mit dieser Einigung kann der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seinen Standpunkt festgelegt hat.
Hintergrund
Daten der Kommission zufolge wurden im Jahr 2022 an den Außengrenzen der EU 593 Millionen Grenzübertritte verzeichnet. Eine derart hohe Zahl von Reisenden kann für die Grenzschutzbeamten eine Herausforderung darstellen. Zudem können lange Wartezeiten an den Grenzen auch für Reisende eine Belastung sein.