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Der ungarische Vorsitz hat seine Prioritäten und sein Arbeitsprogramm im Bereich Wirtschaft und Finanzen vorgestellt, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftspolitik, Jahreshaushalt, Finanzdienstleistungen, Steuern und Zollfragen.
Die wichtigste Priorität des ungarischen Ratsvorsitzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu verbessern. Wir werden unsere Anstrengungen auf Bereiche konzentrieren, in denen EU-Maßnahmen einen echten Mehrwert bieten und in denen wir in einem unsicheren geopolitischen Umfeld wirksam zu makroökonomischer Stabilität und Wohlstand beitragen können. Trotz des begrenzten haushaltspolitischen Spielraums müssen wir diese Ziele im Hinblick auf das langfristige Wohlergehen der EU-Bürgerinnen und Bürger bestmöglich verwirklichen.
Die Ministerrunde hat sich einen Überblick über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität verschafft.
Der Rat hat einen Durchführungsbeschluss zur Billigung des geänderten Aufbau- und Resilienzplans Deutschlands, der ein neues REPowerEU-Kapitel enthält, angenommen. Dies wird dazu beitragen, den Übergang Deutschlands zu sauberer Energie zu beschleunigen, indem der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix erhöht wird.
Der Rat hat zudem die von Griechenland, Zypern, Polen und Finnland vorgelegten aktualisierten Pläne gebilligt.
Der Rat hat den Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine zur Kenntnis genommen.
Die Ministerinnen und Minister wurden über die Wirtschafts- und Haushaltslage in der Ukraine unterrichtet, unter anderem über die Umsetzung der Ukraine-Fazilität und den Stand der Umsetzung der G7-Vereinbarung über ein zusätzliches Darlehen in Höhe von 50 Milliarden US-Dollar an die Ukraine, das durch künftige außerordentliche Einnahmen aus immobilisierten staatlichen russischen Vermögenswerten getilgt und zurückgezahlt werden soll.
Der Rat hat die Arbeit am Europäischen Semester vorangebracht und die länderspezifischen Empfehlungen zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik der einzelnen Mitgliedstaaten gebilligt.
Der Rat hat darüber hinaus Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2024 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gebilligt.
Stabilitäts- und Wachstumspakt: Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Die Kommission hat ihre Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für sieben Mitgliedstaaten vorgelegt: Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei. Im Anschluss daran haben die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch geführt.
Der Rat hat auch eine Empfehlung der Kommission für einen Beschluss des Rates über Rumänien erörtert, das sich seit 2020 in einem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit befindet und keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um Abhilfe zu schaffen.
Der Rat wird ersucht werden, die Beschlüsse bis Ende Juli 2024 anzunehmen.
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank haben Konvergenzberichte vorgelegt, anschließend hat die Ministerrunde einen Gedankenaustausch geführt. In den Konvergenzberichten wird untersucht, ob Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen.
Der Rat hat zur Kenntnis genommen, dass keiner der Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet erfüllt.
Die im Juni 2024 vorgelegten Konvergenzberichte für das Jahr 2024 betreffen die folgenden sechs Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt: Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. Dänemark hat Regelungen ausgehandelt, die die Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen und wird daher erst Gegenstand einer Konvergenzbewertung sein, wenn sie diese beantragt.
Der Vorsitz hat den Sachstand bei Gesetzgebungsvorschlägen für den Bereich Finanzdienstleistungen erläutert. Dies ist ein wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung des Rates.
VN-Rahmenübereinkommen über die Zusammenarbeit in Steuerfragen
Der Rat hat den Standpunkt der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für die zweite Arbeitssitzung des Ad-hoc-Ausschusses zur Ausarbeitung des Mandats für ein VN-Rahmenübereinkommen über internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen gebilligt.
Die zweite Arbeitssitzung des Ad-hoc-Ausschusses findet vom 29. Juli bis zum 16. August 2024 statt.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.