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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 13. Dezember 2022
Wichtigste Ergebnisse
Erweiterung
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess EU-Westbalkan gebilligt.
In den Schlussfolgerungen wird die Lage in den einzelnen EU-Bewerberländern und Partnerländern bewertet, es werden Leitlinien für die Reformprioritäten festgelegt und das Engagement des Rates für die Erweiterungspolitik der EU bekräftigt. Im Einklang mit der vom Rat im Jahr 2020 gebilligten überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf grundlegenden Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der demokratischen Institutionen und Reform der öffentlichen Verwaltung.
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni und vor dem Hintergrund der anschließenden Empfehlung der Kommission vom 12. Oktober 2022 empfiehlt der Rat, Bosnien und Herzegowina vorbehaltlich der Bestätigung durch den Europäischen Rat und unter der Voraussetzung, dass die in der Empfehlung der Kommission genannten Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, zur Verbesserung der Migrationssteuerung und zur Stärkung der Grundrechte unternommen worden sind, den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen. Der Rat sieht einer Bestätigung dieser Entscheidung durch den Europäischen Rat auf seiner Dezembertagung erwartungsvoll entgegen.
Die Erweiterungspolitik der EU ist ein starker Anker für Frieden, Demokratie, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität auf unserem Kontinent. Mit seinen Schlussfolgerungen setzt der Rat ein starkes Zeichen für sein Eintreten für die EU-Erweiterung. Ich bin besonders erfreut über die Empfehlung, Bosnien und Herzegowina den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und die Würdigung der Reformbemühungen der Ukraine in solch schwierigen Zeiten. Die EU wird die Ukraine weiterhin auf ihrem Weg zu einer künftigen EU-Mitgliedschaft unterstützen, und wir sind übereingekommen, auf der Grundlage einer Aktualisierung, die die Kommission im nächsten Frühjahr vorlegen wird, auf die Lage des Assoziationstrios zurückzukommen.
Mikuláš Bek, tschechischer Minister für europäische Angelegenheiten
Der Rat hat sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung festgelegt.
In einem Kontext, in dem politische Kampagnen zunehmend online und über Landesgrenzen hinweg stattfinden, wird mit dem Vorschlag darauf abgezielt, ein hohes Maß an Transparenz für politische Werbung in der EU zu fördern, die Verwendung gezielter Werbung zu politischen Zwecken einzuschränken und die grenzüberschreitende Erbringung politischer Werbedienstleistungen und die diesbezügliche Aufsicht zu erleichtern. Der Vorschlag wird dazu beitragen, Desinformation, manipulierte Informationen und Einflussnahmen auf Wahlprozesse zu bekämpfen sowie eine offene demokratische Debatte in den EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Das Mandat des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission auf, wobei die vorgeschlagenen Vorschriften gestärkt werden, die Frage ihrer Umsetzung geklärt und eine Erhöhung der Rechtssicherheit angestrebt wird.
In einer lebendigen Demokratie sollten die Bürgerinnen und Bürger objektive, transparente und pluralistische Informationen erhalten, die frei von Manipulation sind. Sie sollten in der Lage sein, politische Anzeigen, insbesondere im Internet, leicht zu erkennen und in Erfahrung zu bringen, wer hinter ihnen steckt. Wir müssen auch den Einsatz von Targetingverfahren einschränken und streng überwachen. Mit der neuen Verordnung werden aktuelle Vorschriften in der gesamten EU gewährleistet, um unsere demokratischen Prozesse zu schützen.
Mikuláš Bek, tschechischer Minister für europäische Angelegenheiten
Im Rahmen des jährlichen Dialogs über Rechtsstaatlichkeit haben die Ministerinnen und Minister eine länderspezifische Diskussion geführt, wobei die wichtigsten Entwicklungen in Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden im Mittelpunkt standen.
Dies stellt einen Bestandteil der Zusage des Rates dar, seinen Dialog über Rechtsstaatlichkeit unter uneingeschränkter Achtung der Grundsätze der Objektivität, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu stärken und strukturierter zu gestalten. Jedem Mitgliedstaat wird etwa eine halbe Stunde gewidmet. Die Diskussion findet auf der Grundlage des Berichts der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit statt. Im Rahmen eines offenen und konstruktiven politischen Dialogs tauschen die Ministerinnen und Minister ihre Erfahrungen, Bemerkungen und bewährten Verfahren in Bezug auf die genannten Entwicklungen aus.
Dies war die fünfte Runde länderspezifischer Diskussionen seit November 2020. Damit wurde im Rahmen des Verfahrens nun die Lage in 25 Mitgliedstaaten abgedeckt.
Die Ministerinnen und Minister haben den Entwurf von Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember erörtert.
Auf seiner Tagung wird sich der Europäische Rat mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine in all seinen Dimensionen und mit der fortgesetzten Unterstützung der Ukraine durch die EU befassen. Die Führungsspitzen werden auch erneut über die Themen Energie und Wirtschaft beraten.
Im Bereich Sicherheit und Verteidigung wird der Europäische Rat die Umsetzung des Strategischen Kompasses und die Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der EU erörtern. Er wird ferner Leitlinien zur Unterstützung für die EU-Partner vorgeben.
Ferner werden die Führungsspitzen eine strategische Aussprache über die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft und über die transatlantischen Beziehungen führen.
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Folgemaßnahmen zur Feedback-Veranstaltung der Konferenz zur Zukunft Europas vom 2. Dezember 2022 geführt.
Der Rat hat die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für 2023-2024 gebilligt, die zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Ratsvorsitz zusammen mit den drei kommenden Vorsitzen ausgehandelt wurde.
Die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, Ministerpräsident Petr Fiala im Namen des tschechischen Ratsvorsitzes und die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen werden ersucht, die Gemeinsame Erklärung am Rande der Dezembertagung des Europäischen Rates zu unterzeichnen.
Der Rat hat ferner die in der Liste der gesetzgebenden und der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache gebilligt.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.