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Internationale Übereinkünfte und die Rolle des Rates

Erfahren Sie mehr über die zentrale Rolle, die der Rat bei internationalen Übereinkünften mit Drittländern, Regionen und internationalen Organisationen spielt, sowie darüber, warum und wie die EU diese Übereinkünfte schließt.

Welche Rolle der Rat bei internationalen Übereinkünften spielt

Der Rat der EU spielt eine zentrale Rolle bei der Aushandlung und dem Abschluss von Übereinkünften. Er ist an allen Phasen des Verfahrens beteiligt: Er erteilt das Verhandlungsmandat an den Verhandlungsführer (in der Regel die Kommission), er genehmigt die Unterzeichnung der Übereinkunft und nimmt schließlich den endgültigen Beschluss an, mit dem die EU zustimmt, durch die Übereinkunft gebunden zu sein.

Beschlüsse über internationale Übereinkünfte werden meist mit qualifizierter Mehrheit getroffen. In Bereichen, in denen die Rechtsvorschriften der EU Einstimmigkeit erfordern – z. B. wenn es um Steuern geht –, sowie bei bestimmten Kategorien von Übereinkünften wie Assoziierungsabkommen stimmt der Rat jedoch einstimmig ab.

Die Rolle der EU-Organe bei der Aushandlung und dem Abschluss internationaler Übereinkünfte und die einzelnen Verfahrensschritte sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Zahlreiche Vorbereitungsgremien des Rates tragen zur Vorbereitung, Aushandlung und zum Abschluss internationaler Übereinkünfte bei. Dazu zählen der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der Ausschuss für Handelspolitik und die Arbeitsgruppen, die sich mit bestimmten geografischen oder politischen Bereichen befassen.

Warum sich die EU an internationalen Übereinkünften beteiligt

Internationale Übereinkünfte sind für die EU von entscheidender Bedeutung, denn mit ihnen kann sie ihre politischen Ziele voranbringen, ihre wirtschaftlichen Interessen fördern und ihren globalen Einfluss stärken, indem sie ihren Werten auf der Weltbühne Geltung verschafft.

Internationale Übereinkünfte können ein breites Spektrum an Themen wie Handel, Zusammenarbeit und Entwicklung abdecken oder spezifische Politikbereiche betreffen, etwa Fischerei, Zölle, Verkehr, Wissenschaft und Technologie.

Sie fördern die internationale Zusammenarbeit und sind ein wichtiges Instrument zur Aufrechterhaltung von Stabilität, Berechenbarkeit, Sicherheit und Fairness weltweit. Durch das Festlegen gemeinsamer Regeln und Standards tragen sie zur Wahrung einer regelbasierten internationalen Ordnung bei.

Indem sie als Europäische Union gemeinsam auftreten, profitieren die EU-Mitgliedstaaten von einer größeren Verhandlungsmacht gegenüber Dritten, wenn sie Vereinbarungen schließen.

Arten internationaler Übereinkünfte

Die EU hat mehr als 1 000 Übereinkünfte mit einem oder mehreren Drittländern sowie mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO) oder den Vereinten Nationen ausgehandelt und geschlossen.

Am häufigsten sind

  • Assoziierungsabkommen,
  • Freihandelsabkommen,
  • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowie
  • Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Die EU kann internationale Übereinkünfte schließen, wenn der Abschluss

  • in den Verträgen vorgesehen ist,
  • erforderlich ist, um eines der in den Verträgen genannten politischen Ziele der EU zu erreichen,
  • in einem verbindlichen EU-Rechtsakt vorgesehen ist oder
  • gemeinsame Vorschriften bzw. deren Geltungsbereich betreffen könnte.

Internationale Übereinkünfte, die die EU als juristische Person geschlossen hat, sind für ihre Organe und die Mitgliedstaaten bindend.

Sie sind integraler Bestandteil des EU-Rechts und bilden eine eigene Kategorie neben dem Primärrecht (EU-Verträge) und dem Sekundärrecht (Verordnungen und Richtlinien). Ihre Rechtskraft ist höher als die des Sekundärrechts, das ihnen daher entsprechen muss.

Aussetzung internationaler Übereinkünfte

Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission oder des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik kann der Rat einen Beschluss erlassen, mit dem die Anwendung einer internationalen Übereinkunft teilweise oder vollständig ausgesetzt oder mit Blick auf eine bestimmte Situation beendet wird. Beispiele dafür sind:

  • die Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland als Reaktion auf seine groß angelegte Invasion in die Ukraine (2022)
  • die Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Belarus als Reaktion auf die hybriden Angriffe des Lukaschenko-Regimes (2021)
  • die teilweise Aussetzung des Kooperationsabkommens mit Syrien als Reaktion auf die Menschenrechtsverletzungen des syrischen Regimes (2011)
  • die Aussetzung von Teilen des Cotonou-Abkommens mit Simbabwe aufgrund anhaltender Besorgnis über Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (2010)

Siehe auch

Letzte Überprüfung: 23. Februar 2026