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Blaue Karte EU: Anwerbung von Talenten

Im globalen Wettbewerb um Talente konkurriert die EU zunehmend mit anderen Zielländern. Um hochqualifizierte Arbeitskräfte – insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel – anzuziehen und zu halten, hat die EU im Oktober 2021 die Richtlinie über die Blaue Karte aktualisiert.

Mit den neuen Vorschriften werden die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern harmonisiert, um die Blaue Karte EU attraktiver zu machen.

Die Mitgliedstaaten können die nationalen Regelungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte neben der Regelung der Blauen Karte EU beibehalten. Neu ist eine Reihe von Bestimmungen, die gewährleisten sollen, dass die Blaue Karte EU für die Inhaberinnen und Inhaber und ihre Familien keine Nachteile im Vergleich zu nationalen Genehmigungen bedeutet.

In dieser Infografik wird erläutert, was die Blaue Karte EU ist, wer sie erhalten kann und welche Rechte die Blaue Karte EU gewährt.

Infografik: Blaue Karte EU

Blaue Karte EU: Anwerbung von Talenten

Was ist die Blaue Karte EU?

Hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten können eine Blaue Karte EU beantragen, die es ihnen erlaubt, in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten. Die Karte gilt in allen EU-Ländern mit Ausnahme von Dänemark und Irland.

Welche Rechte gewährt die Blaue Karte EU?

  • Einreise, Wiedereinreise und Aufenthalt im Hoheitsgebiet des EU-Lands, das die Karte ausstellt
  • Zugang zu hoch qualifizierter Beschäftigung in dem Mitgliedstaat, der die Karte ausstellt
  • Gleichbehandlung mit Staatsangehörigen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Bildung und Ausbildung, soziale Sicherheit und Zugang zu Dienstleistungen
  • Beantragung einer Erlaubnis zur Familienzusammenführung für die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte EU
  • Kumulierung von Aufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten, um Anspruch auf eine langfristige EU-Aufenthaltserlaubnis zu erhalten

Was sind die Bedingungen für die Antragstellung?

  • ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot einer hoch qualifizierten Beschäftigung über mindestens sechs Monate
  • Angebot eines Bruttojahresgehalts, das den von den Mitgliedstaaten festgelegten Schwellenwert einhält
  • bei reglementierten Berufen: Erfüllung der Bedingungen für die Ausübung des Berufs
  • bei nicht reglementierten Berufen: Nachweis einschlägiger höherer beruflicher Qualifikationen
  • für Arbeitskräfte im IT-Bereich: Nachweis einschlägiger höherer beruflicher Kompetenzen

Die Entscheidung wird den Antragstellenden innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung des Antrags mitgeteilt.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Bei einem Arbeitsvertrag von mindestens zwei Jahren gilt der Ausweis für den von den Mitgliedstaaten festgelegten Standardzeitraum (mindestens 24 Monate).

Bei einem Arbeitsvertrag von weniger als zwei Jahren gilt der Ausweis für die Dauer des Vertrags + 3 Monate (maximal 24 Monate).

Ermöglicht die Blaue Karte Mobilität innerhalb der EU?

Ja, die Blaue Karte ermöglicht Mobilität innerhalb der Europäischen Union.

Kurzfristige Mobilität: Man kann innerhalb eines Sechsmonatszeitraums bis zu drei Monate lang in andere EU-Länder reisen, um eine geschäftliche Tätigkeit auszuüben.

Langfristige Mobilität: Nach einem Jahr in einem EU-Land kann man auch in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und arbeiten und mittels eines schnellen und einfachen Verfahrens eine neue Blaue Karte beantragen.

Gibt es Ausnahmen?

EU-Länder können für anerkannte Arbeitgeber vereinfachte Verfahren anwenden, unter anderem:

  • Befreiung der Antragstellenden von der Pflicht zur Vorlage bestimmter Unterlagen
  • kürzere Fristen für die Mitteilung der Entscheidung

Auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) finden Sie einen Überblick über aktuelle Stellenangebote, Tipps zur Bewerbung um eine Stelle sowie Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen EU-Ländern:

Weitere Informationen über die Blaue Karte EU finden Sie auf dem EU-Zuwanderungsportal:

Letzte Überprüfung: 7. Juli 2026