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Rat "Wirtschaft und Finanzen", 10.10.2019, 10. Oktober 2019
Wichtigste Ergebnisse
Geldwäsche
Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche
Der Rat hat erörtert, welche Fortschritte bei der Umsetzung des im Dezember 2018 beschlossenen Aktionsplans zur Bekämpfung von Geldwäsche bislang erzielt worden sind und welche strategischen Prioritäten der Kommission bei ihren längerfristigen Maßnahmen als Richtschnur dienen sollen. Der Rat dürfte hierzu im Dezember 2019 Schlussfolgerungen annehmen.
Korruption, Schleuserkriminalität, Steuerhinterziehung oder Terrorismus wirksam bekämpfen, heißt die illegalen Geldströme unterbinden, mit denen diese Machenschaften finanziert werden. Da die Kriminalität immer internationaler wird, muss die EU ihren Regelungsrahmen anpassen, um die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und die Integrität ihres Finanzsystems zu gewährleisten.
Mika Lintilä, Finanzminister Finnlands, das derzeit den Ratsvorsitz innehat
Die Ministerinnen und Minister haben die Mängel, auf die die Kommission im Juli 2019 in ihrem Paket von Berichten – darunter eine nachträgliche Überprüfung der jüngsten mutmaßlichen Fälle von Geldwäsche mit Beteiligung von EU-Banken – hingewiesen hat, zur Kenntnis genommen. Sie haben betont, dass es die kürzlich vereinbarten Reformen, insbesondere die fünfte Fassung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML-Richtlinie), die neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken (5. Bankenrichtlinie) sowie das überarbeitete Europäische Finanzaufsichtssystem, umzusetzen gilt und die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden verstärkt werden müssen. Zudem haben sie geprüft, ob die AML-Vorschriften noch weiter harmonisiert werden können, insbesondere durch Umwandlung der AML-Richtlinie in eine Verordnung und Übertragung bestimmter AML-Aufsichtsaufgaben auf eine Einrichtung der Union.
Die Ministerinnen und Minister haben die wichtigsten Aspekte der neuen Methode der Kommission für die Aufstellung der Liste der "Drittländer mit hohem Risiko" im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erörtert. Sobald die Methode eingeführt ist, wird die Kommission den Entwurf einer neuen Länderliste in Form eines delegierten Rechtsakts vorlegen.
Die fünfte Richtlinie vom Mai 2018 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schreibt vor, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren nationale Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der EU darstellen.
Europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung
Der Vorsitzende der Gruppe von Weisen zur Überprüfung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung hat den Abschlussbericht vorgestellt. Darin geht die Gruppe der Frage nach, wie der Mehrwert der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung – unter Berücksichtigung bestehender nationaler und internationaler Gremien – optimiert werden kann.
Sie spricht sich dafür aus, alle Entwicklungsfinanzierungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Drittländern unter dem Dach einer einzigen Einrichtung, einer "Europäischen Bank für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung" zusammenzuführen und zu bündeln, um Überschneidungen zu verhindern. Auch könne die EU so mehr Präsenz zeigen und eine größere Rolle spielen und ihre entwicklungspolitischen Prioritäten auf lange Sicht besser verwirklichen. In dem Bericht werden mehrere Wege beschrieben, auf denen dies erreicht werden könnte. Zudem plädiert die Gruppe dafür, Sofortmaßnahmen einzuleiten, um ein starkes politisches Zentrum in der Union zu schaffen, und den EU-Entwicklungshaushalt im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu nutzen, um eine Reform des bestehenden Systems anzustoßen.
Während der Beratungen betonten die Ministerinnen und Minister, dass ein gemeinsamer Standpunkt angestrebt werden müsse und hierfür der neue institutionelle Zyklus der EU und die laufenden MFR-Verhandlungen genutzt werden sollten. Einstweilen sollten so rasch wie möglich Fortschritte bei den kurzfristigen Maßnahmen erzielt werden. Der finnische Vorsitz wird diesem Punkt Vorrang einräumen und möchte, dass der Rat bis Dezember 2019 Schlussfolgerungen zu dem Bericht verabschiedet.
Ernennung eines neuen Mitglieds des EZB-Direktoriums
Der Rat hat dem Europäischen Rat empfohlen, den derzeitigen leitenden stellvertretender Gouverneur der Bank von Italien, Fabio Panetta, als Nachfolger von Benoit Coeuré zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen.
Es wird erwartet, dass der Europäische Rat diesbezüglich nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rates bis zum Jahresende einen förmlichen Beschluss fasst.
Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister die Vorbereitungen für internationale Konferenzen (Treffen der G20-Finanzminister am 17./18. Oktober und IWF-Jahrestagung vom 14. bis 20. Oktober in Washington DC) abgeschlossen und sich über die jüngsten Tätigkeiten des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz informieren lassen. Sie haben auch über die Überprüfung der Politik im Rahmen des Europäischen Semesters beraten und dabei die im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.