Skip to content
  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 20. Januar 2026

Wichtigste Ergebnisse

Arbeitsprogramm des Vorsitzes

Der Vorsitz Zyperns hat sein Arbeitsprogramm im Bereich Wirtschaft und Finanzen für die erste Jahreshälfte vorgestellt.

<p>Makis Keravnos, Minister der Finanzen (Zypern)</p>

Die Stärkung der finanziellen Autonomie der EU und ihrer globalen wirtschaftlichen Position in dieser kritischen Phase werden die Leitprinzipien des zyprischen Vorsitzes für die Ausrichtung der Agenda des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ sein. Wir wollen ein florierendes und wettbewerbsfähigeres Europa fördern. Und lassen Sie es mich ganz klar sagen: Wir werden sicherstellen, dass die EU ihre Unterstützung der Ukraine – einschließlich Finanzhilfen – unerschütterlich fortsetzt.

<p>Makis Keravnos, Minister der Finanzen (Zypern)</p>

Makis Keravnos, Minister der Finanzen (Zypern)

Insbesondere bekräftigte der Vorsitz seine Entschlossenheit, unter anderem die gesetzgeberische Arbeit an der Spar- und Investitionsunion und der EU-Agenda zur Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften voranzubringen sowie Fortschritte auf dem Weg zu einer modernisierten Zollunion zu erzielen.

Wirtschaftspolitische Steuerung

Der Rat hat ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Finnland eingeleitet. Er hat auch eine Empfehlung an Finnland angenommen. Diese enthält den Nettoausgabenpfad und den Zeitplan, die befolgt werden sollten, um das übermäßige Defizit bis 2028 zu beheben.

Der Beschluss des Rates, heute ein Defizitverfahren einzuleiten, ist angesichts des finnischen Haushaltsdefizits von 4,4 % im Jahr 2024 und des geplanten Haushaltsdefizits von 4,3 % im Jahr 2025 gerechtfertigt.

Der Empfehlung des Rates zufolge sollte Finnland daher wirksame Schritte ergreifen und bis zum 30. April 2026 die erforderlichen Maßnahmen zum Abbau seines Defizits vorlegen. Finnland sollte auch sicherstellen, dass sein kumuliertes nominales Nettoausgabenwachstum im Jahr 2026 2,5 %, im Jahr 2027 4,1 % und im Jahr 2028 5,9 % nicht überschreitet.

Mit dem Mechanismus zum Defizitverfahren soll sichergestellt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin zurückkehren bzw. diese aufrechterhalten. Verfahren werden eingeleitet, wenn bei einem Mitgliedstaat ein öffentliches Defizit über dem Referenzwert des Vertrags von 3 % des BIP festgestellt wird.

Europäisches Semester 2026

Die Ministerinnen und Minister haben Schlussfolgerungen des Rates zum Warnmechanismus-Bericht 2026, den die Kommission am 25. November 2025 veröffentlicht hat, gebilligt.

Mit dem Warnmechanismus-Bericht 2026 wird das jährliche Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des Europäischen Semesters eingeleitet.

Mit diesem Verfahren soll das Entstehen potenziell schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Stabilität in einem bestimmten Mitgliedstaat, im Euro-Währungsgebiet oder in der EU insgesamt beeinträchtigen könnten, erkannt, verhindert und bekämpft werden.

In seinen Schlussfolgerungen stimmt der Rat der Bewertung des Berichts in Bezug auf die Entwicklung makroökonomischer Ungleichgewichte und im Hinblick auf neu entstehende Risiken weitgehend zu. Die Schlussfolgerungen enthalten auch die Forderung nach weiteren Arbeiten zur wirksamen und effizienten Umsetzung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Anfälligkeiten in diesem Bereich weiterhin anzugehen.

Im diesjährigen Bericht wurden keine neuen Länder ermittelt, die einer eingehenden Überprüfung bedürfen. Daher wird der Rat die Lage in den sieben Ländern, in denen 2025 Ungleichgewichte festgestellt wurden, weiterhin überwachen. Die eingehenden Überprüfungen werden im Frühjahr 2026 im Vorfeld des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters veröffentlicht.

Aufbau- und Resilienzfazilität

Der Rat hat Durchführungsbeschlüsse zur Billigung gezielter Änderungen an den Aufbau- und Resilienzplänen angenommen, die von Finnland, Irland, den Niederlanden, Spanien, Deutschland und Schweden vorgelegt wurden.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft mit sich gebracht hat. Sie ist das Kernstück von NextGenerationEU, einem befristeten Aufbauinstrument, mit dem die Kommission Mittel beschaffen kann, um zur Behebung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge der Pandemie beizutragen.

Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne (RRP) vorlegen, in denen die Reformen und Investitionen dargelegt sind, die sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.

Bislang wurden rund 393 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.

Makrofinanzhilfe für Jordanien

Als Punkt ohne Aussprache hat der Rat heute förmlich beschlossen, Jordanien weitere 500 Mio. € an Makrofinanzhilfe zu gewähren.

Die EU-Hilfe wird einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftliche Stabilität Jordaniens zu stärken und seine laufende Reformagenda angesichts der wachsenden internen und externen Herausforderungen zu unterstützen. Ziel ist es, das Land bei der Wiederherstellung einer tragfähigen Außenfinanzierungssituation zu unterstützen und somit seine wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern.

Die als Reaktion auf das Ersuchen Jordaniens um zusätzliche Unterstützung vom Januar 2025 bereitgestellte Hilfe wird für zweieinhalb Jahre zur Verfügung stehen und in Form langfristiger Darlehen in drei Tranchen bereitgestellt werden.

Die Auszahlung der Tranchen ist strikt an die Fortschritte Jordaniens bei den Reformen gebunden, die in einer zwischen der Jordanien und der Kommission zu schließenden Vereinbarung dargelegt sind.

Dossiers

Vorbereitungsdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 21. Januar 2026