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  • Rat (Umwelt)

Rat „Umwelt“, 10. Juni 2021

Wichtigste Ergebnisse

Strategie für die Anpassung an den Klimawandel

Der Rat hat die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ gebilligt.

In der neuen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel wird eine langfristige Vision dargelegt, wie die EU bis 2050 eine klimaresiliente Gesellschaft werden kann, die vollständig an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist.

João Pedro Matos Fernandes, portugiesischer Minister für Umwelt und Klimaschutz
Der Klimawandel ist nicht nur eine zukünftige Bedrohung – er findet bereits statt. Wir müssen besser auf seine Folgen für die menschliche Gesundheit, die Natur und die Wirtschaft vorbereitet sein. Die heutigen Schlussfolgerungen sind der Startschuss für verstärkte Anpassungsmaßnahmen. In der neuen Strategie stehen bessere Daten und eine bessere Nutzung vorhandener Daten, die Förderung naturbasierter Lösungen, die Einbeziehung finanzieller und wirtschaftlicher Überlegungen und die Intensivierung der Maßnahmen auf internationaler Ebene im Mittelpunkt. Der Klimaschutz ist eine der wichtigsten Prioritäten des portugiesischen Vorsitzes und wir freuen uns, dass der Rat heute die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel gebilligt hat. Sie wird zusammen mit dem kürzlich vereinbarten Europäischen Klimagesetz der EU dabei helfen, in den nächsten Jahrzehnten klimaresistent und klimaneutral zu werden.
João Pedro Matos Fernandes, portugiesischer Minister für Umwelt und Klimaschutz
João Pedro Matos Fernandes, portugiesischer Minister für Umwelt und Klimaschutz

Mit den Schlussfolgerungen des Rates werden die Ziele der Strategie gebilligt, die Anpassungsmaßnahmen zu vertiefen und auszuweiten und dabei den Schwerpunkt verstärkt auf Kenntnisse, finanzielle und wirtschaftlichen Überlegungen, naturbasierte Lösungen, die internationale Ebene und eine Rolle für Versicherungen zu legen.

Batterien und Altbatterien

Die EU-Ministerinnen und -Minister haben Bilanz gezogen über die Fortschritte in Bezug auf den Vorschlag für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien, den die Kommission am 10. Dezember 2020 vorgelegt hatte.

Batterien sind ein Schlüsselelement der Energiewende. Der Vorschlag zur Aktualisierung der Rechtsvorschriften der EU zu Batterien und Altbatterien zielt darauf ab, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Batterien in allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien zu verringern – von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zu Produktion, Verwendung, Recycling und Entsorgung.

Mit dem Vorschlag werden die geltenden Rechtsvorschriften an den europäischen Grünen Deal angeglichen und die Kreislaufwirtschaft gefördert. Zudem soll ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet werden. Er zielt ferner darauf ab, Diskrepanzen im Binnenmarkt aufgrund ungleicher Vorschriften und Informationen zu beseitigen, indem mithilfe eines gemeinsamen, klareren Regelwerks gleiche Wettbewerbsbedingungen für Batterien geschaffen werden.

Null-Schadstoff-Ziel

Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Mitteilung der Kommission über den EU-Aktionsplan zum Null-Schadstoff-Ziel geführt.

Der Aktionsplan ist ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals und enthält eine Vision für eine schadstofffreie EU bis 2050. Ziel ist es, die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden zu verringern und eine schadstofffreie Umwelt zu schaffen. Im Aktionsplan werden die wichtigsten Ziele für das Jahr 2030 in Bezug auf verschiedene Arten von Verschmutzung skizziert und eine Reihe von Maßnahmen und Leitinitiativen zur Erreichung des Null-Schadstoff-Ziels – darunter mehrere laufende und geplante Gesetzgebungsvorschläge – festgelegt.

Sonstiges

Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen hinsichtlich der Aarhus-Verordnung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten unterrichtet. Der Rat hat am 17. Dezember 2020 eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorschlag festgelegt. In der Zwischenzeit hat der Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus seine Stellungnahme zu dem Kommissionsvorschlag abgegeben und Feststellungen zu einer neuen Rechtssache betreffend staatliche Beihilfe angenommen. Die politischen Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament haben am 4. Juni 2021 begonnen.

Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen zu dem Vorschlag für einen Beschluss über das 8. Umweltaktionsprogramm unterrichtet. Das Aktionsprogramm wird als übergreifende Orientierung für die europäische Umweltpolitik bis 2030 dienen. Der Vorschlag für einen Beschluss baut auf dem europäischen grünen Deal und der darin enthaltenen Liste von Maßnahmen auf. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat am 17. März 2021 angenommen. Nachdem das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden der Rat und das Parlament Trilogverhandlungen aufnehmen, um eine politische Einigung über das Dossier zu erzielen.

Die niederländische Delegation, unterstützt von Belgien und Luxemburg, hat die Ministerinnen und Minister über die Verhinderung von Betrug im Bereich der Biokraftstoff informiert. Die niederländische Delegation hat sie ferner über die Allianz zur Dekarbonisierung des Verkehrs unterrichtet. Die estnische Delegation hat über eine Sitzung der internationalen Wasserkonvention informiert. Die tschechische Delegation, unterstützt von Bulgarien, Griechenland, Rumänien, der Slowakei, Ungarn und Zypern, hat die Ministerinnen und Minister über die Auswirkungen der EU-Taxonomie auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft informiert. Die schwedische Delegation, unterstützt von Frankreich und Luxemburg, hat die Ministerinnen und Minister über die Umkehr des Rückgangs der Bestäuber informiert.

Schließlich hat die slowenische Delegation das Arbeitsprogramm für ihren künftigen Vorsitz vorgestellt.

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